VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Anlass für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Etablierung einer Kfz-Werkstatt und eines Betriebswohnhauses im Eckbereich Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern im Stadtteil Mesum.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Rheine weist in diesem Bereich eine gemischte Baufläche aus. Insofern soll durch diese Änderung des Flächennutzungsplanes ein Teil der Mischbaufläche in gewerbliche Baufläche umgewandelt werden, um so die planerischen Voraussetzungen zur Realisierung der Kfz-Werkstatt mit Pkw-Aufbereitung und Smart-Repair zu schaffen.
Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird die 8. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: „Wohnpark Mesum“, durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dieser Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2).
Ein Auszug bzw. Ausschnitt aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt ebenfalls bei (Anlage 1; Alt-Neu-Gegenüberstellung).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 005/08) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 209/10) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 6 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom
Anlagen:
Anlage 1: Auszug der Flächennutzungsplanänderung (alt/neu)
Anlage 2: Begründung der Flächennutzungsplanänderung