Betreff
Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zu Förderung der Kulturarbeit in Rheine
Vorlage
226/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die als Anlage 1 beigefügten Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Kulturarbeit in Rheine zu beschließen.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine gewährt Kulturtreibenden Zuschüsse zur Durchführung von Veranstaltungen. Grundlage für die Gewährung dieser Zuschüsse sind die im Jahr 1979 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Kultur- und Heimatpflege in der Stadt Rheine (Anlage 2). Diese Richtlinien wurden in den Jahren 1996 (Einführung der AZR) und 2002 (Euro-Einführung) lediglich im Hinblick auf den jeweiligen Anlass überarbeitet. Weiter gehende Veränderungen im Hinblick auch auf die Weiterentwicklung des kulturellen Lebens und Zeitverständnisses fanden nicht statt. Die Verwaltung hält es deshalb für geboten, diese Richtlinien grundlegend zu überarbeiten.

 

Der Kern dieser Richtlinien ist, dass künftig das kulturelle Handeln im Mittelpunkt der Förderung steht, d. h. es erfolgt eine projektbezogene und keine trägerbezogene Förderung. Aus diesem Grund sind auch künftig die sogenannten Jubiläumsbeihilfen nicht mehr vorgesehen.

 

Ebenfalls nicht mehr ausdrücklich aufgenommen ist der Begriff der Heimatpflege. Hier vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass auch Heimatvereine oder heimatpflegerisch Tätige Kulturtreibende sind. Sie bedürfen deshalb keiner besonderen Erwähnung. Aus diesem Grunde zählen auch Projekte mit heimatpflegerischem Charakter zu den kulturellen Veranstaltungen.

 

Des Weiteren wird eine Aufstellung der Zuständigkeiten zwischen Politik und Verwaltung vorgeschlagen. Zuwendungen von geringer Höhe sollen ein Geschäft der laufenden Verwaltung sein. In Anlehnung an die Zuständigkeitsordnung und die Vergaberichtlinien wird hier ein Betrag von 7.500 € als Obergrenze vorgeschlagen. Dieser Betrag entspricht der Obergrenze für sog. Freihändige Vergaben. Darüber hinaus entscheidet grundsätzlich der Ausschuss. Zusätzlich wird eine dauerhafte Berichtspflicht gegenüber dem Ausschuss festgeschrieben, damit der Ausschuss über die jeweils bewilligten Zuwendungen informiert ist.

 


Anlagen:

 

Anlage 1

Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Kulturarbeit in Rheine (zur Beschlussfassung).

 

Anlage 2

Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Kultur- und Heimatpflege in der Stadt Rheine in der Fassung vom 1. Januar 1979, zuletzt geändert am 1. Januar 2002.