Vorbemerkung / Kurzerläuterung:
Das Kalkwerk an
der Neuenkirchener Straße 400 verfügt derzeit über Abbaurechte an Flächen
westlich des Betriebsgebäudes auf Rheinenser Stadtgebiet und an Flächen südlich
der Neuenkirchener Straße auf dem Stadtgebiet von Neuenkirchen. Aktuell
überlegt der Betrieb, neue Abbauflächen in Neuenkirchen („Tieberg I“ und „Tieberg
II“) und in Rheine („Tieberg III“) zu erschließen. Insbesondere die potenzielle
Abbaufläche in Rheine bietet aus betrieblicher Sicht Kalkablagerungen hoher
Güte, die als Grundstoffe für die qualitativ hochwertigen Kalkprodukte des
Kalkwerkes dienen können (Einsatz z.B. für Restaurierungen im Altbau).
Die Kalkwerke
haben das Landschaftsarchitekturbüro Kortemeier Brockmann, Herford, mit der
Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren beauftragt. Herr
Kortemeier wird in einem Vortrag sowohl die Hintergründe und den möglichen
Abbaubetrieb, als auch die dafür notwendigen Verfahrensabläufe vorstellen.
Das Abbaugebiet
„Tieberg III“ auf Rheinenser Stadtgebiet beansprucht einen langfristigen
Planungshorizont. Erste Voraussetzung ist eine Darstellung im Regionalplan, die
über ein entsprechendes Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster
vorbereitet werden muss. Für den eigentlichen Abbau ist zudem ein Genehmigungsverfahren
nach Immissionsschutzrecht erforderlich. Neben einer Prüfung der Umweltauswirkungen
müssen in diesen Verfahren auch die städtebaulichen Vorstellungen der Stadt und
die landschaftliche Wiederherstellung der Abbauflächen berücksichtigt bzw.
festgezurrt werden.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die Erweiterungsabsichten
des Kalkwerkes zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen
Belange der Stadt für die anstehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren
aufzubereiten. Vor nächsten Verfahrensschritten ist der Ausschuss frühzeitig zu
informieren.