Betreff
Wahl eines 3. stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage
027/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt Frau/ Herrn ________________________

zum 3. stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Alternativ:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss verzichtet auf die Wahl eines 3. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.


Begründung:

 

Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2009 war unter TOP 5 die Wahl von 3 stellvertretenden Vorsitzenden vorgesehen (s. Vorlage Nr. 538/09). Die Wahl erfolgt gem. § 57 Abs. 3 Satz 3 GO „aus seiner Mitte“, das bedeutet, dass die stellvertretenden Vorsitzenden Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses sein müssen.

 

Traditionell werden bei der Stadt Rheine die stellvertretenden Bürgermeister entsprechend ihrer Reihenfolge zu den stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.

Da der 3. stellvertretende Bürgermeister, Herr Lunkwitz, nur stellvertretendes Mitglied des Haupt- und Finanzausschuss ist, ist seine Wahl zum 3. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden nicht möglich.

 

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die stellv. Bürgermeister auch zu stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses zu wählen. Jedes HFA-Mitglied kann zum stellv. Ausschussvorsitzenden gewählt werden.

 

Es gibt auch keine Vorschrift, wonach der HFA 3 stellvertretende Vorsitzende zu wählen hat. Es würden wie bei den meisten Ausschüssen auch 2 stellvertretende Vorsitzende reichen.