Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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1.  Der
Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Einstellung von Auszubildenden/Anwärterinnen/Anwärtern
für Berufe zu, in denen nur im öffentlichen Dienst Beschäftigungsmöglichkeiten
bestehen:
     2011
= 6 Anwärter/innen bzw. Auszubildende
     2012
= 2 Anwärter/innen gehobener Dienst
Diese Auszubildenden sollen nach Beendigung ihrer Ausbildung in unbefristete
Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse übernommen werden, wenn sie ihre Ausbildung
mit einem qualifizierten Ergebnis erfolgreich abschließen.
2.  Der
Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Einstellung von 3 Auszubildenden im Jahre
2012 für Berufe zu, in denen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes
Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.
3.  Der
Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, auf das
Zustimmungserfordernis der Ratsfraktionen bei externen Einstellungen zukünftig
zu verzichten und statt dessen die jährlich zu aktualisierende Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung als verbindliche Grundlage für das Verwaltungshandeln
festzulegen. Dabei soll das unter Ziffer 6 der Vorlage Nr. 100/08 beschriebene
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept konsequent beachtet werden.
4.  Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 1. Umsetzungsbericht 2008/2009 zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 zur Kenntnis.
Begründung:
1.    Ausgangssituation
        Auf der Grundlage der HFA-Vorlagen Nr. 100/08 und Nr. 100/08/1 sowie der Beratungsvorlage für die Strategie- und Finanzkommission am 8. September 2008 wurde die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 bis 2015 diskutiert. In den Sitzungen des HFA am 20. 5. und 24. 6. 2008 sowie in der Strategie- und Finanzkommission am 8.9.2008 wurde den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen im Wesentlichen zugestimmt. Zu einigen Vorschlägen ist noch eine endgültige Entscheidung des HFA erforderlich. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 3 wird verwiesen.
2.    1. Umsetzungsbericht zur Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 bis 2015
Erstmalig mit dieser Vorlage wird der zukünftig jährlich vorgesehene Umsetzungsbericht
zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgelegt; und zwar
für die Jahre 2008 und 2009. Im Rahmen dieses jährlichen Berichtes sollen neben
der Berichterstattung im Sinne eines SOLL – IST - Vergleiches auch die
jeweiligen aktuellen Vorschläge der Verwaltung zur Beschlussfassung durch den
HFA unterbreitet werden, soweit diese aufgrund der gesetzlichen und
satzungsrechtlichen Bestimmungen bzw. der bestehenden Beschlusslage der
Zustimmung des HFA bzw. des Rates der Stadt Rheine bedürfen.
         2.1
Berichtsjahr 2008
         Für das Jahr 2008 wird auf eine detaillierte Umsetzungsdarstellung verzichtet, da es sich um das Basisjahr der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 handelt und einige besondere Maßnahmen notwendig waren, die für die zukünftige Berichterstattung nicht mehr relevant sind.
         Zusammenfassend kann für das Jahr 2008 festgestellt werden, dass die geplanten Maßnahmen durchgeführt worden und keine Besonderheiten zu berichten sind.
    Â
         2.2
Berichtsjahr 2009
         Für die Berichterstattung des Jahres 2009 und der folgenden Jahre wurden aus den unter Ziffer 1 aufgeführten Beratungsgrundlagen folgende Planungselemente als regelmäßige Berichtsparameter ausgewählt:
Ø
Anzahl der im Planungszeitraum voraussichtlich
ausscheidenden Mitarbeiter/innen als Gesamt – SOLL 2008 – 2015.
Ø
Anzahl geplanter Stelleneinsparungen
Ø
Anzahl geplanter Ãœbernahmen vorhandener Auszubildender
Ø
Anzahl geplanter Einstellung neuer Auszubildender in 2
Kategorien:
- Beschäftigungsmöglichkeiten nur innerhalb des öffentlichen Dienstes
- Beschäftigungsmöglichkeiten auch außerhalb des öffentlichen Dienstes
Ø
Externe Stellen-Wiederbesetzungen
         Aktuelle Erkenntnisse, die
Auswirkungen auf diese SOLL – Werte haben, sollen jährlich eingearbeitet werden
und führen zur Veränderung der SOLL- Grundlage für die Berichterstattung im
nächsten Jahr. Dabei wird der Gesamtplanungszeitraum (2008 – 2015) bis zum
Jahre 2012 zunächst nicht verändert.
         Einzelheiten ergeben sich aus der
beigefügten Anlage.
3.     Aktueller
Entscheidungsbedarf durch den Haupt- und Finanzausschuss
        Zu folgenden Vorschlägen der Verwaltung ist noch eine Entscheidung des HFA notwendig:
3.1Â Â Â Einstellung von Auszubildenden in den Jahren
2011 und 2012
Über folgende Vorschläge aus den unter Ziffer
1 genannten Vorlagen haben der HFA bzw. die Strategie- und Finanzkommission
bisher nicht abschließend entschieden:
Ø Einstellung von Auszubildenden für Berufe, in
denen nur im öffentlichen Dienst Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen:
2011 =        5 Anwärter/innen bzw. Auszubildende
(alte Planung)
                    1 Auszubildende/r
mittlerer Dienst (aktuelle Planung)
2012 =        2 Anwärter/innen gehobener
Dienst
Diese Auszubildenden sollen nach Beendigung ihrer Ausbildung in unbefristete
Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse übernommen werden, wenn sie ihre Ausbildung
mit einem qualifizierten Ergebnis erfolgreich abschließen.
Ø Einstellung von Auszubildenden für Berufe, in
denen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen:
2012 =Â Â Â Â Â Â Â Â 3 Auszubildende (Bauzeichner, Vermessungstechniker,
                                            Medien-
und
3.2
Externer Einstellungsstopp
Die Strategie- und Finanzkommission kam am 8.
9. 2008 nach intensiver Diskussion zu folgendem Ergebnis:
        „Bei
seitens der Verwaltung geplanten externen Stellenausschreibungen soll bis zur
Kommunalwahl im Juni 2009 die Zustimmung der Ratsfraktionen im Rahmen der
Fraktionsvorsitzendenbesprechung eingeholt werden. Durch Einführung eines
personalwirtschaftlichen Berichts- und Controllingsystems soll seitens der
Verwaltung regelmäßig über die Zielerreichung im Hinblick auf die geplanten
Maßnahmen anlässlich des Freiwerdens der 72 Stellen im Planungszeitraum bis
2015 berichtet werden.“
        Es
wird angesichts der bisherigen Erfahrungen vorgeschlagen, auf das Zustimmungserfordernis
der Ratsfraktionen bei externen Einstellung zukünftig zu verzichten und statt
dessen die jährlich zu aktualisierende Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
als verbindliche Grundlage für das Verwaltungshandeln festzulegen. Dabei soll
das unter Ziffer 6 der Vorlage Nr. 100/08 beschriebene Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
konsequent beachtet werden.
4. Â Â Â Â Altersteilzeit
    Die durch die Gewährung von Alterteilzeit
entstehende Fluktuation ist Bestandteil der Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung gem. den unter Ziffer 1 aufgeführten Beratungsvorlagen aus
dem Jahre 2008. Im Rahmen der bestehenden Grundsatzregelung wurden darüber
hinaus im Jahre 2009 7 weiteren Altersteilzeitanträgen stattgegeben. Hiervon
waren 4 Mitarbeiter bereits in der ursprünglichen Planung enthalten. Die beigefügte
Ãœbersicht wurde entsprechend aktualisiert.
Am 1. 12. 2009 hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Rheine
empfohlen, die bis zum 31. 12. 2009 geltenden Regelung bis zum 31. 12. 2012 zu
verlängern. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll dem Rat der Stadt Rheine
in seiner Sitzung am 23. März 2010 vorgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt können
auch die finanziellen Auswirkungen etwaiger „Neuanträge“ beurteilt werden.
5.     Sondersituation
SGB II – Leistungsgewährung (eec)
Auf die zurzeit geführten öffentlichen Diskussionen und die Überlegungen
des Kreises Steinfurt zur evtl. Neustrukturierung der Hartz IV - Leistungsgewährung
wird verwiesen. Angesichts der aktuellen Fragestellungen ist eine zuverlässige
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für diesen Sonderbereich nicht
möglich. Daher soll zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden.
6.     Finanzielle
Auswirkungen
Die Umsetzung der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung führt zu folgenden
finanziellen Effekten:
        6.1   Stelleneinsparungen
Zur Vermeidung datenschutzrechtlicher Komplikationen soll auf die Darstellung
stellenscharfer einzusparender Personalaufwendungen verzichtet werden. Darüber
hinaus gibt es verschiedene Unwägbarkeiten, die es erschweren, die tatsächlichen
Einsparungen per Saldo exakt zu ermitteln. Es erscheint daher sinnvoller, zur
Bewertung dieser Einsparungen einen pauschalen Durchschnittswert von 40.000
€/Vollzeitstelle/Jahr anzunehmen.
        6.2   Übernahme von Auszubildenden
Die Ãœbernahme von Auszubildenden nach Beendigung ihrer Ausbildung als
Nachfolgebesetzung für ausgeschiedene Personen verursacht aufgrund der
Besoldungs- Vergütungsstruktur des öffentlichen Dienstes in der Regel mindestens
im 1. Drittel des Berufslebens erheblich geringere Personalaufwendungen, als
die ausscheidende Person verursacht hat. Der konkrete finanzielle Effekt lässt
sich mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln. Daher ist es auch in diesen
Fällen sinnvoll, eine pauschalen Reduzierung der Personalaufwendungen
anzunehmen; und zwar in Höhe von durchschnittlich 10.000 €/Vollzeitstelle/Jahr.
        6.3   Einstellung neuer Auszubildender
Die Einstellung eines/einer Auszubildenden verursacht Aufwendungen in Höhe
von durchschnittlich 12.000 €/Jahr.
6.4 Externe Wiederbesetzung von Planstellen
Wegen der sehr unterschiedlichen Bedingungen und Einflussfaktoren sind die finanziellen Effekte bei einer externen Stellenwiederbesetzung mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar. In diesen Fällen wirken ähnliche Faktoren wie unter Ziffer 6.2 beschrieben, jedoch in geringerer Größenordnung. Angenommen werden kann ein durchschnittlicher Betrag von 5.000 €/Vollzeitstelle/Jahr.
Anlagen:
Anlage 1: Umsetzungsbericht 2008/2009