Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2010 - 2013 Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport Produktgruppe 15/Sportförderung
Vorlage
172/10
Aktenzeichen
II-1-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 1 – Bildung, Kultur und Sport, Produktgruppe 15/Sportförderung, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Sitzung des Rates am 2. Februar 2010 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2010 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2010 - 2013 wurde im Rahmen der vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Eckdaten einschließlich der in den Entwurf eingearbeiteten Änderungen den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2010 – 2013.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1 – Bildung, Kultur und Sport, Produktbereich 15/Sportförderung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2010 weist einen Fehlbetrag von 15,165 Mio. Euro aus. Damit liegt er nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.

 

Dabei sind in den Haushaltsentwurf keinerlei tarifliche oder besoldungsrechtliche Anpassungen der Personalaufwendungen eingeplant. Außerdem ist nicht sicher, ob die steuerlichen Ertragserwartungen am Ende des Jahres erfüllt werden.

 

Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden      

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport, Produktbereich 15/Sportförderung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplanes 2010 ff. gemäß Beschlussfassung des Rates am 2. Februar 2010 ist folgende budgetneutrale Umschichtung innerhalb des Produktes 1502/Sportstätten geplant:

 

Die Erträge aus Nutzungsentgelten für die Überlassung städtischer Sporteinrichtungen an Sportvereine mit einem Ansatz in Höhe von 100.000 € sowie sonstiger Überlassungen (Ansatz = 3.000 €) sind bislang als öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Ziffer 4 des Haushaltsplanes) veranschlagt.

 

Tatsächlich stellen sie jedoch eine privat-rechtliche Einnahme dar und sind deshalb als solche bei Ziffer 5 des Haushaltsplanes einzuplanen.

 

Beabsichtigt ist deshalb, den Ansatz bei Ziffer 4/öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte um 103.000 € (Neuer Ansatz = 0 €) zu senken, und gleichzeitig die Ertragserwartung bei Ziffer 5/privat-rechtliche Leistungsentgelte um 103.000 € auf dann 121.407 € (bisher 18.407 €) zu erhöhen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan ergeben sich hierdurch nicht.

 

Gebeten wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Produktplan 1501

Anlage 2: Produktplan 1502