Betreff
Breitbandausbau / weiterer Ausbau der Straßenbeleuchtung
Vorlage
091/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Haupt und Finanzausschuss nimmt die Sachdarstellung zum Breitbandausbau und die Kostenermittlung der RheiNet für einen Leerrohrausbau zum Zwecke der Erschließung von Kabelverzweigern (Kvz) zur Kenntnis.

 

2.   Der Haupt und Finanzausschuss beschließt, die bisher für den Breitbandausbau reservierten Mittel des Konjunkturpaketes II in Höhe von 981.926 € nicht zum Ausbau von Leerrohrsystemen zu verwenden. Stattdessen sollen diese Mittel für den weiteren Ausbau der Straßenbeleuchtung Verwendung finden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Ausbaumaßnahmen dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.   Der Breitbandausbau in den unterversorgten Stadtteilen soll über das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge zu stellen; die nach dem GAK-Förderprogramm mögliche Beihilfegewährung an Netzbetreiber (Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke) ist dabei zu präferieren.

 


Begründung:

 

Aus Mitteln des Konjunkturförderprogrammes II ist es möglich, Investitionen in Leerrohrsysteme zu tätigen, welche durch Netzbetreiber für die Verlegung von Kabelstrecken genutzt werden können, um die DSL-Versorgung – Verbesserung der Bandbreiten - in unterversorgten Siedlungsgebieten zu verbessern.

 

Die Leerrohrsysteme sind so zu planen und zu bauen, dass eine beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Sinne des EU-Rechts gewahrt bleibt. Die mit der Notifizierung 368/2009 der EU Kommission vorgegebene Leerrohrbeschreibung - Multi-Fibre-Leitungen (drei- oder mehrfach D 50) kann als Grundlage eines unbedenklichen Ausbaus zur späteren Nutzung durch Netzbetreiber dienen.

 

Auf dieser Grundlage hat die RheiNet einen Leerrohrausbau der Ortsteile so kalkuliert, dass Netzbetreiber vom Hauptverteiler der Telekom (HVT) die in den Ortsteilen befindlichen Kabelverzweiger (Kvz) mit Glasfaserleitungen anbinden können und ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

 

Hauenhorst

innerörtliche Verbindungen der Kvz                    209.000 €

Anbindung an HVT Pappelstr.                             175.000 €          384.000 €

 

Wadelheim

innerörtliche Verbindungen der Kvz                      24.000 €

Anbindung an HVT Pappelstr.                             210.000 €          234.000 €

 

Bentlage

innerörtliche Verbindungen der Kvz                      22.500 €

Anbindung an HVT Pappelstr.                             125.000 €          147.500 €

 

Rodde / Kanalhafen

innerörtliche Verbindungen der Kvz                      35.000 €

Anbindung an HVT Overbergstr.                        310.000 €          345.000 €

 

Gellendorf

innerörtliche Verbindungen der Kvz                      74.500 €

Anbindung an HVT Overbergstr.                        175.000 €          249.500 €

 

Elte

innerörtliche Verbindungen der Kvz                    126.500 €

Anbindung an HVT Mesum                                150.000 €          276.500 €

 

Gesamtkosten                                                                     1.636.500 €

 

 

Die ermittelten Kosten beziehen sich nur auf die Verlegung von Leerrohren. Komponenten wie Glasfaserkabel und weitere aktive technische Elemente (DSLAM´s) sind nicht kalkuliert und müssen von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden. Ob Netzbetreiber die Leerrohre nutzen werden, kann nicht abschließend beurteilt werden, da dieses u.a. vom Verhalten (Wechselbereitschaft) der Kunden abhängig ist. Eine kostendeckende Vermietung der Strecken kann nicht erreicht werden.

 

In Anbetracht dieses erheblichen Risikos ist eine Investition von 1.636 Mio € auch unter Berücksichtigung einer Förderung aus dem Konjunkturpaket II nach Auffassung der Verwaltung nicht angezeigt.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01. Dez. 2009 und in der Information für den Haupt- und Finanzausschuss am 19. Jan. 2010 hat die Verwaltung berichtet, dass Mittel aus dem Konjunkturförderprogramm II nicht für die Deckung von Wirtschaftlichkeitslücken bei Netzbetreibern verwandt werden dürfen. Die Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke ist keine Investition im Sinne des Konjunkturprogrammes II (Zukunftsinvestitionsgesetz/ZuInvG) sondern eine kalkulatorische Größe, die nicht aus Mitteln des Konjunkturpaketes II geschlossen werden darf.

 

Deshalb sollten die bisher für den Breitbandausbau reservierten Mittel in Höhe von 981.926 € für andere notwendige Infrastrukturmaßnahmen bereitgestellt werden. Der weitere Ausbau der Straßenbeleuchtung ist eine Zukunftsinvestition in Hinblick auf Energiesparmaßnahmen und in Hinblick auf einen größtmöglichen Nutzen für die Bevölkerung der Stadt Rheine.

 

 

Die Deckung von Wirtschaftlichkeitslücken ist nach dem Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Notifizierungen der EU-Kommission umsetzbar und förderbar. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Beihilfegewährung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke die richtige Vorgehensweise, um für unterversorgte Ortsteile eine Versorgung durch Netzbetreiber zu erhalten. Von daher sollten Mittel zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke über das GAK Programm beantragt werden. Der gemeindliche Anteil (10 % der jeweiligen Fördersumme) müsste haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Die bisher geleisteten Vorarbeiten waren auch im Hinblick auf das GAK Programm notwendig; die Ergebnisse der durchgeführten Erhebungen sind u.a. Grundlage für die Antragstellung. Vor Antragstellung sind die Maßnahmen ortsüblich und im Informationsportal der Landesregierung (www.media.nrw.de) auszuschreiben.