Betreff
Besetzung des Preisgerichtes für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine a) Benennung von 6 Ausschussmitgliedern b) Benennung von 3 fachkundigen Persönlichkeiten
Vorlage
550/09
Aktenzeichen
II-1-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

a)

Der Kulturausschusses beschließt die Besetzung des Preisgerichtes für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine mit folgenden 6 Mitgliedern:
Mitglied                                                     Vertreter (pers.)
CDU
Marianne Helmes                                       Friedrich Theismann
Monika Lulay                                             Udo Bonk

SPD
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__________________________            _________________________

FDP
__________________________            _________________________

Bündnis 90/Die Grünen

__________________________            _________________________

 

b)

Die Mitglieder des Kulturausschusses benennen folgende 3 fachkundige Persönlichkeiten für das Preisgericht für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine:

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Begründung:

 

Nach den Richtlinien des Preisgerichtes für die Verleihung des Kulturpreises besteht das Preisgericht aus:

             der Bürgermeisterin als Vorsitzende

             6 Mitgliedern des Kulturausschusses, die aus seiner Mitte gewählt werden

             der Kulturdezernentin

             3 vom Kulturausschuss zu benennende fachkundige Persönlichkeiten

             dem Leiter des für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Fachbereiches mit beratender Stimme

 

Zu a)

Für die 6 Mitglieder des Kulturausschusses wären nach dem Zählverfahren Hare/Niemeyer 3 Mitglieder der CDU, 2 Mitglieder der SPD und 1 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen für das Preisgericht zu benennen. (In der letzten Ratsperiode = 3 CDU, 2 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen)

 

Die im Beschlußvorschlag genannten Mitglieder wurden bereits durch ihre Fraktionen benannt. Seitens der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte eine Bennennung spätestens in der Kulturausschusssitzung erfolgen.

 

Die Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises legen fest, dass die Mitglieder des Preisgerichtes aus der Mitte des Kulturausschusses gewählt werden. Dies bedeutet, dass die zu wählenden Mitglieder des Preisgerichtes auch ordentliches Mitglied im Kulturausschuss sein müssen.

 

Zu b)

Der Kulturausschuss benennt 3 fachkundige Persönlichkeiten. In den zurückliegenden Ratsperioden wurde jeweils ein Vertreter/in für die Bereiche Musik, Literatur und bildende Künste benannt. In der letzten Ratsperiode waren dies Jochen Krüger, Helmut Lechte und Peter Petermann.

 


Anlagen:

 

Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine