Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die
Ratsmitglieder der Stadt Rheine benennen die nachstehend aufgeführten Vertreter/innen
der Stadt Rheine in folgende Gremien:
a) Euregio
e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied: persönliche/r
Vertreter/in
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Dr. Angelika Kordfelder |
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Werner Lütkemeier |
b) Euregio-Rat
Mitglied: persönliche/r
Vertreter/in
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Begründung:
Nach
der Kommunalwahl hat der Rat nicht nur über die Neubesetzung der Ausschüsse,
sondern auch über die Entsendung von Vertreter/innen der Stadt Rheine in
Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder entsprechende
Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt
beteiligt ist, zu entscheiden.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW
vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten,
Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden
Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Sofern weitere
Vertreter/innen zu benennen sind, muss der/die Bürgermeister/in oder ein von
ihm/ihr vorgeschlagene/r Beamte/r oder Angestellte/r dazuzählen. Hierbei
handelt es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung
des § 63 GO NW vorgeht.
Haben die Mitglieder des Rates der Stadt
Rheine zwei oder mehr Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen, die
nicht hauptberuflich tätig sind, ist § 50 Abs. 3 GO NW anzuwenden ( 50 Abs. 4
GO NW). Das hat zur Folge, dass, wenn sich die Fraktionen nicht auf einen
einheitlichen Vorschlag geeinigt haben, bzw. kein einstimmiger Beschluss über
die Annahme der Vorschläge zustande gekommen ist, die Entsendung der
Vertreter/innen im Einzelfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen
ist.
Bei der Entsendung von Mitgliedern des Rates
bzw. Bediensteten der Verwaltung in den entsprechenden Gremien der EUREGIO e.
V. wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
a)
In die Mitgliederversammlung der Euregio e. V. entsendet der Rat der
Stadt gemäß Artikel 6 Abs. 2 der Satzung drei
Vertreter/innen. Die Entsendung der Vertreter/innen bestimmt sich nach dem
Kommunalrecht.
Laut
Mitteilung der EUREGIO e. V. soll es sich hierbei um Ratsmitglieder und Bedienstete
der Verwaltung handeln.
Für
jede/n Vertreter/in soll eine Stellvertreter/in benannt werden.
Mitglieder
waren bisher RM Helmes, RM Tewes und BM Dr. Kordfelder, Vertreter waren RM
Toczkowski und Werner Lütkemeier.
b)
Gemäß
Artikel 10 der Satzung der EUREGIO e. V. besteht für Mitgliedsgemeinde über
40.000 Einwohner ein unmittelbares Entsendungsrecht von je einem Mitglied und
einen Stellvertreter für den EUREGIO-Rat.
Mitglied war bislang Herr Franz-Josef
Oberfeld; Stellvertreter RM Tombült.