Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 1 - Bildung, Kultur und Sport für die Produktgruppe 15/Sportförderung unter BerückÂsichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Haushalts- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das HaushaltsÂjahr 2006 wurde in der Sitzung des Rates am 4. April 2006 eingebracht. Aufgrund des am 30. Juni 1992 festgelegten Haushaltsplan-Beratungsverfahrens hat der Haupt- und Finanzausschuss nach Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes in den Rat und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen die Budgets zu überprüfen und über finanzpolitische Eckdaten zu entscheiden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:
A. Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche werden in der sich aus der Anlage beigefügten Gesamtbudgetübersicht ergebenden Höhe – neu – festgesetzt und bilden die Grundlage für die Fachausschussberatungen.
B.     Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
1Â Â Â Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â auf 192 v. H.
                                                                          Â
1.2 für die Grundstücke
     (Grundsteuer B)                                                auf 401 v. H.
                                                                               Â
2   Gewerbesteuer                                                 auf 403 v. H.
                                                                               Â
C.     Der Kreditbedarf wird für 2006 auf höchstens 1.928.600 Euro festgelegt.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die DetailberaÂtung der in seine Zuständigkeit fallenden Produktgruppe 15/Sportförderung. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.
Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge wie die Aufwendungen.
Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (siehe Anlage 3) sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 (VorÂlage 120/06) die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und FinanzkommisÂsion zur Kenntnis genommen.
Ferner hat der HFA in dieser Sitzung beschlossen, dass die Fachausschüsse im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission umzusetzen bzw. die noch offenen Punkte zu entscheiden haben, soweit sie nicht bereits Gegenstand des Haushaltsplan-Entwurfes sind.
Die Fachbereiche haben zu allen in den dem HFA am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) als Anlage 5 und 13 beigefügten Tabellen aufgeführten Maßnahmen und offenen Fragestellungen auf aktueller Basis Stellung genommen und ggf. das erreichbare Einsparvolumen angegeben. Der Sportbereich ist lediglich hinsichtlich möglicher finanzieller Auswirkungen bzw. Einsparungen bei den Personalkosten für den Hausmeister im Bereich des Hermann-Rosenstengel-Heimes thematisiert worden.
Der Hausmeister ist mit dem Verkauf des vorgenannten Gebäudes an das JuÂgendherbergswerk zum Ende des Jahres 2005 aus dem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Rheine ausgeschieden.
Somit wurde das Einsparpotential in vollem Umfang verwirklicht.
Da durch die weiteren Stellungnahmen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) der Sportbereich und damit die Zuständigkeit des Sportausschusses nicht tangiert werden, wird darauf verzichtet, die Anlagen 5 und 13 sowie die aktuellen StelÂlungnahmen des Fachbereiches 1 als Anlagen beizufügen.
Bezogen auf den vorliegenden
Eckdatenbeschluss ergeben sich für den Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und
Sport die nachstehend erläuterten Abweichungen:
1. Korrektur bei den
Haushaltsdaten
Bei der Ãœberleitung der Haushaltsansätze aus dem kameralistischen RechnungsÂsystem des Jahres 2005 in das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) des Jahres 2006 wurden versehentlich zwei Positionen miteinander vermengt.
Dadurch fehlt im Sportetat ab dem Jahr 2006 im Bereich Transferaufwendungen (Ziffer 15) jeweils ein Betrag von 268.542 €. Um diesen Betrag ist das Budget auszuweiten.
Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die notwendige Korrektur:
HHST alt |
Bezeichnung |
Ansatz 2006 |
Ansatz 2007 |
Ansatz 2008 |
Ansatz 2009 |
NKF-Konto neu (ErgebÂnisplan) |
550000.718000 |
Zuschuss an
Stadtsportverband |
870 |
870 |
870 |
870 |
531800/731800 |
550100.718000 |
Zuschüsse für Integration
von Aussiedlern |
966 |
966 |
966 |
966 |
531800/731800 |
550000.718100 |
Betriebskostenzuschüsse an
Sportvereine |
96.000 |
96.000 |
96.000 |
96.000 |
531800/731800 |
550100.718100 |
Förderung der Jugendarbeit |
26.922 |
26.922 |
26.922 |
26.922 |
531800/731800 |
550000.718200 |
Fahrtkost.Zu. für Landes-
und BundesmeisterÂschaften |
3.516 |
3.516 |
3.516 |
3.516 |
531800/731800 |
550100.718200 |
Sanierung/Instandsetzung
von Vereinsheimen |
17.384 |
17.384 |
17.384 |
17.384 |
531800/731800 |
550000.718600 |
Betrieb.Kost.Zu. Rasen-
und Platzpflege |
99.455 |
99.455 |
99.455 |
99.455 |
531800/731800 |
550000.718700 |
Fahrtkost.Zu. Hochklassige
spielende MannschafÂten |
3.912 |
3.912 |
3.912 |
3.912 |
531800/731800 |
550000.718800 |
Zuschuss TV Jahn für
Erbbauzinsen |
23.000 |
23.000 |
23.000 |
23.000 |
531800/731800 |
550000.718900 |
Zuschüsse an Sportvereine |
4.346 |
4.346 |
4.346 |
4.346 |
531800/731800 |
 |
Summe ehemaliger
Verwaltungshaushalt |
276.371 |
276.371 |
276.371 |
276.371 |
|
550100.988200 |
Projekt:
Investitionskostenzuschüsse für Vereine         (= Betrag aus ehemaligem Vermögenshaushalt) |
277.851 |
277.851 |
277.851 |
277.851 |
531800/731800 |
|
Gesamtsummen |
554.222 |
554.222 |
554.222 |
554.222 |
|
|
minus Betrag in Höhe der
Sportpauschale zur FiÂnanzierung der Turnhalle Franziskusschule (VeÂranschlagung
im Fachbereich 5) gemäß RatsbeÂschluss |
181.430 |
181.430 |
181.430 |
0 |
|
|
Richtiger Haushaltsansatz
TransferaufwendunÂgen |
372.792 |
372.792 |
372.792 |
554.222 |
|
|
Jetziger Haushaltsansatz |
104.250 |
104.250 |
104.250 |
285.680 |
|
|
Fehlender Betrag |
268.542 |
268.542 |
268.542 |
268.542 |
|
Der Betrag für das Projekt „Investitionskostenzuschüsse an Vereine (277.851 €)“ wurde nicht in den Finanzplan, sondern in den Ergebnisplan des Haushaltes übergeleitet. Hierdurch kam es zu einer Vermengung bzw. Verringerung des HausÂhaltsansatzes für die Beträge aus dem ehemaligen Verwaltungshaushalt (276.371 €), die in dasselbe Konto des ErgebnisÂplanes überführt wurden.
2. Nicht im Haushaltsplanentwurf enthaltene Beträge
a) Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2006 (TOP 5/Vorl. 2113/96) beschlossen, einmalig für das Jahr 2006 einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 40.000 € für den Abbau des Sanierungs- und Instandsetzungsstaus bei vereinseigenen Sportanlagen bereitzustellen.
Dieser Betrag sollte an anderer Stelle im Haushaltsplan und damit zu Lasten anderer Maßnahmen eingespart werden.
Eine Umschichtung innerhalb des Fachbereiches 1 zugunsten der InvestitionsÂkostenzuschüsse kann nicht finanziert werden.
Weil der Fachbereich 1 nicht über die Budgets anderer Fachbereiche verfügen kann, konnte der vorgenannte Beschluss nicht für den Haushaltsplanentwurf 2006 umgesetzt werden.
Um die Mittelaufstockung bis zur Verabschiedung des endgültigen HaushaltsÂplanes vornehmen zu können, sind konkrete Einsparvorschläge bei anderen Vorhaben erforderlich.
b) In seiner Sitzung am 6. September 2005 hat der Sportausschuss die VerwalÂtung beauftragt, die zusätzlichen Kosten für eine erweiterte Nutzung der Turn- und Sporthallen während der Ferienzeiten zu ermitteln. Der Betrag sollte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2006 thematisiert und dem Sportbudget ab dem Jahr 2006 für die Dauer der Finanzplanung zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Die Kosten wurden in einer Höhe von 30.000 € vom Sportservice berechnet und dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 14. Februar 2006 zur Kenntnis gegeben. Dieser Betrag wurde bei der Aufstellung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes nicht berücksichtigt.
Eine Budgetausweitung ist somit erforderlich, wenn die zusätzlichen Öffnungszeiten in den Ferien gewährleistet werden sollen.
3. Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen (= Verpflichtung zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren) dürfen nach der Vorschrift des § 85 I Gemeindeordnung (GO) nur für Investitionen eingegangen werden.
Für den Sportbereich ergibt sich durch die Umstellung auf das Neue Kommunale FiÂnanzmanagement (NKF) eine Änderung bei den Investitionskostenzuschüssen an VerÂeine: In der kameralistischen Haushaltsführung bis zum Ende des Jahres 2005 wurden die Beträge im Vermögenshaushalt bereit gestellt, also als Investitionen behandelt. Dadurch waren Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre problemlos möglich.
Im NKF sind diese Summen jedoch im Ergebnisplan zu führen. Es handelt sich hier um Transferaufwendungen, also nicht mehr um Investitionen, sodass keine Verpflichtungsermächtigungen mehr eingegangen werden dürfen.
Zusagen für Investitionskostenzuschüsse für künftige Jahre sind im Sportbereich unabweisbar (Beispiel Turnhalle an der Franziskusschule), und müssen sich zukünftig auf die im Finanzplan ausgewiesenen Beträge als Rechtsgrundlage stützen.
Anlagen:
Anlage 1:    Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009/Ergebnisplan
Anlage 2:    Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009/Investitionsplan
Anlage 3:    Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben