Betreff
Bestellung einer Schriftführerin
Vorlage
198/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Beate Bömer zur Schriftführerin und Frau Marlies Klodt zur stellvertretenden Schriftführerin.

 


Begründung:

 

Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlusse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die/der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt. Gem. § 2 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Rheine wird die Schriftführerin oder der Schriftführer des Rechnungsprüfungsausschusses auf Vorschlag der Bürgermeisterin im Einvernehmen mit der Leitung der Örtlichen Rechnungsprüfung bestellt. Diese Person soll in der Örtlichen Rechnungsprüfung tätig sein.

 

Die Bestellung hat zu Beginn der Sitzung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.

 

Die Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird empfohlen.