Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
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Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Sitzung des Rates am 02. Februar 2010 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2010 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2010 - 2013 wurde im Rahmen der vom Haupt- und
Finanzausschuss festgelegten Eckdaten einschließlich der in den Entwurf
eingearbeiteten Änderungen den zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2010 – 2013.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 4 Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2010 weist einen Fehlbetrag von 15,165 Mio. Euro aus. Damit liegt er nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.
Dabei sind in den Haushaltsentwurf keinerlei tarifliche oder besoldungsrechtliche Anpassungen der Personalaufwendungen eingeplant. Außerdem ist nicht sicher, ob die steuerlichen Ertragserwartungen am Ende des Jahres erfüllt werden.
Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
· Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen
· Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden
· Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf sind für den Fachbereich 4 im Ergebnisplan folgende Änderungen vorgesehen:
Produktgruppe 41 - Grundstücksmanagement
Aufwandsart |
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
11 –
Personalaufwendungen |
alt |
495.533,79 |
495.543,72 |
495.543,72 |
495.543,72 |
    |
neu |
560.533,79 |
560.543,72 |
560.543,72 |
560.543,72 |
Differenz |
|
-65.000 |
-65.000 |
-65.000 |
-65.000 |
Die Aufgaben für die städtebaulichen Verträge wurden vom Fachbereich 5
– Planen und Bauen in den Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
verlagert. Die mit diesen Aufgaben betraute Stelle und die damit verbundenen Personalaufwendungen
werden ebenfalls vom Fachbereich 5 in den Fachbereich 4 verlagert.
Ertragsart |
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
19 – Finanzerträge
|
alt |
800 |
700 |
700 |
700 |
    |
neu |
24.300 |
700 |
700 |
700 |
Differenz |
|
23.500 |
0 |
0 |
0 |
Für das Jahr 2010 werden voraussichtlich für die Reservierung einer Gewerbefläche Optionszinsen in Höhe von 23.500 € erzielt. Falls die Fläche von der Firma erworben wird, sind diese Zinserträge auf den Kaufpreis anzurechnen.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ist im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 41.500 € vorgesehen. Die zusätzlichen Aufwendungen im Fachbereich 4 in Höhe von 65.000 € entstehen aber durch eine Verschiebung und entlasten in gleicher Höhe die Aufwendungen beim Fachbereich 5.
Im Investitionsplan haben sich für den Fachbereich 4 keine Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben.
In der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.10 ist angeregt worden, die
Unterschiede zwischen den Stellenanteilen des Stellenplanes und den Stellenanteilen
des Haushaltsplanes in den Erläuterungen zu verdeutlichen.
Die
Erläuterungen zu den Produktgruppen 41, 42 und 43 wurden entsprechend
überarbeitet und sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Die in der
Vorlage zum Stellenplan des Fachbereiches 4 (Vorlagennummer 089/10) und in den
überarbeiteten Erläuterungen dargestellte Stellenausweitung in der Finanzbuchhaltung
ist im Entwurf des Haushaltsplanes noch nicht dargestellt und wird in den
endgültigen Haushaltsplan eingearbeitet.