Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2010
Vorlage
228/10
Aktenzeichen
VV K 4.2 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung (GO) die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2010 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2010 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen.

 

2.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO).

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2010 wurde am 28. Januar 2010 vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin festgestellt und in der Ratssitzung am 2. Februar 2010 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (G0) öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Den Einwohnern oder Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 23. Februar 2010 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Eckdaten für diesen Haushaltsplan (Budgetvorgaben, Realsteuerhebesätze, Kreditbedarf etc.) waren vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 festgelegt worden.

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 9. März bis 14. April 2010 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 (vgl. Vorlage Nr. 220/10) vorgelegt worden. Die Veränderungen, denen der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt hat, sind in die beigefügten Anlagen eingearbeitet worden.

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung noch verschiedene Beschlüsse gefasst, die zu weiteren Budgetveränderungen geführt haben und ebenfalls eingearbeitet wurden.

 

Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2010 enthält alle diese Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und Gesamtfinanz-Plan ergibt sich aus der Anlage 2. Zur weiteren Information sind als Anlage 3 die Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 4 die vollständige Auflistung aller im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Ratsinformationssystem Session eingestellt.

 

Auf Anforderung wird er daneben den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern in gedruckter und gebundener Form zur Verfügung gestellt.

 

Wie schon in den vergangenen Jahren wird der Haushaltsplan auch unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Haushaltssatzung

Anlage 2 – Gesamt-Plan

Anlage 3 – Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 4 – Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen