Betreff
Antrag des Paddel- und Radsportclubs auf eine städtische Zuwendung für die Sanierung des Garagendaches. Hier: Antrag auf einen vorzeitigen, förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn.
Vorlage
072/10
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt dem Paddel- und Radsportclub Rheine den vorzeitigen, förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn zur Neueindeckung des Garagendaches.

Eine Förderung nach den Sportförderrichtlinien kann mit diesem vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht abgeleitet werden. Die Finanzierung der Maßnahme ohne städtische Zuwendung ist durch den Verein dem Sportservice vor Beginn der Maßnahme zu belegen.

 

 


Begründung:

Mit Schreiben vom 12. Januar 2010 beantragt der Paddel- und Radsportclub den vorzeitigen und förderungsunschädlichen Baubeginn zur Neueindeckung seiner Garage. Er begründet den Antrag damit, dass „sie im Augenblick nicht in der Lage sind, das hochwertige Sportmaterial der Radsportabteilung sach- und fachgerecht zu lagern, ohne dass diese Werte Schaden erleiden“.

 

Durch die Fusion des Paddelclubs Emsstern (PCE) mit dem Radsportclub (RSC) musste für die Radsportabteilung eine Möglichkeit zur fachgerechten Unterstellung und Lagerung der Rennräder geschaffen werden. Hier bot sich die seinerzeitige Anhängergarage an.

 

Das Garagendach ist aber undicht und Kondenswasser an den Trapezblechen hat die Lattung verrotten lassen. Es soll jetzt neu eingedeckt und isoliert werden. Ansonsten ist die Unterbringung der Räder, ohne dass sie Schaden erleiden, unmöglich.

 

Das preiswerteste Angebot für die Dachsanierung beläuft sich auf 12.683 €. Nach den zz. geltenden Sportförderrichtlinien könnte eine städtische Zuwendung in Höhe von 8.155 € gewährt werden.

 

Nach den Richtlinien sind Förderanträge für derartige Maßnahmen bis spätestens zum 01. April eines Jahres einzureichen, wenn eine Förderung im nachfolgenden Jahr gewünscht wird. Über diese vorliegenden Anträge wird der Sportausschuss in seiner Sitzung am 30. Juni 2010, nach Verabschiedung des Haushalts 2010 durch den Rat, beraten und entscheiden.

 

Die Restfinanzierung durch den Verein erfolgt nach eigenen Aussagen aus Rücklagen und Eigenarbeit.

 

Aus der Genehmigung des vorzeitigen und förderungsunschädlichen Baubeginns kann eine spätere Förderung nicht abgeleitet werden. Um den Verein bei einer eventuell möglichen Absage der Förderung keinen finanziellen Schaden zuzufügen, soll er vor Beginn der Bauarbeiten der Verwaltung die Finanzierung der Maßnahme aus eigenen Mitteln belegen. Beide Voraussetzungen sind im Bescheid aufzunehmen.

 

Der nächste Sportausschuss tagt erst am 14. April 2010. Aufgrund der Eilbedürftigkeit bittet die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss in der Angelegenheit zu entscheiden.