Betreff
Gewährung von Beihilfen zur Kultur- und Heimatpflege 2010
Vorlage
117/10
Aktenzeichen
II-1-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Rheiner Kulturszene eine Ausnahme von der bestehenden Haushaltssperre und beauftragt die Verwaltung Zuwendungen an kulturtreibende Vereine im Jahr 2010 wie folgt zu bewilligen:

 

Antragsteller

Zuwendung

Hiervon 80%

Jubiläumsbeihilfen

 

 

Städtischer Musikverein

500,00 €

400,00 €

 

 

 

Sonderbeihilfen

 

 

MC Sängerlust/ Rheiner Frauenchor

1.325,00 €

1.060,00 €

Kirchengem. Heilig Kreuz

675,00 €

540,00 €

Ancora do Mar

2.025,00 €

1.620,00 €

Bluesnote- Bluesinitiative Rheine e. V.

5.009,63 €

4.007,70 €

DruckFest e.V.

2.216,70 €

1.773,36 €

Theaterguppe Lampenfieber

3.456,00 €

2.764,80 €

Trosse Kultur Mesum e. V.

2.250,00 €

1.800,00 €

Jugend- und Familiendienst e. V.

2.448,00 €

1.958,00 €

MGV Constantia

2.718,00 €

2.174,40 €

SoAlBaTe vier Stimmen ein Chor

813,83 €

651,06 €

Cantus Reni

908,75 €

727,00 €

KFD Kath. Frauengemeinschaft St. Josef Rodde

383,02 €

306,42 €

Kultur- und Kleinkunstring Rheine e.V.

5.625,00 €

4.500,00 €

Chorgemeinschaft Dorenkamp

277,75 €

222,20 €

Caritasverband Rheine, Migrationsdienste

1.250,00 €

1.000,00 €

Gesamtsumme

31.881,67 €

25.505,34 €

Keine Beihilfe

 

 

plan b.-newfilm pictures

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

Das vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt gesetzte kulturpolitische Signal gegenüber den ehrenamtlich engagierten Vereinen steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt den Haushaltsplan mit den erforderlichen Mitteln beschließt. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen maximal 80 % der bewilligten Zuwendung zur Auszahlung gelangen, wenn ein entsprechender Finanzbedarf geltend gemacht wird.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine fördert diejenigen Gruppen und Vereine, die mit ihrer kulturellen und heimatpflegerischen Arbeit in der Öffentlichkeit durch eigene Veranstaltungen oder durch Mitwirkung bei öffentlichen Veranstaltungen wirksam werden.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2010 ist ein Betrag in Höhe von 31.600 € zum Zwecke der Kulturförderung vorgesehen. Die beantragten Fördermittel für insgesamt 17 Projekte (siehe Anlage 1) übersteigen diesen Betrag deutlich. Dies bedeutet, dass Zuwendungen nicht in der tatsächlich beantragten Höhe bewilligt werden können. Des Weiteren ist zu beachten, dass Zuwendungen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel gewährt werden können.

 

Der Kulturausschuss der Stadt Rheine hat am 17. April 2007 kulturpolitische Leitlinien mit folgenden Zielen beschlossen:

 

1.     Die kulturelle Position von Rheine in der Region ausbauen.

2.     Die kulturellen Einrichtungen zum Glänzen bringen (Qualität! Qualität! Qualität!).

3.     Kultur für Familien erfahrbar machen (gemeinsam lernen, genießen,
erleben …).

4.     Kinder und Jugendliche bilden mit Kunst und Kultur.

5.     Vernetzung, Koordination und Vermarktung der Einrichtungen und Spielstätten optimieren.

6.     Angemessene Unterstützung der ehrenamtlichen Kulturszene.

Ausschlaggebend für die Gewährung einer Zuwendung war deshalb die Prüfung, in welchem Umfang die Veranstaltungen die einzelnen Ziele der Kulturpolitischen Leitlinien erfüllen. Hierfür wurde folgende Differenzierung angewendet:

 

Erfüllt das Ziel nicht.                               0 Punkte

Erfüllt das Ziel.                                       1 Punkt

Erfüllt das Ziel in besonderem Maße.       2 Punkte

 

An der Gesamtsumme der erreichten Punkte orientiert sich die bewilligte Zuwendung, wobei mindestens ein Punktwert von 2 erreicht werden muss. Im Weiteren ergibt sich die folgende Staffelung:

 

bis 3 Punkte ð 28 % der beantragten Zuwendung

bis 5 Punkte ð 46 % der beantragten Zuwendung

über 5 Punkte ð 73 % der beantragten Zuwendung

 

Hingewiesen sei an dieser Stelle auf den Städtischen Musikverein, der in diesem Jahr seinen hundertsten Geburtstag feiert. Nach den Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege kann Vereinen, die ein „rundes“ Jubiläum feiern, je 25 Jahre eine nicht zweckgebundene Zuwendung von 125 €, max. 500 € gewährt werden.

 

Besonders hervor sticht in diesem Jahr das Projekt der Theatergruppe Lampenfieber, die nach der erfolgreichen Open-Air-Aufführung des Jedermann auf dem Falkenhof, in diesem Jahr „Die Leiden des jungen Werther“ im Salinenpark aufführen wird. Gerade dieses Projekt sticht durch seinen hohen Qualitätsanspruch, verbunden mit der überregionalen Ausstrahlung und dem Engagement der beteiligten Jugendlichen hervor. Dadurch, dass die Jugendlichen das gesamte Stück selber erarbeiten, inszenieren und auch alle anderen Aufgaben die mit der Produktion eines Theaterstückes verbunden sind selber übernehmen, können sie Erfahrungen in vielen Bereichen sammeln.

 

Daneben werden insbesondere die Veranstaltungen der portugiesischen Volkstanzgruppe Ancora do Mar, der Initiative Bluesnote, des Kukuk, des Vereins Trosse Kultur Mesum e.V. und des JFD nach Auffassung der Verwaltung besonders gefördert.

 

Abgelehnt werden soll der Antrag der Firma plan b.-newfilm pictures aus Lengereich. Beantragt wurde die Förderung der Filmproduktion Rosa & Marie, die das Leben zweier Mädchen in den Jahren 1938 – 1942 in einem kleinen westfälischen Dorf schildert. Die Regie führt der Rheiner Regisseur Detlef Muckel. Die Kosten für diese Produktion betragen laut Antrag ca. 38.000 €. Da trotz Aufforderung keine weiteren Informationen geliefert wurden und es sich hierbei auch um das Projekt eines auswärtigen Unternehmens handelt, soll der Antrag mangels notwendiger Informationen abgelehnt werden.

 

Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderbeihilfen ist der Kulturausschuss. Da es sich hierbei aber um eine freiwillige Leistung der Stadt handelt, kann der Kulturausschuss die Entscheidung erst treffen, wenn der Rat der Stadt den Haushalt 2010 beschlossen hat. Dies wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 18. Mai geschehen, so dass der Kulturausschuss dann in der darauf folgenden Sitzung am 8. Juli entscheiden könnte. Über diesen Sachverhalt wurde der Kulturausschuss in der Sitzung am 10. März 2013 informiert.

 

In der daraufhin folgenden Aussprache wurde deutlich gemacht, dass die kulturtreibenden Vereine so lange nicht warten können und es aus kulturpolitischer Sicht wichtig ist, frühzeitig ein Signal für ihre ehrenamtliche Arbeit zu geben. Vor diesem Hintergrund wurde unter TOP 13 der Sitzung folgender Beschluss gefasst:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, in der nächsten Sitzung einen Beschluss über die Verteilung von Sonderbeihilfen an die kulturtreibenden Vereine zu fassen. Um ein kulturpolitisches Signal zu setzen, soll die Verwaltung ermächtigt werden, bis zu 80% der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Sonderbeihilfen sofort auszuzahlen.

 

Abstimmungsergebnis:    8 Ja-Stimmen

                                          4 Enthaltungen

 


Anlagen:

 

 

Anlage 1 Übersicht über die Anträge

Anlage 2 detaillierter Zuwendungsvorschlag