Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Soziales unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
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Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Sitzung des Rates am 02. Februar 2010 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2010 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2010 - 2013 wurde im Rahmen der vom Haupt- und
Finanzausschuss festgelegten Eckdaten einschließlich der in den Entwurf
eingearbeiteten Änderungen den zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2010 – 2013.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Soziales. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2010 weist einen Fehlbetrag von 15,165 Mio. Euro aus. Damit liegt er nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.
Dabei sind in den Haushaltsentwurf keinerlei tarifliche oder besoldungsrechtliche Anpassungen der Personalaufwendungen eingeplant. Außerdem ist nicht sicher, ob die steuerlichen Ertragserwartungen am Ende des Jahres erfüllt werden.
Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
· Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen
· Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden     Â
· Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Erläuterungen zum vorliegenden
Entwurf:
Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung für 2010 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf.
Eingearbeitet wurden die notwendig gewordenen Anpassungen, die sich im Produkt Leistungen zur Grundversorgung ergeben haben.
- Allein beim kommunalen Anteil an den Kosten des SGB II hat es hier eine Kostensteigerung von 515 T€ gegeben, die auf steigenden Fallzahlen und einen geringeren Bundesanteil an der Kosten des SGB II zurückzuführen sind.
- Die Anhebung der Leistungssätze nach dem Unterhaltsvorschussgesetz um ca. 13 % bedeutet einen Mehraufwand von 70 T€.
- Dagegen konnte wegen der günstigen Entwicklung bei der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz der Ansatz um 195 T€ reduziert werden.
Insgesamt musste damit das Budget des Produktes Leistungen zur Grundversorgung und damit auch das Gesamtbudget der Produktgruppe Soziales gegenüber der Vorjahresplanung um 390 T€ erhöht werden.
Erläuterungen
zum Personal
Auf Anregung aus der HFA-Sitzung vom 23.02.2010 sollen in dieser Haushaltsplanvorlage die Abweichungen im Stellenplan erläutert werden. Im Fachbereich Jugend, Familie und Soziales gibt es jedoch keinen Unterschied zwischen dem Stellenplan und den im Haushaltsplan nachgewiesenen Stellenanteilen und es hat gegenüber dem Jahr 2009 keine Veränderungen im Stellenplan gegeben.
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Stellen im Stellenplan |
Stellen im Haushaltsplan |
2009 |
Jugendamt |
33,48 |
33,48 |
Soziales |
65,99 |
65,99 |
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Summe
FB 2 |
99,47 |
99,47 |
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2010 |
Jugendamt |
33,48 |
33,48 |
Soziales |
65,99 |
65,99 |
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Summe
FB 2 |
99,47 |
99,47 |