Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs.
2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2009
Entlastung.
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
von 1.588.633,94 Euro wie folgt zu verwenden:
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Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 1.338.633,94 Euro in die
Sicherheitsrücklage eingestellt.
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Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro an
den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Begründung:
Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse
Rheine für das Jahr 2009 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.082.893.942,86
Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 1.588.633,94
Euro.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG
NRW wird ein Teilbetrag von 1.338.633,94 Euro in die Sicherheitsrücklage
eingestellt.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG
NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro an den Träger im
Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Der Jahresabschluss 2009 sowie der
Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen
Sparkassen- und Giroverbandes geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte
Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in
seiner Sitzung am 7. Mai 2010 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben
erläutert festgestellt.
Anlagen:
Jahresabschluss 2009