Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt Frau/ Herrn ________________________
zum 3. stellvertretenden Vorsitzenden.
Alternativ:
Der Haupt- und Finanzausschuss verzichtet auf die Wahl eines 3. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
Begründung:
Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2009 war unter TOP 5 die Wahl von 3 stellvertretenden Vorsitzenden vorgesehen (s. Vorlage Nr. 538/09). Die Wahl erfolgt gem. § 57 Abs. 3 Satz 3 GO „aus seiner Mitte“, das bedeutet, dass die stellvertretenden Vorsitzenden Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses sein müssen.
Traditionell werden bei der Stadt Rheine die stellvertretenden Bürgermeister entsprechend ihrer Reihenfolge zu den stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.
Da der 3. stellvertretende Bürgermeister, Herr Lunkwitz, nur stellvertretendes Mitglied des Haupt- und Finanzausschuss ist, ist seine Wahl zum 3. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden nicht möglich.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die stellv. Bürgermeister auch zu stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses zu wählen. Jedes HFA-Mitglied kann zum stellv. Ausschussvorsitzenden gewählt werden.
Es gibt auch keine Vorschrift, wonach der HFA 3 stellvertretende Vorsitzende zu wählen hat. Es würden wie bei den meisten Ausschüssen auch 2 stellvertretende Vorsitzende reichen.