Betreff
Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen - Mittelverwendung 2010
Vorlage
531/09
Aktenzeichen
FB 2/50-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel im Haushalt 2010 auf der Grundlage der durch die Arbeitsgruppe „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ (Umsetzung städtischer Baumaßnahmen) erstellten Prioritätenliste die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wie folgt einzusetzen:

 

·       Bau eines behindertengerechten Steges (Rampe) zur Wasserspielanlage auf dem Stadtpark-Spielplatz

Kostenvoranschlag und Skizze vom 7. April 2009                    6.584,00 €

·       Audio-Übertragungssysteme für die akustische
Barrierefreiheit in städtischen Einrichtungen                            10.000,00 €

·       Barrierefreier Ausbau der Ampelanlage Osnabrücker
Straße/Antoniusstraße

(Kostenschätzung laut Tiefbaubereich)                                  13.000,00 €


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 3. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum behindertengerechten und barrierefreien Bauen gefasst.

 

Die Arbeitsgruppe „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ hat sich in Absprache mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung und dem Seniorenbeirat der Stadt Rheine am 7. Juli 2009 einvernehmlich dafür ausgesprochen, zunächst ca. 39.600,00 € für o. g. barrierefreie Ausgestaltung/bauliche Maßnahmen einzusetzen.

 

·       Behindertengerechter Steg (Rampe) zur Wasserspielanlage

Der Kinderspielplatz im Stadtpark, der ein Schwerpunktkinderspielplatz ist, hat lediglich ein Spielgerät (Vogelnestschaukel) für mobilitätsbeeinträchtigte Kinder. Die Wasserspielanlage kann barrierefrei auch von Rollstuhl fahrenden Kindern genutzt werden, wenn ein entsprechender Steg (Rampe) an diese Anlage angebaut wird. Die Planung wurde von der Fa. K. Conrads, Park- und Spielplatzbedarf, entworfen, die auch die Wasserspielanlage gebaut hat. Diese Planung wurde vorab mit den Technischen Betrieben Rheine AöR, der Spielplatzplanung, FB 2 und mit Frau Tombült, Vorsitzende des Stadtparkvereins, abgestimmt. Der Kinderspielplatz im Stadtpark wird nicht nur von der Rheiner Bevölkerung genutzt; er ist auch ein attraktiver touristischer Anziehungspunkt.

·       Audio-Übertragungssysteme für akustische Barrierefreiheit in städtischen Einrichtungen

Bereits im Jahre 2008 haben die Vertretungen der hörbeeinträchtigten Menschen mündlich und schriftlich in den Sitzungen des Beirates für Menschen mit Behinderung auf die Notwendigkeit von barrierefreier Kommunikation (Übertragungsanlagen) in der Verwaltung und in anderen städtischen Häusern, wie Museen, Stadtbibliothek, hingewiesen. Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten, barrierefrei die hörbehinderten Menschen in die Kommunikation einzubeziehen (das sog. Soundshuttle, mobiler Induktionsschleifenkoffer und die FM-Anlage). Die Arbeitsgruppe „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ schlägt vor, dass sukzessiv verschiedene Kommunikationsgeräte für die Verwaltung und für sonstige städtische Einrichtungen in Höhe von 10.000,00 € aus den Haushaltsmitteln „barrierefreies Bauen“ angeschafft werden.

·       Barrierefreier Ausbau der Ampelanlage Osnabrücker Straße/Ecke Antoniusstraße

In den letzten Jahren gab es vermehrt Anfragen aus der Bürgerschaft, diese Ampelanlage an der St. Antonius-Basilika doch für sehbehinderte Menschen barrierefrei einzurichten.

Es gibt ein Anforderungssystem mit einem zusätzlichen Druckpunkt, um ein akustisches Signal auszulösen. Bei der Grünfreigabe für Fußgänger wird nicht jedes Mal der Signalton ertönen, sondern nur bei Anforderung. Dieses ist auch für das Wohnumfeld angenehmer.

Der Umbau der Fußgängersignalanlage Osnabrücker Straße/Antoniusstraße umfasst die Erweiterung der Signalanlage um 2 Blindensignalgeber mit Sensortechnik und Behindertenakustik, die Umrüstung der Anlage auf LED-Technik und Umbau und Funktionsprüfung des Steuergerätes sowie Tiefbauarbeiten, d. h. barrierefreier Umbau der Gehwegbereiche durch den Einbau von Leitsystem- und Orientierungsplattenstreifen einschließlich „Kasseler Rollborde (Nutzung von sehbehinderten und mobilitätsbeeinträchtigten Personen).

·       Weitere Maßnahmen

Derzeit wird geklärt, ob an der Grüterschule (Städtische Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) eine Außen-Aufzugsanlage angebaut werden kann und wie hoch die anfallenden Investitionskosten dafür sind.

 

·       Hauswirtschaftliche Voraussetzung

Bei dem Produkt 5202 – Zentrales Gebäudemanagement – sind im Finanzplanungszeitraum (Investitionshaushalt) Haushaltsmittel in Höhe von 102.000,00 € jährlich veranschlagt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2010.