Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78
– 80 Gemeindeordnung (GO) die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das
Jahr
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO).
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr
Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (G0) öffentlich bekannt gemacht worden.
Den Einwohnern oder
Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde die Möglichkeit gegeben, den Entwurf
der Haushaltssatzung ab dem
Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.
Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden bisher nicht erhoben.
Die Eckdaten für diesen
Haushaltsplan (Budgetvorgaben, Realsteuerhebesätze, Kreditbedarf etc.) waren
vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 1. Dezember
Die Einzelberatungen der
Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 9. März bis 14. April
Die Ergebnisse der
Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung
am 4. Mai
Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung noch verschiedene Beschlüsse gefasst, die zu weiteren Budgetveränderungen geführt haben und ebenfalls eingearbeitet wurden.
Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der
Stadt Rheine für das Haushaltsjahr
Die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie
bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.
Der vollständige Haushaltsplan mit
seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das
Ratsinformationssystem Session eingestellt.
Auf Anforderung wird er daneben den
Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern in gedruckter und gebundener Form zur
Verfügung gestellt.
Wie schon in den vergangenen Jahren
wird der Haushaltsplan auch unter www.rheine.de ins
Internet eingestellt.
Anlagen:
Anlage 1 – Haushaltssatzung
Anlage
Anlage 3 – Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 4 – Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen