Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der katholischen Kirchengemeinde St. Dionysius einen Zuschuss zu den Investitionskosten für die die Fortführung der offenen Jugendarbeit des offenen Treffs „Café Sonnenwende“ zu gewähren.
Für den Umbau des im Gebäude der ehemaligen Volkshochschule für diesen Zweck vorgesehenen Teilbereichs wird eine Beihilfe in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 38.962 € zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung erfolgt in fünf gleichen Raten in den Jahren 2011 bis 2015.
Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Katholischen Jugendwerk Rheine e.V. im Rahmen des Betriebskostenzuschusses zusätzliche 4.000 € jährlich für den Erbbauzins, der als Mietersatz an die Kirchengemeinde St. Dionysius zu zahlen ist, zu gewähren.
Begründung:
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Der Unterausschuss Jugendarbeit und Kindertagesstätten hat in mehreren Sitzung über die Verlagerung des Café Sonnenwende“ beraten. Auf die vorliegenden Niederschriften, insbesondere die dieser Einladung beigefügte Niederschrift Nr. 2 wird inhaltlich verwiesen.
In der Sitzung am 8. März 2010 wurde der einstimmige
Beschluss gefasst, dem Jugendhilfeausschuss
die Fortführung der offenen Jugendarbeit des Café Sonnenwende am Standort der
neuen Familienbilddungsstätte zu empfehlen.
Die Verwaltung wurde
beauftragt, mit dem Träger Gespräche über Modalitäten der Gewährung eines
städtischen Investitionskostenzuschusses und des Betriebskostenzuschusses zu
führen und dem Jugendhilfeausschuss einen Vorschlag zur Beratung und
Entscheidung vorzulegen.
Als Gesprächsergebnis
ist festzuhalten:
·
Als
Höchstbetrag für die förderfähigen Umbaukosten wird der mit der Kostenschätzung
vorgelegte Betrag in Höhe von 77.924 € vereinbart, der maximale Zuschuss der
Stadt wird daher 38.962 € betragen.
Vor Erteilung des Bewilligungsbescheides legt der Träger die
erforderlichen Unterlagen für die baufachliche Prüfung vor. Zuschussempfänger
ist die katholische Kirchengemeinde St. Dionysius als Eigentümerin des
Gebäudes.
·
Der
Träger erklärt sich mit der Auszahlung des Zuschusses in fünf Teilbeträgen
einverstanden.
· Das katholische Jugendwerk als Betreiber des „Café Sonnenwende“ erhält zusätzlich zu den Betriebskosten einen jährlichen Betrag in Höhe von 4.000 € für den Erbbauzins, der als Mietersatz an die Kirchengemeinde St. Dionysius zu zahlen ist.
Die Verwaltung sieht
im Rahmen des Teilbudgets für die offene Jugendarbeit die Möglichkeit, diese
Mehrkosten zu finanzieren, da der für Personalkosten eingeplante Ansatz
(372.040 € im Jahr 2010) in den letzten beiden Jahren nicht mehr voll ausgeschöpft
wurde.
Es hat sich gezeigt,
dass durch die Veränderungen der Tarifgestaltung im Öffentlichen Dienst die
Personalkosten bei Mitarbeiterwechsel und darauf folgender Stellenneubesetzung
nicht mehr steigen, sondern tendenziell eher sinken.
Die Förderung des
Projektes ist daher aus der Sicht der Verwaltung unter diesen Voraussetzungen
gesichert.