Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.   Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etat-Beratungen in den Fachausschüssen gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Ziffer I. enthaltenen Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen zu.

 

2.   Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den vorgeschlagenen Budgetveränderungen gemäß den Anlagen 3 und 4 unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Ziffer II. enthaltenen Erläuterungen nicht zu.

 

3.   Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der vorgeschlagenen Anpassung des Gesamtpersonalaufwandes auf 26.526.776 € gemäß der Anlage 5 unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Ziffer III. enthaltenen Erläuterungen zu.

 

4.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage 6 und 7 dargestellten Änderungen zum Konjunkturpaket II zu beschließen.

5.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß der Anlage 8 auf 7.849.900 € festzusetzen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2010 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2010 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.

 


Begründung:

 

 

I. Ergebnisse der Fachausschussberatungen

 

Inzwischen sind die in dezentraler Verantwortung durchgeführten Etat-Beratungen in den Fachausschüssen abgeschlossen. Die sich daraus ergebenen Budgetveränderungen und Detailänderungen, die sich ausschließlich auf Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen mit Deckung im gleichen Fachausschuss, auf eine aufwandsgleiche Stellenverlagerung bzw. auf Mehrerträge/Mehreinzahlungen beziehen, sind in den beigefügten Übersichten „Ergebnisplan“ (Anlage 1) und „Investitionsplan“ (Anlage 2) dargestellt.

 

Ergebnisplan

 

Bei den laufenden Budgets (Anlage 1) handelt es sich um folgende Änderungen für 2010:

 

 

Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport

Keine Budgetveränderung

 

Die nachstehenden Veränderungen der Produktbudgets im Fachbereich 1 sind vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 13.04.2010 – Vorlage 190/10 – zur Deckung der Mehraufwendungen im Bereich Bewachung der Museen beschlossen worden. Die Umschichtungen sind budgetneutral.

 

Produktgruppe 11 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen  

14.000 € Budgetverbesserung

 

Einsparungen in der Produktgruppe 11

14.000 € Budgetverbesserung

 

Produktgruppe 13 – Kultur

33.000 € Budgetverschlechterung

 

Einsparungen bei der Produktgruppe 13

7.000 € Budgetverbesserung

 

Produkt 1301 – Theater und Konzerte

30.000 € Budgetverbesserung

 

Einsparungen bei den Aufwendungen für Theaterveranstaltungen

30.000 € Minderaufwand

 

Produkt 1305 – Städtische Museen

70.000 € Budgetverschlechterung

 

Erhöhung der Ansätze für Erträge aus Eintrittskarten

10.000 € Mehrerträge

 

Erhöhung der Aufwendungen für Bewachungsleistungen

80.000 € Mehraufwand

 

Produktgruppe 14 – Volkshochschule

12.000 € Budgetverbesserung

 

Einsparungen bei den Aufwendungen für die Volkshochschule

12.000 € Minderaufwand

 

Produktgruppe 15 – Sportförderung

7.000 € Budgetverbesserung

 

Einsparungen bei den Aufwendungen für die Sportförderung

7.000 € Minderaufwand

 

 

Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales

169.000 € Budgetverbesserung

 

Produkt 220 – Leistungen zur Grundversorgung

70.000 € Budgetverbesserung

 

Anpassung der Abrechnung der Personal- und Verwaltungskosten nach dem SGB II

70.000 € Mehrerträge

 

Produkt 2211 – Sonstige soziale Betreuung

99.000 € Budgetverbesserung

 

Streichung der Förderung von Investitionsprojekten von sozialen Einrichtungen in 2010

99.000 € Minderaufwand

 

 

Fachbereich 3 – Recht und Ordnung

55.000 € Budgetverbesserung

 

Produktgruppe 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

10.000 € Budgetverbesserung

 

Höhere Erträge aus den Gestattungen im Gastronomiebereich

10.000 € Mehrerträge

 

Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst

40.000 € Budgetverbesserung

 

Höhere Erträge aus der Abrechnung der Kosten für den Rettungsdienst mit dem Kreis Steinfurt

40.000 € Mehrerträge

 

Produktgruppe 34 – Bürgerservice

5.000 € Budgetverbesserung

 

Höhere Erträge aus den Gebühren Einwohnermeldewesen

5.000 € Mehrerträge

 

 

 

Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

41.500 € Budgetverschlechterung

 

Produktgruppe 41 – Grundstücksmanagement

41.500 Budgetverschlechterung

 

Höhere Erträge Optionszinsen

23.500 Mehrerträge

 

Umsetzung von Personal aus dem Fachbereich 5

65.000 € Mehraufwand

 

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

77.500 € Budgetverbesserung

 

Produktgruppe 51 – Stadtplanung

65.000 € Budgetverbesserung

 

Umsetzung von Personal zum Fachbereich 4

65.000 € Minderaufwand

 

Produktgruppe 56 – Bauordnung und Denkmalschutz

12.500 € Budgetverbesserung

 

Streichung der Aufwendungen für private Denkmalpflege

12.500 € Minderaufwand

 

 

Fachbereich 7 -  Interner Service

5.000 € Budgetverbesserung

 

Produktgruppe 71 – Service Organisation

5.000 € Budgetverbesserung

 

Höhere Erträge aus Kostenerstattungen

5.000 € Mehrerträge

 

 

 

 

Investitionsplan

 

Bei den Investitionsbudgets (Anlage 2) handelt es sich um folgende Änderungen:

 

 

Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

150.000 € Budgetverbesserung in 2010

 

Keine Investitionen für neue Übergangsheime in 2010

150.000 € Minderauszahlungen in 2010

 

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

158.000 € Budgetverbesserung in 2010

 

Nicht realisierte Hochwasserschutzmauer

162.000 € Mindereinzahlungen in 2010

320.000 € Minderauszahlungen in 2010

 

 

 

 

 

II. Sonstige von Fachausschüssen beschlossene Budgetveränderungen

 

Die nachstehend aufgeführten Budgetveränderungen sind ebenfalls von  Fachausschüssen beraten worden. Sie können von der Verwaltung aber nicht für eine Übernahme in den Haushaltsplan vorgeschlagen werden, da sie von dem Eckdatenbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses abweichen und für die Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen keine Deckungsvorschläge von den jeweiligen Fachausschüssen gemacht worden sind. Bei Übernahme der Beschlüsse der Fachausschüsse würde der mit dem Haushaltsentwurf 2010 ausgewiesene Fehlbetrag bzw. der Kreditbedarf für 2011weiter ansteigen.

 

Ergebnisplan

 

Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport

63.834€ Budgetverschlechterung

 

Produkt 1304 – Musikschule

19.500 € Budgetverschlechterung

 

Der Kulturausschuss hat in seiner am 10.03.2010 empfohlen, die  Reduzierung des Teilstellenplanes für den Fachbereich 1 von 116,25 Stellen im Jahr 2009 auf 115,75 Stellen im Jahr 2010 rückgängig zu machen.

Die hierdurch verfügbaren 0,50 Stellenanteile sollen für Musikunterricht im Rahmen der Ganztagsbetreuung in Schulen eingesetzt werden.

Dieses bedeutet, dass der vom HFA am 19.01.2010 beschlossene Stellenplan für den Fachbereich 1 um 0,50 Stellen ausgeweitet und die entsprechenden Personalaufwendungen in Höhe von 19.500 € zusätzlich bereitgestellt werden müssten.

 

Produktgruppe 15 – Sportförderung

44.334 Budgetverschlechterung

 

Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 14.04.2010 beschlossen zusätzlich einen Betrag von 44.334,54 € im Sportbudget für Transferaufwendungen bereitzustellen. Ferner ist beschlossen worden, ab 2011 für die Dauer der Finanzplanung einen Betrag von 50.000 € jährlich zusätzlich im Sportbudget als gesonderte Position für Transferaufwendungen bereitzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dieser Sperrvermerk soll jeweils für den Betrag aufgehoben werden, der sich aus der Differenz der Erträge aus Nutzungsentschädigungen und der Mehraufwendungen für Auszahlungen der Betriebskostenzuschüsse in einem Umfang von 25 % an die Sportvereine ergibt.

Die Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 44.334,54 € sollen 2010 zusätzlich bereitgestellt werden.

 

 

Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales

29.400 € Budgetverschlechterung

 

Produkt 2104 – Kinder- und Jugendarbeit

29.400 € Budgetverschlechterung

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2010 aufgrund eines Antrages des Stadtjugendringes beschlossen, keine weiteren Kürzungen im Bereich der Kinder und Jugendarbeit vorzunehmen (Vorlage 158/10). Für 2010 und 2011 sollen die  Kürzungen zurückgenommen werden und für 2010 ein Betrag von 29.400 €  und für 2011 ein Betrag von 58.800 € wieder zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Die bei dem Produkt 2104 – Kinder- und Jugendarbeit durchgeführten Kürzungen für die Jahre 2008 bis 2011 sind vom Jugendhilfeausschuss mit der Vorlage des Kommunalen Jugend- und Förderplanes (Vorlage Nr. 499/07) am 22.11.2007 und vom Rat am 11.12.2007 beschlossen worden.

 

Der am 25.03.2010 vom Jugendhilfeausschuss gefasste Beschluss die Kürzungen in vorgenannten Form rückgängig zu machen, würde bedeuten, dass zum einen von den vom HFA vorgegebenen Eckdaten abgewichen wird und zum anderen müsste darüber hinaus der Ratsbeschluss vom 11.12.2007 aufgehoben werden.

 

 

Investitionsplan

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

330.000 € Budgetverschlechterung in 2011

 

Für den weiteren Ausbau der Herefortstr. hat der Bauausschuss am 18.03.2010 beschlossen, in 2011 den Betrag von 280.000 € bereitzustellen. Des weiteren hat er beschlossen, die Herrichtung der Funktionalität des Teiches im Stadtpark in 2011 sicherzustellen. Dieses soll mit der Bereitstellung von 50.000 € verwirklicht werden.

 

 

III. Personalaufwand

 

Der Haushaltsplanentwurf für 2010 enthält einen Gesamtpersonalaufwand in Höhe von 26.310.429 €. Aufgrund der zwischenzeitlich abgeschlossenen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst ergeben sich die in der als Anlage 3 beigefügten Übersicht dargestellten Erhöhungen der Personalaufwendungen.

 

Die Tariferhöhung von 1,2 % zzgl. der Erhöhung des Leistungsentgeltes um  0,25 % ergeben für 2010 Mehraufwendungen in Höhe von rd. 216 T€. Für 2011 entstehen gegenüber der bisherigen Planung Mehraufwendungen in Höhe von rd. 462 T€; unter Berücksichtigung der tariflichen Steigerungen aus 2010 basiert die Berechnung auf der Erhöhung von 0,6 % zum 01.01.11, weiteren 0,5 % zum 01.08.11, der Steigerung des Leistungsentgeltes auf 1,5 % sowie einer Einmalzahlung von 240,00 € im Januar 2011. Für 2012 entstehen Mehraufwendungen in Höhe von rd. 457 T€. Sie basieren auf den bekannten Erhöhungen aus 2011 zzgl. der weiteren Erhöhung um 0,25 % p. a. für das Leistungsentgelt auf 1,75 %. Für 2013 entstehen Mehraufwendungen in Höhe von rd. 497 T€; hierbei ist die Erhöhung aus 2011 und zusätzlich die weitere Erhöhung des Leistungsentgeltes um 0,25 % auf dann 2 % berücksichtigt. Tarifliche Steigerungen sind dabei für 2013 nicht berücksichtigt. Die Laufzeit des jetzt verhandelten Tarifabschlusses geht bis zum 29.02.2012! 

 

IV. Konjunkturpaket II

 

Die notwendige Veranschlagungen, die sich aus der Umsetzung des Konjunkturpaketes II ergeben, sind aus den Anlagen 6 und 7 ersichtlich. Bezüglich der neuen Beträge der Straßenbeleuchtung wird auf die BauA-Vorlage 211/10 verwiesen.  

 

V. Verpflichtungsermächtigungen

 

Die durch den Bauausschuss beschlossene Veranschlagung einer zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung in 2010 für die Teichanlage im Stadtpark in Höhe von 50.000 € kann nicht in den Haushaltsplan aufgenommen worden, da eine Veranschlagung dieser Mittel in 2011 nicht möglich ist (vgl. Punkt II. –Fachbereich 5).

 

Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen verändert sich damit nicht gegenüber dem im Rat eingebrachten Haushaltsentwurf. Vergleiche Anlage 8.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Änderungen Fachausschüsse Ergebnisplan

Anlage 2 – Änderungen Fachausschüsse Investitionsplan

Anlage 3 – Nicht gedeckte Änderungen Fachausschüsse Ergebnisplan

Anlage 4 – Nicht gedeckte Änderungen Fachausschüsse Investitionsplan

Anlage 5 – Personalaufwand 2010

Anlage 6 – Konjunkturpaket II – Ergebnisplan

Anlage 7 – Konjunkturpaket II – Investitionsplan

Anlage 8 – Verpflichtungsermächtigungen