Betreff
Kalkwerke Neuenkirchener Straße, zukünftiges Abbaugebiet in Rheine I. Vorstellung des geplanten Abbaugebietes Tieberg III
Vorlage
233/10
Aktenzeichen
PG 5.1 gl.
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung / Kurzerläuterung:

 

Das Kalkwerk an der Neuenkirchener Straße 400 verfügt derzeit über Abbaurechte an Flächen westlich des Betriebsgebäudes auf Rheinenser Stadtgebiet und an Flächen südlich der Neuenkirchener Straße auf dem Stadtgebiet von Neuenkirchen. Aktuell überlegt der Betrieb, neue Abbauflächen in Neuenkirchen („Tieberg I“ und „Tieberg II“) und in Rheine („Tieberg III“) zu erschließen. Insbesondere die potenzielle Abbaufläche in Rheine bietet aus betrieblicher Sicht Kalkablagerungen hoher Güte, die als Grundstoffe für die qualitativ hochwertigen Kalkprodukte des Kalkwerkes dienen können (Einsatz z.B. für Restaurierungen im Altbau).

 

Die Kalkwerke haben das Landschaftsarchitekturbüro Kortemeier Brockmann, Herford, mit der Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren beauftragt. Herr Kortemeier wird in einem Vortrag sowohl die Hintergründe und den möglichen Abbaubetrieb, als auch die dafür notwendigen Verfahrensabläufe vorstellen.

 

Das Abbaugebiet „Tieberg III“ auf Rheinenser Stadtgebiet beansprucht einen langfristigen Planungshorizont. Erste Voraussetzung ist eine Darstellung im Regionalplan, die über ein entsprechendes Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster vorbereitet werden muss. Für den eigentlichen Abbau ist zudem ein Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht erforderlich. Neben einer Prüfung der Umweltauswirkungen müssen in diesen Verfahren auch die städtebaulichen Vorstellungen der Stadt und die landschaftliche Wiederherstellung der Abbauflächen berücksichtigt bzw. festgezurrt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die Erweiterungsabsichten des Kalkwerkes zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Belange der Stadt für die anstehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren aufzubereiten. Vor nächsten Verfahrensschritten ist der Ausschuss frühzeitig zu informieren.