Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss beschließt vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel im Haushalt 2010 auf der Grundlage der durch die Arbeitsgruppe „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ (Umsetzung städtischer Baumaßnahmen) erstellten Prioritätenliste die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wie folgt einzusetzen:
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Bau eines behindertengerechten Steges (Rampe)
zur Wasserspielanlage auf dem Stadtpark-Spielplatz
Kostenvoranschlag und Skizze vom 7. April 2009 6.584,00
€
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Audio-Übertragungssysteme für die akustische
Barrierefreiheit in städtischen Einrichtungen 10.000,00
€
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Barrierefreier Ausbau der Ampelanlage
Osnabrücker
Straße/Antoniusstraße
(Kostenschätzung laut Tiefbaubereich) 13.000,00
€
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine hat am 3. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum behindertengerechten und barrierefreien Bauen gefasst.
Die Arbeitsgruppe „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ hat sich in Absprache mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung und dem Seniorenbeirat der Stadt Rheine am 7. Juli 2009 einvernehmlich dafür ausgesprochen, zunächst ca. 39.600,00 € für o. g. barrierefreie Ausgestaltung/bauliche Maßnahmen einzusetzen.
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Behindertengerechter Steg (Rampe) zur
Wasserspielanlage
Der Kinderspielplatz im Stadtpark, der ein Schwerpunktkinderspielplatz ist, hat
lediglich ein Spielgerät (Vogelnestschaukel) für mobilitätsbeeinträchtigte
Kinder. Die Wasserspielanlage kann barrierefrei auch von Rollstuhl fahrenden
Kindern genutzt werden, wenn ein entsprechender Steg (Rampe) an diese Anlage
angebaut wird. Die Planung wurde von der Fa. K. Conrads, Park- und
Spielplatzbedarf, entworfen, die auch die Wasserspielanlage gebaut hat. Diese
Planung wurde vorab mit den Technischen Betrieben Rheine AöR, der Spielplatzplanung,
FB 2 und mit Frau Tombült, Vorsitzende des Stadtparkvereins, abgestimmt. Der
Kinderspielplatz im Stadtpark wird nicht nur von der Rheiner Bevölkerung
genutzt; er ist auch ein attraktiver touristischer Anziehungspunkt.
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Audio-Übertragungssysteme für akustische
Barrierefreiheit in städtischen Einrichtungen
Bereits im Jahre 2008 haben die Vertretungen der hörbeeinträchtigten Menschen
mündlich und schriftlich in den Sitzungen des Beirates für Menschen mit Behinderung
auf die Notwendigkeit von barrierefreier Kommunikation (Übertragungsanlagen) in
der Verwaltung und in anderen städtischen Häusern, wie Museen, Stadtbibliothek,
hingewiesen. Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten, barrierefrei die
hörbehinderten Menschen in die Kommunikation einzubeziehen (das sog.
Soundshuttle, mobiler Induktionsschleifenkoffer und die FM-Anlage). Die Arbeitsgruppe
„Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ schlägt vor, dass sukzessiv verschiedene
Kommunikationsgeräte für die Verwaltung und für sonstige städtische
Einrichtungen in Höhe von 10.000,00 € aus den Haushaltsmitteln „barrierefreies
Bauen“ angeschafft werden.
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Barrierefreier Ausbau der Ampelanlage
Osnabrücker Straße/Ecke Antoniusstraße
In den letzten Jahren gab es vermehrt Anfragen aus der Bürgerschaft, diese Ampelanlage
an der St. Antonius-Basilika doch für sehbehinderte Menschen barrierefrei
einzurichten.
Es gibt ein Anforderungssystem mit einem zusätzlichen Druckpunkt, um ein akustisches
Signal auszulösen. Bei der Grünfreigabe für Fußgänger wird nicht jedes Mal der
Signalton ertönen, sondern nur bei Anforderung. Dieses ist auch für das
Wohnumfeld angenehmer.
Der Umbau der Fußgängersignalanlage Osnabrücker Straße/Antoniusstraße umfasst
die Erweiterung der Signalanlage um 2 Blindensignalgeber mit Sensortechnik und
Behindertenakustik, die Umrüstung der Anlage auf LED-Technik und Umbau und Funktionsprüfung
des Steuergerätes sowie Tiefbauarbeiten, d. h. barrierefreier Umbau der
Gehwegbereiche durch den Einbau von Leitsystem- und Orientierungsplattenstreifen
einschließlich „Kasseler Rollborde (Nutzung von sehbehinderten und mobilitätsbeeinträchtigten
Personen).
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Weitere Maßnahmen
Derzeit wird geklärt, ob an der Grüterschule (Städtische Förderschule mit dem
Schwerpunkt Lernen) eine Außen-Aufzugsanlage angebaut werden kann und wie hoch
die anfallenden Investitionskosten dafür sind.
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Hauswirtschaftliche Voraussetzung
Bei dem Produkt 5202 – Zentrales Gebäudemanagement – sind im Finanzplanungszeitraum
(Investitionshaushalt) Haushaltsmittel in Höhe von 102.000,00 € jährlich
veranschlagt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2010.