Betreff
Unterhaltungsaufwand TBR-Straßen
Vorlage
216/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Bauausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen der

Technischen Betriebe Rheine zum Unterhaltungsaufwand 2010 für die

städtischen Straßen zur Kenntnis.

 

2.     Der Bauausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Technischen Betriebe

        Rheine / den FB 5 die genannten Straßen durch Einbau eines offenporigen

        Asphalts im Zuge des Konjunkturpaketes II –Lärmsanierung- in die

        Maßnahmenplanung aufzunehmen.

 


Begründung:

 

1. Einleitung

 

Die Straßen in den Städten und Gemeinden stellen ein bedeutendes Anlagevermögen dar. Da aufgrund der Finanzlage der Städte im kommunalen Straßenbau Neubaumaßnahmen nur noch in geringem Umfang vorgesehen sind, sollte der Blick zunehmend auf die Erhaltung der bestehenden Infrastruktur – Straßen - gerichtet werden.

Seit 2008 übernehmen die Technischen Betriebe Rheine AöR im Auftrag der Stadt Rheine die Aufgaben in der Straßenunterhaltung. Im Folgenden werden der Unterhaltungsaufwand und der Umgang mit dem vorhandenen Budget dargestellt.

 

 

2. Grundlagen

 

Die Straßenerhaltung beinhaltet alle Maßnahmen, die der Substanzerhaltung, der Erhaltung des Gebrauchswertes, der Sicherheit für den Straßennutzer und auch der Verbesserung der Umweltbedingungen dienen.

Die Straßenerhaltung gliedert sich in die Zustandskontrolle, die Wartung bzw. betriebliche Unterhaltung und die bauliche Erhaltung.

 

 

 


                            Zustandskontrolle

 


                            Betriebliche Unterhaltung (Wartung)

 


Straßenerhaltung                                   Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung)

                               

                            Bauliche Erhaltung     Instandsetzung

 


                                                            Erneuerung

 

                                                                        Tabelle 1: Übersicht zur Begriffssystematik

 

 

Zustandskontrolle:

In einem festegelegten Turnus werden alle öffentlichen Straßen auf Schäden untersucht. Die festegestellten Schäden werden in der Datenbank dokumentiert, eine Dringlichkeit zur Behebung wird festgelegt und die Information an die zuständigen Stellen in der Straßenunterhaltung weitergegeben.

Zusätzlich zur regelmäßigen Kontrolle des Straßennetzes sollte periodisch (alle 5 Jahre) eine Zustandserfassung und –bewertung durchgeführt werden, die Grundlage für eine gezielte Verkehrsflächenerhaltung ist.

 

Betriebliche Unterhaltung (Wartung):

Hierzu zählen Bankettschneiden, Reinigungsarbeiten (Ölspur, Grabendurchlass…), Absperren von Gefahrenstellen, Freischneiden von Lichtraumprofilen, Beschilderung, Markierung.

       Keine Gebrauchswerterhöhung

 

Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung):

Schlaglochbeseitigung, kleinere Oberflächenbehandlungen, Fugenverguss, kleinflächige Reparaturarbeiten an Pflaster- und Asphaltoberflächen - sowie an unbefestigten Oberflächen.

       Geringfügige Gebrauchswerterhöhung

 

Instandsetzung:

Dies sind Maßnahmen auf voller Fahrstreifenbreite, nur die Deckschicht betreffend. Dazu zählen Dünnschichtbeläge, Deckenerneuerungen, Regulieren von Entwässerungsrinnen auf längeren Abschnitten, Neuprofilierung von Gräben, Fräsen der Bankette.       

       Erhebliche Gebrauchswerterhöhung

 

Erneuerung:

Dies sind Maßnahmen auf voller Fahrstreifenbreite, mehr als die Deckschicht betreffend. Dazu zählen Einbau von Deck- und Binderschicht (und evtl. Tragschichten), Neupflasterungen mit Tragschichteinbau, Ersatz einer Betondecke.

       Gebrauchswerterhöhung auf Neubauniveau

 

 

3. Finanzmittel der Straßenunterhaltung in Rheine

 

Im Zuge der Amtshilfevereinbarung zwischen der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben werden für das Wirtschaftsjahr 2010 Finanzmittel in Höhe von 4.295.000 € für die Straßenunterhaltung zur Verfügung gestellt.

Aus diesen Mitteln werden folgende Aufwendungen finanziert:

 

-      Personalkosten

-      Sach- und Materialkosten (z.B. Baumaterial, Dienstkleidung)

-      Fremdleistungen (Aufträge an Ing.-Büros, Bodengutachten, Aufträge an

                               Firmen)

-   Gemeinkosten ( z.B. Allg. Verwaltungskosten, Fuhrpark)

 

Diese Kosten entstehen in folgenden Tätigkeitsbereichen der Straßenunterhaltung der TBR-Straßen :

 

-      Zustandskontrolle

-      Betriebliche Unterhaltung

-      Instandhaltung

-      Instandsetzung

-      Beleuchtung

-      Lichtsignalanlagen

-      Beschilderung, Markierung

-      Brücken

 

Straßenbaumaßnahmen, die zu einer Erneuerung der Straßenverkehrsanlage führen, werden über die Stadt Rheine abgerechnet und dort finanziert.

 

 

3.1 Aufteilung des Budgets in der Straßenunterhaltung

 

Das Budget aus dem Wirtschaftsplan 2010 der Straßenunterhaltung wird wie folgt aufgeteilt:

TBR - Straßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteilung des Budgets aus WP 2010 auf die Bereiche [in T€]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art

Material

Strom

Fremd-

leistungen

Fremd-

leistungen

Fremd-

leistungen

Gesamt

 

Instandhaltung/

Wartung

 

Instandhaltung/

Wartung

Instandsetzung

sonst.

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtshilfe Stadt Rheine

 

 

 

 

 

4.295

Sonst. Erträge

 

 

 

 

 

25

 (z.B. Parkscheinautomat)

 

 

 

 

 

 

Betriebliche Erträge

 

 

 

 

 

4.320

 

 

 

 

 

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

 

-1.726

Straßenunterhaltung

 

 

 

 

 

-1.127

     Eigenständig

-257

 

-510

-144

 

 

     Im Zuge Kanalbau

 

 

 

-71

 

 

     Im Zuge Versorger

 

 

 

-20

 

 

     Brücken

-5

 

 

-60

 

 

     Mieten v. Baumaschinen

 

 

 

 

-60

 

Beleuchtung

-20

-450

-300

 

 

-770

LSA

-6

-80

-200

 

 

-286

Beschilderung/Ausstattung

-31

 

 

 

-10

-41

Gleisanlagen

 

 

-9

 

 

-9

Gemeinkosten

 

 

 

 

-360

-360

(GIS, EDV, Veranstaltungen,

 

 

 

 

 

 

Weihnachtsbeleuchtung u.a.)

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen

 

 

 

 

 

-1

Betrieblicher Aufwand

 

 

 

 

 

-4.320

 

 

 

 

 

 

 

Betriebliches Ergebnis

 

 

 

 

 

0

                                                                                             Tabelle 2: Budgetaufteilung TBR-Straßen

 

Zusammengefasst bedeutet dies, dass insgesamt 1.726 T€ für Personal, 2.233 T€ für Material- und Fremdleistungen und 360 T€ für Gemeinkosten und 1 T€ für Abschreibungen aufgewendet werden müssen.

 

 

3.2 Maßnahmenkatalog der Straßenunterhaltung

 

Für die eigentliche Straßenunterhaltung verbleiben von den Mitteln aus der Amtshilfe in Höhe von 4.295.000 € nach der Tabelle 2 „Budgetaufteilung der TBR-Straßen“ für die betriebliche Unterhaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung (ohne Personalkosten und Brücken) lediglich 1.062.000 €, die verplant werden können.

Von dieser Summe muss 772.000 € (202.000 € Material+570.000 € Fremdleistungen) für die betriebliche Unterhaltung und die Instandhaltung aufgebracht werden.

Für Instandsetzungsmaßnahmen wird für 2010 eine Summe von 290.000 € (55.000 €Material+235.000 € Fremdleistungen)  angesetzt.

 


 

Diese Summen verteilen sich auf folgende Maßnahmen:

 

Art der Maßnahme

Bezeichnung

Budget 2010

 

 

 

Fremdleistungen

Material

 

 

 

 

 

 

805

257

 

 

 

 

Instandhaltung von Straßen

Allg.

-25

-10

 

Fußgängerzone

-30

-10

 

Klassif. Str.

-40

-20

 

Haupt -u. Sammelstr.

-165

-30

 

Anliegerstraßen

-225

-52

 

bef. Wege

-20

-50

 

unbef. Wege

-5

-30

 

Zwischensumme

-510

-202

 

 Mieten

-60

 

 

 

 

 

Instandsetzung v. Straßen

Venhauser Damm

0

-5

 

K-A-R

0

-5

 

Oberflächenbeh. Stadtgebiet

0

-20

 

Sprickmannstraße

-10

-5

 

Am Spieker (Teilabschnitt)

-20

 

 

Hansaallee

(Im Kreuzungsbereich Stadtbergstraße)

-8

 

 

Schleupestr.

(Im Bereich Kopfsteinpflaster)

-8

 

 

Bevergerner Str.

(v. Basilikastr. - Diekbrede)

-12

 

 

Schulte-Mesum-Str. (Teilabschnitt)

-20

 

 

Birkenallee

(v. Am Stadtwalde - Sandkampstr.)

-56

 

 

Wellenbrinkstr, Gehweg

(Im Bereich BW-Gelände)

-10

 

 

Zwischensumme

-144

-35

 

 

 

 

 

 

 

 

Instandsetzung im Zuge Kanal

Don-Bosco-Str.

-15

 

 

Lilienthalstr

-19

 

 

Pommernstiege

-24

 

 

Brunhildenweg

-5

 

 

Zum Hermannsweg

-8

 

 

Sonst.

 

-10

 

Zwischensumme

-71

-10

 

 

 

 

 

 

 

 

Instandsetzung im Zuge Versorger

 

-20

 

 

Zwischensumme

-20

-10

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebliches Ergebnis

 

0

0

                                                        Tabelle 3: Budgetaufteilung TBR-Straßen in einzelne Bereiche

 

 

 

 

Aus der Tabelle wird ersichtlich, wie das Budget für die Straßenunterhaltung aufgeteilt wird:

Während im Bereich der Instandhaltung für die einzelnen Straßenkategorien Budgets gebildet werden, werden im Zuge der Instandsetzung straßenbezogen Summen für die Sanierung angesetzt.

In Abstimmung mit dem Fachbereich Entwässerung der TBR wird festgelegt, ob im Zuge eines Kanalausbaus oder Kanalsanierung die Restbreiten der Fahrbahn unter finanzieller Beteiligung der Straßenunterhaltung ebenfalls saniert werden, um am Ende eine intakte Verkehrsoberfläche zu erhalten. Dieses betrifft Maßnahmen, bei welchen keine Anliegerbeiträge nach KAG erhoben werden können.

Ein vergleichbares Verfahren wird bei der Erneuerung von Versorgungsleitungen praktiziert. Die Sanierung der Oberfläche betrifft hier im Wesentlichen den Geh- oder Radweg, da dort die Versorgungsleitungen üblicherweise verlegt werden.

 

Die Straßen, die aufgrund Ihres Zustands erneuerungsbedürftig sind, werden in die Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen der Stadt Rheine aufgenommen. Dieses sind in der Regel Baumaßnahmen, die mit finanzieller Beteiligung der Anlieger nach KAG oder BauGB durchgeführt werden.

 

 

 

 4. Straßenerneuerung im Zuge Konjunkturpaket II

 

Der Finanzausschuss des Bundesrates hatte in seiner Sitzung vom 11.03.2010 unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Finanzministers, Dr. Helmut Linssen, über die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen diskutiert.

Hier ist seitens des Ministers die Aussage getroffen worden, dass auch aus Mitteln des Konjunkturpaketes II, unter dem Aspekt der Minderung des Straßenlärms, die Beseitigung von Winterschäden förderfähig sei.

 

Mittlerweile wird seitens der Bezirksregierung diese Aussage jedoch relativiert, so dass derzeit davon auszugehen ist, dass weiterhin die Sanierung von Straßen nur unter den bisher gültigen Voraussetzungen förderfähig ist. Dass heißt konkret, dass nur wahrnehmbare lärmmindernde Maßnahmen wie, z.B. der Einbau eines offenporigen Asphalts („Flüsterasphalt“) für Verkehrsstraßen eine Möglichkeit bietet in eine Förderung zu kommen.

 

Vor diesem Hintergrund werden folgende Straßen hinsichtlich Umsetzungsmöglichkeit zur Lärmsanierung näher untersucht:

-      Neuenkirchener Straße, von Zeppelinstr.-Friedenstraße

-      Mesumer Straße, von Hauptstraße bis Zinkstraße

-      Lingener Damm/Venhauser Damm, von Am Stadtwalde – B 70

 

 

Diese Straßen sind derart ausgewählt worden, da sie zum einen in einem sehr schlechten Zustand sind. Zudem werden an diesen Straßen keine Anliegerbeiträge nach KAG fällig, wodurch das Umsetzungsverfahren beschleunigt werden kann. Weiter ist an diesen Straßen – evtl. mit Ausnahme des Venhauser Dammes- mit einer hohen Lärmbelastung der Anwohner zu rechnen, die durch den Einbau eines offenporigen Asphalts deutlich reduziert werden könnte.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Straßenbaumaßnahmen können derzeit noch nicht beziffert werden, da derzeit noch die Ergebnisse der bereits in Auftrag gegebenen Bodenuntersuchungen abzuwarten sind. Aus diesen wird dann ersichtlich sein, wie weit der Unterbau der Straße bei Einbau eines offenporigen Asphalts ebenfalls ausgetauscht werden muss. Diese besonderen Anforderungen an den Einbau eines Flüsterasphalts beeinflussen sehr stark die Kostenansätze. Daher können derzeit noch keine konkreten Zahlen genannt werden.