Betreff
Neubenennung von Beiratsmitgliedern für die LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine
Vorlage
047/10
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine schlägt dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) folgende Mitglieder für den Beirat der Maßregelvollzugsklinik Rheine vor:

 

1.     Herr Dieter Fühner, Falkenstr. 29, 48431 Rheine (CDU-Fraktion)

2.     Frau Ellen Knoop, Karl-Arnold-Str. 11, 48429 Rheine (SPD-Fraktion)

3.     Herr Dr. Peter Fröhlich, Josef-Wirmer-Str. 25, 48429 Rheine (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

4.     Herr Alfred Holtel, Violinienweg 76, 48432 Rheine (FDP-Fraktion)

5.     Frau Ute Ehrenberg, Klosterstr. 14, 48431 Rheine (Sozialdezernentin)

6.     Herr Uwe Gatz, Gartenstr. 40, 48431 Rheine (Polizeiinspektion Rheine)

7.     Herr Antonius Dankbar, Gerhard-Hauptmann-Str. 22, 48493 Wettringen (Katholische Kirche)

8.     Herr Pfarrer Ingo Göldner, Gordenkamp 16, 48429 Rheine (Evangelische Kirche)

9.     N. N.____________ (Stadtteilbeirat Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe)

10.     Herr Günter Grabowski, Schüttorfer Damm 6, 48431 Rheine (Nachbarschaft)


Begründung:

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat mit Schreiben vom 12.10.2009 darauf hingewiesen, dass der neu gewählte Rat der Stadt Rheine das Recht hat, nach § 4 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz (MRVG) NRW bis zu 12 Mitglieder des Beirates für die LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine zu bestimmen.

 

Aufgaben des Beirates sind gem. § 4 Abs. 2 MRVG NRW die Beratung der Einrichtung in konzeptionellen und organisatorischen Fragen des Maßregelvollzugs, die Unterstützung der Leitung der Einrichtung, die Hilfe bei der Wiedereingliederung der Patientinnen und Patienten und die Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz für die Aufgaben des Maßregelvollzugs in der Öffentlichkeit.

Die Beiratsmitglieder nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.

 

Dem Klinikbeirat sollen gem. § 4 Abs. 3 MRVG NRW Personen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen angehören. Sie sollen überwiegend Einwohner der Gemeinde sein, in der die Einrichtung liegt. Höchstens die Hälfte der Mitglieder kann vom Rat der Gemeinde, in der die Einrichtung liegt, gegenüber dem LWL bestimmt werden.

 

Die Berufung der Beiratsmitglieder erfolgt gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung durch Beschluss des Gesundheits- und Krankenhausausschusses des LWL.

Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfolgt die Berufung für 5 Jahre bzw. zeitgleich für die Kommunalwahlperiode.

 

Die Benennung von stellvertretenden Beiratsmitgliedern sieht die Geschäftsordnung nicht vor.

 

Dem derzeitigen Klinikbeirat gehören 20 Personen (s. Anlage – aktuelle Besetzung) an, von denen der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 22.02.2005 insgesamt 10 Personen (mit einem x gekennzeichnet) bestimmt hat.

 

Die Ratsfraktionen haben ihre Vertreter für den neu zu besetzenden Beirat bereits im Rahmen der interfraktionellen Vereinbarung über die Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien benannt.

Als Vertreterin der Verwaltung soll weiterhin die Sozialdezernentin, Frau Ehrenberg, Mitglied des Beirates bleiben.

Ein/e Vertreter/in des Stadtteilbeirates Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe kann frühestens im Frühjahr d. J. in der konstituierenden Sitzung des in der Ratssitzung am 23. März 2010 neu zu besetzenden Stadtteilbeirates benannt werden.

Die Polizeiinspektion und die kath. und ev. Kirchen in Rheine sowie Herr Grabowski als Nachbarschaftsvertreter wurden mit Schreiben vom 30. Dezember 2009 gebeten, eine/n Vertreter/in zu benennen bzw. die Mitgliedschaft weiterhin wahrzunehmen.

Die Vorschläge wurden im Beschlussvorschlag übernommen.


Anlage:

 

Anlage 1: Aktuelle Besetzung des Klinikbeirates