Betreff
Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates für die Dauer der Wahlperiode des Rates der Stadt Rheine - Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe und Vorbereitung des Benennungsverfahrens
Vorlage
490/09
Aktenzeichen
FB 2 - merh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss bildet eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Sichtung und Vorbereitung der Kandidat(inn)envorschläge zur Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheine und des Seniorenbeirates der Stadt Rheine.

 

Die Fraktionen benennen in der Sitzung die Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe.

 


Begründung:

 

Ausgangslage

 

Die Amtszeit des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates läuft parallel zur Wahlperiode des Rates der Stadt Rheine. Die genannten Beiräte sind daher neu zu bilden.

 

Die Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderung geht zurück auf einen Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 21. Dezember 1981. Bereits zuvor hatte der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 7. Oktober 1980 die Bildung eines Seniorenbeirates beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2009 erneut die Bildung dieser Beiräte beschlossen.

 

Die Benennung der Mitglieder für den Beirat für Menschen mit Behinderung und den Seniorenbeirat hat der Rat der Stadt Rheine dem Sozialausschuss übertragen.

 

 

Aufgaben/Stellung

 

    Beirat für Menschen mit Behinderung

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung betrachtet sich als Vertretung der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Rheine. Er sieht seine Aufgabe darin, das Interesse der behinderten Menschen in der Stadt Rheine an der Lösung kommunaler Aufgaben in der Behindertenarbeit und -hilfe zu wecken und die Belange der behinderten Bürger(innen) gegenüber Rat, Ausschüssen und Verwaltung und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Er ist vornehmlich kooperativ tätig und ist bestrebt um gute Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Behindertenarbeit und -hilfe tätigen Trägern des öffentlichen und privaten Rechts.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung besteht aus acht Mitgliedern mit jeweils einem persönlichen Vertreter oder einer Vertreterin. Er wählt aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit - in geheimer Wahl - eine(n) Vorsitzende(n), dessen/deren Stellvertreter(in) und eine(n) Schriftführer(in).

Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

Seniorenbeirat

 

Der Seniorenbeirat betrachtet sich als Vertretung der Senior(inn)en der Stadt Rheine, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. der Senior(inn)en, die sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Ruhestand befinden. Er sieht seine Aufgabe darin, das Interesse der Senior(inn)en an der Lösung kommunaler Aufgaben im Bereich der Altenarbeit zu wecken und die Belange der älteren Bürger(innen) gegenüber Rat und Verwaltung und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Er will vornehmlich kooperativ tätig sein und ist bestrebt um eine gute Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Altenarbeit tätigen Trägern des öffentlichen und privaten Rechts. Eine enge Verbindung soll zu dem in der Stadt Rheine gebildeten Arbeitskreis für Senior(inn)en bestehen, in dem alle Altenclubs und Altentagesstätten vertreten sind.

Der Seniorenbeirat besteht aus acht Mitgliedern, und zwar jeweils mit zwei persönlichen Vertreter(inne)n. Ein Mitglied soll aus einem der in Rheine ansässigen Altenheime vertreten sein. Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit - in geheimer Wahl - eine(n) Vorsitzende(n), dessen/deren Stellvertreter(in) und eine(n) Schriftführer(in).

Der Seniorenbeirat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

Verfahren zur Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates

 

Die Verwaltung wird durch öffentliche Bekanntmachung und direkte Ansprache die Zielgruppen um Kandidat(inn)envorschläge bitten. Die eingegangenen Vorschläge werden unter Beteiligung der interfraktionellen Arbeitsgruppe dem Sozialausschuss zur Benennung der Beiratsmitglieder vorgelegt.