Betreff
Gewährung eines Zuschusses an die Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz für die Aufstellung eines mobilen Raumsystems am St. Bonifatius-Kindergarten
Vorlage
173/10
Aktenzeichen
II 2 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde Heilig-Kreuz einen Zuschuss in Höhe von 7.350,00 € zu gewähren. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass der Träger 50 % der Auf- und Rückbaukosten übernimmt.


Begründung:

 

I.                 Allgemeines:

 

Im St. Bonifatius-Kindergarten sollen ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 insgesamt 91 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren betreut werden. Das bedeutet, dass die Einrichtung 4-gruppig geführt werden soll. Nur durch die 4-Gruppigkeit ist gewährleistet, dass in der Einrichtung sowohl die angemeldeten Rechtsanspruchskinder versorgt als auch Kinder unter 3 Jahren betreut werden können. Damit kann der Versorgungsgrad insbesondere für die U3-Kinder erhöht werden.

 

Das Raumprogramm der Kindertageseinrichtung entspricht jedoch nicht dem heute gängigen Raumprogramm einer neuen Kindertageseinrichtung. Erschwerend kommt hinzu, dass der Anteil der über Mittag betreuten Kinder bei 56 % liegt.

 

Der Einrichtung fehlen die Räumlichkeiten für die Rückzugsmöglichkeiten in Kleingruppen und die erforderlichen Schlafräume für die Kinder, die Übermittag betreut werden.

 

Vor diesem Hintergrund stellt die Zentralrendantur in Vertretung des Trägers den Antrag, die Kosten für die Aufstellung eines mobilen Raumsystems anteilig zu übernehmen. Die mobilen Raumsysteme verfügen über eine Nettoraumfläche von 70,00 m².

 

Die Notwendigkeit zur Aufstellung eines mobilen Raumsystems wurde durch das Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen ausdrücklich anerkannt. Ohne die Aufstellung der mobilen Raumsysteme wird eine U3-Betreuung nicht stattfinden können und die hohe Anzahl der Kinder, die über Mittag betreut werden, ist zu reduzieren. Eine Beibehaltung des derzeitigen Raumprogrammes ohne die mobilen Raumsysteme würde dazu führen, dass die Betriebserlaubnis für die Einrichtung unter Berücksichtigung der geplanten Betreuungssituation ab dem 01.08.2010 nicht erteilt würde.

 

 

II.               Kosten:

 

Für die Aufstellung der mobilen Raumsysteme entstehen sowohl einmalige Kosten für den Auf- und Rückbau der Raumsysteme als auch mtl. Mietkosten.

 

Die Kosten für den Auf- und Rückbau betragen nach der

vorliegenden Kostenschätzung des beauftragten Architekten              14.700,51 €

 

Nach den geführten Trägergesprächen sollen sich der Träger

und die Stadt Rheine diese Kosten je zur Hälfte teilen. Die dies-

bezügliche verbindliche Zusage des Trägers bzw. des Bistums

lag bis zur Erstellung der Vorlage nicht vor. Daher sollte der

Beschluss unter Vorbehalt gefasst werden.

 

Die mtl. Mietkosten belaufen sich auf                                                   665,00 €

und werden über die Betriebskostenfinanzierung abgewickelt.

 

 

Für die Aufstellung der mobilen Raumsysteme wird eine Teilfläche aus dem angrenzenden städt. Grundstück benötigt. Diese Teilfläche wird schon aktuell durch den Kindergarten genutzt. Die Nutzung beeinträchtigt nicht die städt. Interessen. Der erforderliche Nutzungsvertrag wurde seitens der Liegenschaftsverwaltung vorbereitet und dem Träger zur Unterzeichnung zugestellt. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Fragestellungen im Vorfeld abgeklärt, so dass der Erteilung einer Baugenehmigung nichts mehr in Wege steht.

 

III.             Ausblick:

 

Die Aufstellung der mobilen Raumsysteme wird auf 2 Jahre befristet. Die Befristung erfolgt vor dem Hintergrund, dass auch der Bonifatius-Kindergarten im Rahmen des bis 2013 befristeten Ausbauprogrammes U3-fähig gemacht werden soll. Auf die Vorlage zur Kindergartenbedarfsplanung zur heutigen Sitzung wird an dieser Stelle verwiesen.