Betreff
Frühe Hilfen Einführung Elternbegleitbuch
Vorlage
169/10
Aktenzeichen
II-2-51-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Begründung:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 3.12.2009 hat die Verwaltung ein Ansichtsexemplar des geplanten Elternbegleitbuches zur Ansicht gegeben.

 

Darüber hinaus sind folgende Informationen zur Verfügung gestellt worden:

 

„Der Druck des Elternbegleitbuches kostet pro Jahr bei einer Auflage von 650 Exemplaren 7500,- €.

 

Um das Elternbegleitbuch effektiv einsetzen zu können, müsste sichergestellt werden, dass jede Familie besucht wird, das Elternbegleitbuch quasi als Begrüßungsgeschenk überreicht wird und in einem persönlichen Gespräch die Inhalte incl. Familienpass erläutert werden.

 

Verwaltungsseitig steht für diese zusätzliche Aufgabe keine Personalressource zur Verfügung.

 

Es sollen mit freien Trägern der Jugendhilfe Gespräche geführt werden, um zu klären, zu welchen Konditionen eine Verteilung des Elternbegleitbuches umgesetzt werden kann.

 

Die Verwaltung wird dem Ausschuss die Ergebnisse vorstellen und zur Entscheidung vorlegen.“

 

In den weiteren Ausführungen hat die Verwaltung deutlich gemacht, dass es notwendig ist, das Elternbegleitbuch nicht durch ehrenamtliche Personen sondern durch Fachkräfte verteilen zu lassen.

 

Mit der Verteilung des Elternbegleitbuches sollen 3 Ziele verfolgt werden:

 

  1. Das Elternbegleitbuch ist konzipiert als Begrüßungsgeschenk für die Familien.

Die Eltern sollen erfahren, dass sich die Stadt über die Geburt des Kindes freut.

 

  1. Die Inhalte des Elternbegleitbuches sollen kurz dargestellt werden. Bei Bedarf soll auf einzelne Unterstützungsangebote hingewiesen werden.

Die Eltern sollen erkennen, dass sie mit der Versorgung des Kindes nicht alleine gelassen werden.

 

  1. Im Rahmen des Besuches sollen eventuelle Kindeswohlgefährdungen erkannt werden.

Kinderschutz wird in Rheine ernst genommen!

 

Diese Ziele, insbesondere die Ziele unter 2 und 3, sind nur erreichbar, wenn das Elternbegleitbuch durch Personen verteilt wird, die Erfahrungen auch mit schwierigen Lebenssituationen haben.

 

Dabei geht es in erster Linie nicht um das „Aufdecken“ der problematischen Lebenssituationen, sondern darum, mit den Eltern schon sehr frühzeitig ein eigenes Problembewusstsein zu entwickeln, Lösungsstrategien zu erörtern und ihnen die möglichen Unterstützungen nahe zu bringen.

 

„Die meisten Familien schaffen die Herausforderungen in der alltäglichen Erziehung ihrer Kinder, weil sie über gute Ausgangsbedingungen verfügen.

 

Andere Familien – und dieser Teil ist in den letzten Jahren größer geworden – brauchen Hilfe, manchmal sogar sehr schnell.

 

Erfahrungen aus der Praxis und auch die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen belegen, dass gute Rahmenbedingungen der Förderung und Beratung bereits im Vorfeld der Entstehung von Alltagsproblemen präventiv wirken.

 

Ein Indiz für eine Zunahme an Alltagskonflikten und der Überforderung von Eltern, insbesondere in der Erziehung der Kinder, ist die Steigerung bei der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in den letzten 15 Jahren. (…)

 

Sie spiegelt wider, dass ein Teil der Familien kaum über Bewältigungskompetenzen im Umgang mit Problemen verfügt. (…)

 

Dabei darf der Blick nicht allein auf Familien mit besonderen Belastungen gerichtet werden. Der ist unbestreitbar wichtig, um diesen Familien besonders helfen zu können.

 

Aber auch die „normale“ Familie sieht sich Anforderungen gegenüber, deren Bewältigung nicht mehr so selbstverständlich von ihr geleistet und garantiert werden kann.

 

Aus Kindergärten und Schulen wird berichtet, dass Eltern eine Überforderung spüren, sich schwer tun, die richtige Entscheidung zu treffen und ihren Kindern die richtige Orientierung zu geben.“ (Aus Kinderschutz in Nordrhein Westfalen, MGFFI 2010)

 

Wie in der Sitzung am 3.12.2009 angedeutet, sind verschiedene Träger der Jugendhilfe (Träger der SPFH und der Weiterbildung) angeschrieben worden, um eine Kurzkonzeption und eine Kostenkalkulation für die Verteilung des Elternbegleitbuches einzureichen. (s. Anlage 1)

 

Bislang sind 7 Angebote eingegangen.

 

Das Volumen beträgt zwischen 15.000 € jährlich und 30.000 € für die Verteilung von insgesamt 650 Elternbegleitbücher.

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie folgt zu verfahren:

 

  1. Da die Angebotssummen nicht vergleichbar sind, sollen mit den Trägern Gespräche geführt werden, um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können.

 

  1. Die noch notwendige redaktionelle Arbeit am Elternbegleitbuch wird soweit weitergeführt, dass der Druck des Elternbegleitbuches zeitnah erfolgen kann.

 

  1. Im Rahmen des Haushaltsvollzuges im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird im Kontext des unterjährigen Berichtswesen (31.5.2010) zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.6.2010 die Verwaltung eine Beschlussvorlage fertigen, die bei Vorliegen der finanziellen Vorraussetzungen sowohl die Einführung des Elternbegleitbuches als auch einen Trägervorschlag zur Verteilung beinhalten wird.