Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Â Der
Haupt und Finanzausschuss nimmt die Sachdarstellung zum Breitbandausbau und die
Kostenermittlung der RheiNet für einen Leerrohrausbau zum Zwecke der
Erschließung von Kabelverzweigern (Kvz) zur Kenntnis.
2. Â Der
Haupt und Finanzausschuss beschließt, die bisher für den Breitbandausbau
reservierten Mittel des Konjunkturpaketes II in Höhe von 981.926 € nicht zum
Ausbau von Leerrohrsystemen zu verwenden. Stattdessen sollen diese Mittel für
den weiteren Ausbau der Straßenbeleuchtung Verwendung finden. Die Verwaltung
wird beauftragt, entsprechende Ausbaumaßnahmen dem Bauausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen.
3.  Der
Breitbandausbau in den unterversorgten Stadtteilen soll über das Förderprogramm
„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge zu stellen;
die nach dem GAK-Förderprogramm mögliche Beihilfegewährung an Netzbetreiber (Deckung
der Wirtschaftlichkeitslücke) ist dabei zu präferieren.
Begründung:
Â
Aus Mitteln des
Konjunkturförderprogrammes II ist es möglich, Investitionen in Leerrohrsysteme
zu tätigen, welche durch Netzbetreiber für die Verlegung von Kabelstrecken
genutzt werden können, um die DSL-Versorgung – Verbesserung der Bandbreiten -
in unterversorgten Siedlungsgebieten zu verbessern.
Die Leerrohrsysteme
sind so zu planen und zu bauen, dass eine beihilferechtliche Unbedenklichkeit
im Sinne des EU-Rechts gewahrt bleibt. Die mit der Notifizierung 368/2009 der
EU Kommission vorgegebene Leerrohrbeschreibung - Multi-Fibre-Leitungen (drei-
oder mehrfach D 50) kann als Grundlage eines unbedenklichen Ausbaus zur
späteren Nutzung durch Netzbetreiber dienen.
Auf dieser Grundlage
hat die RheiNet einen Leerrohrausbau der Ortsteile so kalkuliert, dass
Netzbetreiber vom Hauptverteiler der Telekom (HVT) die in den Ortsteilen
befindlichen Kabelverzweiger (Kvz) mit Glasfaserleitungen anbinden können und
ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:
Hauenhorst
innerörtliche Verbindungen der Kvz                   209.000
€
Anbindung an HVT Pappelstr.                            175.000 €         384.000 €
Wadelheim
innerörtliche Verbindungen der Kvz                     24.000 €
Anbindung an HVT Pappelstr.                            210.000 €         234.000 €
Bentlage
innerörtliche Verbindungen der Kvz                     22.500 €
Anbindung an HVT Pappelstr.                            125.000 €         147.500 €
Rodde / Kanalhafen
innerörtliche Verbindungen der Kvz                     35.000 €
Anbindung an HVT Overbergstr.                       310.000 €         345.000 €
Gellendorf
innerörtliche Verbindungen der Kvz                     74.500 €
Anbindung an HVT Overbergstr.                       175.000 €         249.500 €
Elte
innerörtliche Verbindungen der Kvz                   126.500 €
Anbindung an HVT Mesum                               150.000 €         276.500 €
Gesamtkosten                                                                    1.636.500
€
Die ermittelten
Kosten beziehen sich nur auf die Verlegung von Leerrohren. Komponenten wie
Glasfaserkabel und weitere aktive technische Elemente (DSLAM´s) sind nicht
kalkuliert und müssen von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden. Ob
Netzbetreiber die Leerrohre nutzen werden, kann nicht abschließend beurteilt
werden, da dieses u.a. vom Verhalten (Wechselbereitschaft) der Kunden abhängig
ist. Eine kostendeckende Vermietung der Strecken kann nicht erreicht werden.
In Anbetracht dieses
erheblichen Risikos ist eine Investition von 1.636 Mio € auch unter
Berücksichtigung einer Förderung aus dem Konjunkturpaket II nach Auffassung der
Verwaltung nicht angezeigt.
In der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01. Dez. 2009 und in der
Deshalb sollten die
bisher für den Breitbandausbau reservierten Mittel in Höhe von 981.926 € für
andere notwendige Infrastrukturmaßnahmen bereitgestellt werden. Der weitere
Ausbau der Straßenbeleuchtung ist eine Zukunftsinvestition in Hinblick auf
Energiesparmaßnahmen und in Hinblick auf einen größtmöglichen Nutzen für die Bevölkerung
der Stadt Rheine.
Die Deckung von
Wirtschaftlichkeitslücken ist nach dem Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) unter
Berücksichtigung der dazu ergangenen Notifizierungen der EU-Kommission umsetzbar
und förderbar. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Beihilfegewährung zur
Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke die richtige Vorgehensweise, um für unterversorgte
Ortsteile eine Versorgung durch Netzbetreiber zu erhalten. Von daher sollten
Mittel zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke über das GAK Programm beantragt
werden. Der gemeindliche Anteil (10 % der jeweiligen Fördersumme) müsste
haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Die bisher geleisteten Vorarbeiten waren
auch im Hinblick auf das GAK Programm notwendig; die Ergebnisse der durchgeführten
Erhebungen sind u.a. Grundlage für die Antragstellung. Vor Antragstellung sind
die Maßnahmen ortsüblich und im