Betreff
Projekt Mathias-Hochschule Rheine (MHR) - Kooperation mit der Stadtbibliothek
Vorlage
011/10
Aktenzeichen
FB 1-wi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zur Kooperation der Stadtbibliothek mit der MHR zur Kenntnis.


Begründung:

 

Seit der erfolgreichen Zusammenarbeit mit der MHR zur Gründung einer Fachhochschule gibt es weitere Kooperationenansätze. Einer dieser Kooperationsansätze ist die Zusammenarbeit im Bereich „Bibliothek“. In den letzten Tagen haben weitere Gespräche zur Präzisierung der Teilthemen einer solchen Kooperation stattgefunden. Die aktuellen Ergebnisse werden nachfolgend vorgestellt:

 

 

1.  Weiterführung der derzeitigen Kooperationen und Angebote

 

Mit dem Vorlesungsbeginn zum Wintersemester 2009/2010 ist die MHR verpflichtet, ein Bibliothekswesen (wissenschaftliche Bibliothek) aufzubauen. Diese Tatsache hat die Stadt Rheine und die MHR bewogen, das Projekt nach möglichen Synergieeffekten abzuklopfen und nach Möglichkeit zu nutzen.

 

Die MHR hat dabei deutlich gemacht, welche Vorteile sie in einer Kooperation mit der Stadt Rheine sieht. Dies sind:

 

-    Verankerung der Studierenden in der Stadt

-    Imagegewinn durch zukunftsorientierte Zusammenarbeit von privaten und kommunalen Stellen

-    Beitrag zum Bildungsstandort Rheine

-    Erweiterung des Nutzerspektrums der Stadtbibliothek durch Erweiterung des wissenschaftlichen Angebotes

 

Diese Überlegungen hat die Bibliotheksverwaltung aufgegriffen und mit der MHR eine erste Dienstleistungspalette vereinbart, die auch weiterhin in dem beschriebenen Umfang angeboten werden soll und später ggf. auch ausgebaut werden kann.

 

Folgende Dienstleistungen wurden zwischen Stadt und MHR vereinbart und werden derzeit von der Bibliothek erbracht:

 

·           Einführung in die Bibliotheksbenutzung für Studierende

·           Schulung der Studierenden: Datenbankrecherche

·           Beschaffung wissenschaftlicher Literatur (Fernausleihe)

·           Zentrale Abrechnung der Benutzungsgebühren für Studierende (Abrechnung mit MHR)

·           Vermittlung von bibliothekarischem Fachwissen bzw. Fachleuten (fachlicher Rat – nicht als faktische Arbeit)

 

Diese Angebote sollen als Kooperationsgrundlage weiterhin bestehen bleiben.

 

 

2.  Beschaffung einer gemeinsamen Bibliothekssoftware

      (Ausleih- und Verwaltungssoftware)

 

Im Rahmen der Kooperation wurde der MHR angeboten, sich an einer Bibliothekssoftware, die von der Stadt Rheine im Rahmen des Projektes „Bibliotheksvernetzung“ (siehe KulturA vom 10. März 2010 – Arbeitsplanung) gekauft werden muss, zu beteiligen.

 

Vorgesehen war, diese Software nach Sichtung der Anbieter möglichst noch in diesem Jahr zu beschaffen, um die MHR sofort einzubinden. Dieser Termin kann jedoch nicht eingehalten werden, so dass die MHR gezwungen ist, eine eigene Lösung zu installieren.

 

Der primäre Grund für die Verschiebung des Einsatzes der neuen Software ist damit zu begründen, dass die Softwarefirma, deren Produkt eingesetzt werden soll, wegen eines Großauftrags Kapazitätsprobleme hat, sodass eine Umsetzung im Jahr 2010 nicht möglich ist.

 

Daher muss das Projekt zum Budgetjahr 2011 zur Finanzierung angemeldet werden.

 

Eine Einbindung der MHR in das bestehende Bibliotheks-EDV-Programm ist aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Die MHR hat jedoch erklärt, dass sie weiterhin an einer Einbildung in die neue Verwaltungssoftware interessiert ist. Die Kompatibilität der von der Verwaltung favorisierten Software mit der von der MHR jetzt zu installierenden Software ist gewährleistet.

 

Die Weiterentwicklung des Projektes wird im Laufe des Jahres 2010 so rechtzeitig erfolgen, dass das Projekt zum Budget 2011 angemeldet werden kann. Bis dahin werden alle interessierten Nutzer einschließlich der MHR in das Projekt einbezogen. Die Beteiligungsbedingungen werden in diesem Zeitraum mit der MHR in der bestehenden Arbeitsgruppe verhandelt. Die Ergebnisse werden im Rahmen des Gesamtprojektes den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

3.  Erwerb von Lizenzen

 

Die MHR hat der Stadtbibliothek angeboten, bei entsprechender Kostenbeteiligung die von der MHR zu erwerbenden Datenbanklizenzen für die Stadtbibliothek zu nutzen zu nutzen.

 

Die Stadtbibliothek hat derzeit kein Interesse an der Nutzung der von der MHR zu erwerbenden Datenbanklizenzen.

 

 


4.  Präsenz- und Ausleihbibliothek (3 Standorte)

 

Im Rahmen eines Workshops „Bibliotheks-Kooperationskonzept“ in der MHR mit Prof. Umlauf wurde darüber diskutiert, ob Bestände der MHR in die Stadtbibliothek zur Ausleihe integriert werden können.

 

Die Übernahme von Fachliteratur in die Bestände der Stadtbibliothek ist ohne Umbaumaßnahmen im Gebäudebestand nicht möglich. Dies wurde auch im Workshop mit Prof. Umlauf deutlich gemacht. Ohne einen Umbau (räumliche Kapazitätserweiterung) besteht kein Platz für die Übernahme des Literaturbestandes.

 

Der Umbau/die Erweiterung der Bibliothek ist als neues Projekt zu bewerten. Unter Beachtung der gegebenen Budgetverhältnisse der Stadt ist die Finanzierung eines Umbaus nicht möglich, da das Projekt weder bei der Aufstellung des Budgets 2010 noch in der mittelfristigen Finanzplanung angemeldet ist.

 

Unter Beachtung der derzeitigen Rahmenbedingungen ist die räumliche Erweiterung der Stadtbibliothek sowohl für die MHR als auch für die Stadt ein Ziel, das langfristig gesehen oder sogar als Vision betrachtet werden muss.

 

Die Stadt Rheine nimmt das grundsätzliche Interesse der MHR zur Kenntnis und wird bei entsprechenden Ausbauplänen der Stadtbibliothek auf die MHR zukommen.

 

 

5.    Ausweitung der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek

 

Unter Hinweis auf die Nutzung der Stadtbibliothek durch die Studierenden der MHR hat die MHR den Wunsch geäußert, die Öffnungszeiten zu erweitern.

 

Eine Ausweitung der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek ist unter Würdigung der derzeitigen öffentlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Dies wird auch von der MHR so bewertet. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist nur im Zusammenhang mit der Erweiterung der Stadtbibliothek und den damit verbundenen Zeithorizonten denkbar (siehe Ziffer 4).

 

 

6.    Rechtliche Grundlagen der Kooperation mit der MHR

 

Unter dem Eindruck des Verbotes der Beteiligung der Stadt Rheine an der Trägergesellschaft der MHR hat das Rechtsamt der Stadt geprüft, inwieweit die Stadt Rheine und die MHR Vereinbarungen (Verträge, Absichtserklärungen, Absprachen) treffen können. Als Ergebnis ist festzuhalten:

 

Im Bereich „Kooperation Bibliothek“ können die Stadt und die MHR Vereinbarungen abschließen, weil der Betrieb einer Bibliothek eine Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft darstellt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Lasten der Kooperation auf die Partner wirtschaftlich angemessen gestaltet sein müssen.