Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss genehmigt dem Paddel- und Radsportclub Rheine den vorzeitigen,
förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn zur Neueindeckung des Garagendaches.
Eine Förderung nach den
Sportförderrichtlinien kann mit diesem vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht
abgeleitet werden. Die Finanzierung der Maßnahme ohne städtische Zuwendung ist
durch den Verein dem Sportservice vor Beginn der Maßnahme zu belegen.
Begründung:
Mit
Schreiben vom 12. Januar 2010 beantragt der Paddel- und Radsportclub den
vorzeitigen und förderungsunschädlichen Baubeginn zur Neueindeckung seiner
Garage. Er begründet den Antrag damit, dass „sie im Augenblick nicht in der
Lage sind, das hochwertige Sportmaterial der Radsportabteilung sach- und
fachgerecht zu lagern, ohne dass diese Werte Schaden erleiden“.
Durch
die Fusion des Paddelclubs Emsstern (PCE) mit dem Radsportclub (RSC) musste für
die Radsportabteilung eine Möglichkeit zur fachgerechten Unterstellung und
Lagerung der Rennräder geschaffen werden. Hier bot sich die seinerzeitige
Anhängergarage an.
Das
Garagendach ist aber undicht und Kondenswasser an den Trapezblechen hat die
Lattung verrotten lassen. Es soll jetzt neu eingedeckt und isoliert werden.
Ansonsten ist die Unterbringung der Räder, ohne dass sie Schaden erleiden,
unmöglich.
Das
preiswerteste Angebot für die Dachsanierung beläuft sich auf 12.683 €. Nach den
zz. geltenden Sportförderrichtlinien könnte eine städtische Zuwendung in Höhe
von 8.155 € gewährt werden.
Nach
den Richtlinien sind Förderanträge für derartige Maßnahmen bis spätestens zum
01. April eines Jahres einzureichen, wenn eine Förderung im nachfolgenden Jahr
gewünscht wird. Über diese vorliegenden Anträge wird der Sportausschuss in
seiner Sitzung am 30. Juni 2010, nach Verabschiedung des Haushalts 2010 durch
den Rat, beraten und entscheiden.
Die
Restfinanzierung durch den Verein erfolgt nach eigenen Aussagen aus Rücklagen
und Eigenarbeit.
Aus
der Genehmigung des vorzeitigen und förderungsunschädlichen Baubeginns kann
eine spätere Förderung nicht abgeleitet werden. Um den Verein bei einer
eventuell möglichen Absage der Förderung keinen finanziellen Schaden zuzufügen,
soll er vor Beginn der Bauarbeiten der Verwaltung die Finanzierung der Maßnahme
aus eigenen Mitteln belegen. Beide Voraussetzungen sind im Bescheid
aufzunehmen.
Der
nächste Sportausschuss tagt erst am 14. April 2010. Aufgrund der Eilbedürftigkeit
bittet die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss in der Angelegenheit zu
entscheiden.