Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
Vorlage
171/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. für den Planbereich Rheine links der Ems
    sowohl weitere Ausbauvarianten in bestehenden Einrichtungen im Rahmen von Trägergesprächen abzuklären,
    als auch einen Neubau im Wohnpark Dutum in Form eines Investorenmodells zu prüfen.

  2. für den Planbereich Schotthock/Altenrheine unter Berücksichtigung der Bedarfsentwicklung rechts der Ems insgesamt ohne Südraum zusätzlich bestehende Ausbaumöglichkeiten in bestehenden Einrichtungen im Rahmen der Trägergespräche abzuklären.

Begründung:

 

Allgemeines zur Bevölkerungsvoraus- und Bedarfsberechnung:

 

Bei der Vorausberechnung des Bedarfes im Jahr 2013 für unter dreijährige Kinder werden Planungen für Kinder erstellt, die erst ab 2010 geboren werden. Somit sind keine verlässlichen Angaben über die dann entstehenden tatsächlichen Bedarfe möglich.

 

Um trotzdem zu einem möglichst wahrscheinlichen und belastbaren Ergebnis zu kommen, wird mit Hilfe der allgemeinen Fruchtbarkeitsziffer (General Fertility Rate GFR) die Bevölkerungsentwicklung vorausberechnet. Dabei wird die Anzahl der Geburten in Beziehung zur Anzahl der Frauen im Alter von 15 bis 45 gesetzt, und die weitere Entwicklung mit diesem Faktor hochgerechnet.

 

Die Vorausberechnung mit der allgemeinen Fruchtbarkeitsziffer setzt darauf, dass sich das Fortpflanzungsverhalten in den nächsten Jahren nicht wesentlich verändern wird. Wanderungsbewegungen werden nicht mit berücksichtigt. Je kleiner die berechnete Grundgesamtheit, also je kleinräumiger die Betrachtung, desto problematischer sind die Ergebnisse zu bewerten, da bereits kleine zufällige Abweichungen zu gänzlich anderen Trends führen können.

 

Aus diesem Grunde werden für die Berechnung der Fruchtbarkeitsziffer die Geburten der letzten drei Jahrgänge herangezogen, um zufällige Schwankungen zu nivellieren.

 

Zusammengefasste Ergebnisse

 

Die aktuelle Bedarfsberechnung für Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter dreijährige Kinder, die auf Zahlen zum Stichtag 31.12.2009 fußt, weicht von der Berechnung, die mit Zahlen zum 31.07.2009 gerechnet wurden, für Rheine insgesamt nur um +8 Plätze ab.

 

Das Problem besteht weiterhin darin, dass sich die Geburtenentwicklung und wanderungsbedingte Veränderungen in den einzelnen Planbereichen sehr unterschiedlich entwickelt haben.

 

Im Planbereich links der Ems ist die Anzahl der unter Einjährigen gegenüber der alten Vorausberechnung um 28 gestiegen. Die Anzahl der null- bis unter dreijährigen Kinder erhöht sich insgesamt um 22, die der drei Jahre und älteren Kinder ebenfalls um 22 Kinder, so dass hier bis zum Jahr 2013 in Kindertagesstätten insgesamt 81 Plätze und als Tagespflegeplätze 55 ausgebaut werden müssen.

 

Im Planbereich Schotthock/Altenrheine haben sich die im Dezember vorgelegten Prognosewerte bei den unter Einjährigen bestätigt. Die Anzahl der 0 bis unter dreijährigen Kinder insgesamt hat sich aber um 36 und die der dreijährigen bis zum Einschulungsalter alten Kinder um 17 erhöht.

Um alle Kinder mit Rechtsanspruch versorgen zu können werden in diesem Planbereich keine Kapazitäten für die Umwandlung in U3-Plätze frei.

 

Im unmittelbar benachbarten Planbereich Eschendorf/Gellendorf/Rodde sind nun gegenüber der vorherigen Berechnung über alle Altersstufen hinweg geringere Werte festzustellen. Daraus ergeben sich zukünftig stark rückläufige Zahlen im Rechtsanspruchbereich, so dass alle auszubauenden Plätze für unter dreijährige Kinder durch Umwandlung geschaffen werden können.

 

Im Planbereich Südraum haben sich die in der vorherigen Berechnung erzielten Werte im Großen und Ganzen bestätigt. Lediglich bei den drei bis unter sechsjährigen Kindern ist eine Zunahme um 37 Kinder zu verzeichnen.

Am aufgezeigten Ausbaubedarf ändert dies jedoch nichts.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

 

Wie bereits im letzten Planbericht festgestellt, ist erkennbar, dass nach wie vor das vorhandene Platzangebot zur Erreichung der Versorgungsquote im institutionellen Betreuungsbereich für die U3-Kinder nicht bedarfsorientiert ist. Hierbei sind bezogen auf die gesamte Stadt Rheine deutliche regionale Unterschiede feststellbar. Auch die negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung und die damit einhergehenden Umwandlungsmöglichkeiten sind nur begrenzt geeignet, die entstehenden Bedarfe bis 2013 zu erfüllen.

 

Zusammenfassend ist stadtweit bis zum Jahr 2013 folgender Ausbaubedarf für neu zu erstellende U3-Plätze in Kindertagesstätten festzustellen:

 

Planungsgebiet

(in Klammern die auf der Basis der Einwohnerwerte vom 31.07.2009 gerechneten Werte)

zusätzlicher

Platzbedarf

Rheine links der Ems

81

(69)

Schotthock, Altenrheine, Innenstadt-Ost

42

(40)

Eschendorf, Gellendorf, Rodde

0

( 6)

Rheine rechts der Ems ohne Südraum

31

(--)

Südraum

0

( 0)

Summe:

123

(115)

 

Die Übersicht macht deutlich, dass der größte Ausbaubedarf im Bereich links der Ems und etwas abgeschwächter im Bereich Schotthock, Altenrheine, Innenstadt‑Ost besteht.

 

Da das Ausbauprogramm für die Schaffung von U3‑Plätzen im Jahr 2013 endet, müssen bis dahin alle notwendigen Ausbaumaßnahmen abgeschlossen sein.

 

Die dafür erforderlichen Entscheidungen müssen spätestens 2011 getroffen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die spätere Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung hat je nach Ausgestaltung der Realisierung finanzielle Auswirkungen. Der Ausbau von Plätzen verursacht zunächst im Rahmen der Schaffung der Plätze Investitionen bei dem jeweiligen Träger, die durch die Kommune unter Berücksichtigung einer möglichen Anteilsfinanzierung durch das Land und einer Trägerbeteiligung refinanziert werden müssen. Nachdem die Investition abgeschlossen ist, verursacht jeder zusätzliche Platz jährliche Betriebskosten.

 

Eine detaillierte Berechnung der Aufwendungen im Bereich der Schaffung und Unterhaltung der Plätze ist aus folgenden Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich:

 

  • Es sind zunächst die Fragen zu klären, wo (Örtlichkeit) und wie (Anbau, Neubau, Investorenmodell) die Plätze geschaffen werden.

 

  • Der Neubau einer 3-gruppigen Einrichtung ist mit Kosten in Höhe von 2 Mio. € zu veranschlagen. Sollte die Einrichtung im Rahmen des Investorenmodells errichtet werden, so entfällt ein Großteil der Investitionskosten. Dafür fallen dann aber Jahresmietkosten an, die bei einer 3-gruppigen Einrichtung mit rd. 50.000 € kalkuliert werden müssen.

 

  • Die Betriebskosten einer Einrichtung richten sich nach der Einrichtungsgröße und den Pro-Platz-Kosten. Die Pro-Platz-Kosten bewegen sich aktuell zwischen 3.261 und 15.675 €.

Anlagen:

 

Planungsbericht -  Ermittlung des zukünftigen Bedarfes an Betreuungsplätzen für unter und über dreijährige Kinder in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege bis zum Jahr 2017 -