Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine bestellt Frau Dr. Angelika Kordfelder als Vertreterin sowie Herrn Werner Lütkemeier als deren persönlichen Stellvertreter in den Gesellschafterversammlungen folgender Unternehmen:
- Stadtwerke Rheine GmbH
- Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
- EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH
- TaT - Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH
- Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH
Begründung:
Stimmrecht
Das Stimmrecht einer juristischen Person übt das Vertretungsorgan aus
(vgl. Baumbach/Hueck, S. 851, RN 27).
Teilnahmerecht
Nach herrschender
Meinung kann grundsätzlich nur der Gesellschafter selbst an der
Gesellschafterversammlung teilnehmen; für eine juristische Person handelt ihr gesetzlicher
Vertreter. Ein allgemeines Recht, einen beliebigen Vertreter zu schicken oder
einen Berater mitzubringen, hat der Gesellschafter nicht (OLG Naumburg,
GmbH-Rundschau 1996, S. 934)
Regelungen
zum Vertretungsorgan bzw. gesetzlichen Vertreter in der Gemeindeordnung NW (GO
NW)
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW
vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten,
Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden
Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Hierbei handelt
es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung
des § 63 GO NW vorgeht.
Der nachfolgenden
Auflistung kann entnommen werden, welche Mitarbeiter bisher in den
Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen für die Stadt Rheine
vertreten sind.
-
Stadtwerke Rheine GmbH
-
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
-
EWG Entwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH
-
TaT - Transferzentrum für angepasste
Technologien GmbH
-
Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage
gGmbH
Vertreter der Stadt in der
Gesellschafterversammlung
Dr. Angelika Kordfelder
als persönlicher Stellvertreter
Werner Lütkemeier