Betreff
Änderung der Durchführungsbestimmungen für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Rheine
Vorlage
464/09
Aktenzeichen
FB 7 - sti
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Integrationsrat bzw. der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Durchführungsbestimmungen für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Rheine werden wie in der Anlage dargestellt geändert und als Gesamtwerk neu beschlossen.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2004 beschlossen, einen kommunalen Integrationsrat einzurichten. Hierzu war zum Teil eine Genehmigung des Innenministeriums notwendig, da gesetzlich ein „Ausländerbeirat“ vorgesehen war.

 

Nunmehr wurde der § 27 der Gemeindeordnung geändert (Artikel I des Gesetzes vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380), in Kraft getreten am 18. Juli 2009), so dass nun ein Integrationsrat vorgesehen ist. Der Gesetzgeber hat einige Regelungen des Kommunalwahlgesetzes für analog anwendbar erklärt. Die Durchführungsverordnung verstößt nun teilweise gegen geltendes Recht oder regelt Tatbestände, welche nicht mehr regelungsbedürftig sind. Eine Anpassung der Durchführungsbestimmungen ist daher notwendig.

 

In der Anlage sind die Änderungen mit den entsprechenden Begründungen dargestellt.

 

 


Anlagen:

 

Synopse zur Anpassung der Durchführungsbestimmungen für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Rheine