Betreff
Neuorganisation der SGB II-Aufgabenträgerschaft im Kreis Steinfurt
Vorlage
165/10
Aktenzeichen
II-2-schö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstand zur Neuorganisation der SGB II-Aufgabenwahrnehmung im Kreis Steinfurt zur Kenntnis.

 

Der Sozialausschuss unterstützt die einheitliche Position aller 24 Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt und fordert den Kreis Steinfurt auf, diese umzusetzen.

 

 

 


Begründung:

 

 

Der Sozialausschuss wurde zuletzt mit Vorlage 554/09 in der Sitzung am 08.12.2009 über die Pläne des Kreises Steinfurt zur Neuorganisation der SGB II-Aufgabenträgerschaft in Kenntnis gesetzt.

 

Der Kreis Steinfurt hat zur Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 18.02.2010 den Entwurf einer Sitzungsvorlage zur Neuorganisation der SGB II-Aufgabenträgerschaft zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis fand die Beratung der Hauptverwaltungsbeamten statt. Alle anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister konnten in einer Vorberatung Einvernehmen dahingehend erzielen, eine einheitliche Position zu vertreten und sich nicht auseinander dividieren zu lassen.

 

Die weitere Erörterung erfolgt anhand der Sitzungsdrucksache B 5/2010 des Kreises Steinfurt, ergänzt um die Stellungnahme der Hauptverwaltungsbeamten. Die Sitzungsdrucksache ist zum besseren Verständnis mit den Anlagen 4 und 5 sowie der Stellungnahme des Kreises Steinfurt zur Positionierung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der HVB-Konferenz am 18.02.2010 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Vorschläge des Kreises zur Neuorganisation lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

1.   Die Delegation/Dezentralisierung der Gewährung finanzieller Leistungen auf die Städte/Gemeinden bleibt erhalten, wobei ggfs. Einschränkungen bei der Unterhaltsheranziehung vorzunehmen sind.

 

Diesen Vorschlag können alle Kommunen akzeptieren. Er entspricht der einhelligen Forderung, die gleich zu Beginn des Verfahrens von allen Kommunen gestellt wurde.

 

2.   Sämtliche Integrationsaufgaben sollen bei der GAB AöR gebündelt werden. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates der GAB AöR möglich.

 

Dieser Vorschlag wird von den Kommunen abgelehnt. Die Kommunen vertreten die Auffassung, dass es beim Status Quo verbleiben soll. Auch weiterhin soll es zu einer differenzierten Aufgabenwahrnehmung kommen. Insbesondere in den Städten Emsdetten, Ibbenbüren und Rheine sollen Fallmanagement und Brückenjob-Koordination durch die Kommunen erfolgen. Auch andere Städte und Gemeinde plädieren dafür, die Brückenjob-Koordination in eigener Regie durchzuführen.

 

3.   Eine einheitliche Leitung im Bereich der Integrationsaufgaben wird hergestellt, auf eine einheitliche Leitung vor Ort im Verhältnis Leistungssachbearbeitung und Integrationsaufgaben wird verzichtet.

 

Vor dem Hintergrund der Haltung der Städte und Gemeinden zu Punkt 2 kann es nicht in allen Kommunen zu einer einheitlichen Leitung kommen.

 

4.   Die Aufgaben der Leistungsgewährung und der Integration sollen künftig in allen Kommunen räumlich unter einem Dach wahrgenommen werden.

 

Dieses Ziel wird von allen Kommunen unterstützt und ist in Rheine bereits Realität.

 

5.   Die GAB AöR bleibt bestehen, über ein verstärktes Controlling durch STARK in Abstimmung mit der GAB AöR soll eine noch bessere Verklammerung mit dem Kreis erreicht werden.

 

Dieser Vorschlag ist im Hinblick auch auf die zukünftige Aufgabenwahrnehmung der Vermittlung durch die GAB für diesen Teilaufgabenbereich zu akzeptieren.

 

6.   Durch Veränderung der Ablaufprozesse soll die Zeitspanne bis zum ersten Gespräch mit dem Vermittler/der Vermittlerin dadurch verkürzt werden, dass schon nach einer ersten summarischen Prüfung, ob der/die Antragssteller/in voraussichtlich in Leistungsbezug kommen wird, die Integrationskraft einzuschalten ist.

 

Hier sind im Rahmen des weiteren Prozesses die Verfahrenswege in Abstimmung mit den Kommunen noch im Detail zu beschreiben.

 

7.   Die strikte Aufteilung der Funktionen „Vermittlung“ und „Fallmanagement“ auf verschiedene Spezialisten wird aufgegeben.

 

Alle 24 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich dafür ausgesprochen, das Fallmanagement bei den Städten Emsdetten, Ibbenbüren und Rheine zu belassen. Die Aussage der Fallmanagementstädte, die Aufteilung dieser Funktion aufzugeben, ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass diese Städte auch die Vermittlungsaufgaben übernehmen wollten.  

 

8.   Die Funktionen der Brückenjobkoordination bleiben unverändert erhalten. Eine Veränderung des Schlüssels von 1:80 auf 1:100 soll erfolgen

 

Der Vorschlag, den Personalschlüssel zu verändern, wird von allen Städten und Gemeinden abgelehnt.

 

9.   Im Bereich der Unterhaltsheranziehung werden die Zuständigkeiten wie folgt geregelt: (bleibt noch offen)

 

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben einvernehmlich erklärt, dass die Aufgaben der Unterhaltsheranziehung (SGB II und SGB XII) an den Kreis abgegeben werden sollen, soweit dies von einzelnen Kommunen gewünscht wird. Die Stadt Rheine wird die Unterhaltsheranziehung auch weiterhin durchführen.

 

10. Dem Vorschlag der Fallmanagementstädte zur Übertragung der personenbezogenen Vermittlung bei gleichzeitiger Einrichtung eines zentralen Arbeitgeberservices wird nicht Rechnung getragen.

 

Ergebnis der Beratungen der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 18.02.2010 ist, dass auf die Forderung der Städte Emsdetten, Ibbenbüren und Rheine zur Übertragung der personenbezogenen Vermittlung in Konsequenz der Stellungnahmen zu den Vorschlägen 2., 3. und 7. verzichtet wird.   

 

11. Zur Stärkung der Steuerungs-, Unterstützungs- und Kontrollfunktionen von STARK werden kostenneutral durch Umschichtung 11,5 zusätzliche Stellen sowie für die Unterhaltsheranziehung zusätzlich drei Stellen eingerichtet. Die Umschichtung soll durch geringfügige Veränderungen im Personalschlüssel für die Leistungssachbearbeitung, die Vermittlung, Jobkoordination und die Leitungsanteile erreicht werden.

 

Die Stärkung der Steuerungs-, Unterstützungs- und Kontrollfunktionen  und der Ausbau entsprechender Strukturen bei STARK ist von allen Städten und Gemeinden immer gefordert worden und wird auch weiterhin unterstützt. Die Städte und Gemeinden sind allerdings der Auffassung, dass dies nicht dazu führen kann, das einseitig zu Lasten der 24 Kommunen Stellen eingespart und zu STARK verlagert werden. Hier müssen alle betroffenen Seiten gleichmäßig belastet werden und die abweichenden Vorschläge zum Fallmanagement und Brückenjob-Koordination beachtet werden. Es ist einmütiger Wille der Städte und Gemeinden, dass  die Gemeindeprüfungsanstalt damit beauftragt werden soll, die quantitative und qualitative Stellenbemessung zu untersuchen und einen Vorschlag zu erarbeiten. 

 

 

 

Die vorgenanten einheitlichen Positionen aller 24 Städte und Gemeinden sind den beratenden politischen Gremien des Kreises zur Kenntnis gegeben worden. Über einen sich bis zur Sitzung des Sozialausschusses ergebenden aktuelleren Sachstand wird in der Sitzung berichtet.

 


Anlagen:

 

Sitzungsdrucksache des Kreises Steinfurt B 5/2010