Betreff
Fortführung des offenen Treffs "Café Sonnenwende"
Vorlage
178/10
Aktenzeichen
FB 2/51-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der katholischen Kirchengemeinde St. Dionysius einen Zuschuss zu den Investitionskosten für die die Fortführung der offenen Jugendarbeit des offenen Treffs „Café Sonnenwende“ zu gewähren.

Für den Umbau des im Gebäude der ehemaligen Volkshochschule für diesen Zweck vorgesehenen Teilbereichs wird eine Beihilfe in Höhe von  50 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 38.962 € zur Verfügung gestellt.

 

Die Auszahlung erfolgt in fünf gleichen Raten in den Jahren 2011 bis 2015.

Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Katholischen Jugendwerk Rheine e.V. im Rahmen des Betriebskostenzuschusses zusätzliche 4.000 € jährlich für den Erbbauzins, der als Mietersatz an die Kirchengemeinde St. Dionysius zu zahlen ist, zu gewähren.

 


Begründung:

 

Der Unterausschuss Jugendarbeit und Kindertagesstätten hat in mehreren Sitzung über die Verlagerung des Café Sonnenwende“ beraten. Auf die vorliegenden Niederschriften, insbesondere die dieser Einladung beigefügte Niederschrift Nr. 2 wird inhaltlich verwiesen.

 

In der Sitzung am 8. März 2010 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dem Jugendhilfeausschuss die Fortführung der offenen Jugendarbeit des Café Sonnenwende am Standort der neuen Familienbilddungsstätte zu empfehlen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Träger Gespräche über Modalitäten der Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses und des Betriebskostenzuschusses zu führen und dem Jugendhilfeausschuss einen Vorschlag zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

Als Gesprächsergebnis ist festzuhalten:

 

·         Als Höchstbetrag für die förderfähigen Umbaukosten wird der mit der Kostenschätzung vorgelegte Betrag in Höhe von 77.924 € vereinbart, der maximale Zuschuss der Stadt wird daher 38.962 € betragen.

Vor Erteilung des Bewilligungsbescheides legt der Träger die erforderlichen Unterlagen für die baufachliche Prüfung vor. Zuschussempfänger ist die katholische Kirchengemeinde St. Dionysius als Eigentümerin des Gebäudes.

 

·         Der Träger erklärt sich mit der Auszahlung des Zuschusses in fünf Teilbeträgen einverstanden.

 

·         Das katholische Jugendwerk als Betreiber des „Café Sonnenwende“ erhält zusätzlich zu den Betriebskosten einen jährlichen Betrag in Höhe von 4.000 € für den  Erbbauzins, der als Mietersatz an die Kirchengemeinde St. Dionysius zu zahlen ist.

 

Die Verwaltung sieht im Rahmen des Teilbudgets für die offene Jugendarbeit die Möglichkeit, diese Mehrkosten zu finanzieren, da der für Personalkosten eingeplante Ansatz (372.040 € im Jahr 2010) in den letzten beiden Jahren nicht mehr voll ausgeschöpft wurde.

Es hat sich gezeigt, dass durch die Veränderungen der Tarifgestaltung im Öffentlichen Dienst die Personalkosten bei Mitarbeiterwechsel und darauf folgender Stellenneubesetzung nicht mehr steigen, sondern tendenziell eher sinken.

Die Förderung des Projektes ist daher aus der Sicht der Verwaltung unter diesen Voraussetzungen gesichert.