Betreff
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern" I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" III. Feststellungsbeschluss
Vorlage
209/10
Aktenzeichen
PG 5.1
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Anlass für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Etablierung einer Kfz-Werkstatt und eines Betriebswohnhauses im Eckbereich Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern im Stadtteil Mesum.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Rheine weist in diesem Bereich eine gemischte Baufläche aus. Insofern soll durch diese Änderung des Flächennutzungsplanes ein Teil der Mischbaufläche in gewerbliche Baufläche umgewandelt werden, um so die planerischen Voraussetzungen zur Realisierung der Kfz-Werk­statt mit Pkw-Aufbereitung und Smart-Repair zu schaffen.

 

Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird die 8. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: „Wohnpark Mesum“, durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 16. Februar 2010 bis einschließlich 16. März 2010 stattgefunden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, kann nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dieser Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2).

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitt aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt ebenfalls bei (Anlage 1; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 005/08) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 209/10) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

 

III.    Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 6 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I, S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514) werden die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern“, und die Begründung hierzu beschlossen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Auszug der Flächennutzungsplanänderung (alt/neu)

Anlage 2:     Begründung der Flächennutzungsplanänderung