Betreff
Gesamtstellenplan 2010
Vorlage
219/10/1
Aktenzeichen
FB 7 - sti
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt den der Vorlage 219/10 als Anlagen 2 bis 4 beigefügten Gesamtstellenplan für das Haushaltsjahr 2010.

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

 

1       Beratung am 4. Mai 2010 im Haupt- und Finanzausschuss

 

Auf die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss auf der Grundlage der Vorlage 219/10 zur Überprüfung des Eckdatenbeschlusses des Gesamtstellenplanes 2010 wird verwiesen. Im Mittelpunkt dieser Diskussion stand die Überlegung der CDU-Fraktion, ggf. die im Zusammenhang mit der Gewährung von Altersteilzeit frei werdenden Planstellen grundsätzlich mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) zu versehen.

Seitens der Verwaltung wurde auf die Intention der Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit und das Konzept der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 - 2015 hingewiesen und vorgeschlagen, diese Konzepte in der Ratssitzung am 18. Mai 2010 noch einmal in den wesentlichen Elementen zu erläutern.

Unter dieser Prämisse empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Rheine, den o. a. Beschluss zu fassen.

Die CDU-Fraktion behielt sich jedoch vor, in der Ratssitzung ggf. einen Antrag auf Ausweisung von kw-Vermerken im Rahmen des Gesamtstellenplanes 2010 zu stellen.

 

 

2       Das System zur Reduzierung der Personalaufwendungen bei der Stadt Rheine - Gesamtüberblick

 

Angesichts der Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Rheine wurde bereits vor 5 Jahren der externe Einstellungsstopp verhängt. D. h., frei werdende Stellen in der Stadtverwaltung dürfen erst nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Fraktionsvorsitzenden extern besetzt werden. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Haushaltsjahres 2007 über die ohnehin schon geplanten Personalkostenreduzierungen hinaus pauschal Personalkosten in Höhe von 500.000 € pro Jahr einzusparen. Dabei wurde seitens des Rates vorgegeben, dass dieses Ziel ohne betriebsbedingte Kündigungen von städtischen Bediensteten erreicht werden muss. Diese Vorgaben führten zu erheblichen Problemen bei der praktischen Umsetzung, da angesichts dieser Prämisse Einsparungen nur im Rahmen sog. natürlicher Fluktuation möglich waren. Um diesen Zielkonflikt zu entschärfen, wurde seitens der Verwaltung im Jahre 2006 ein System zur Reduzierung der Personalaufwendungen entwickelt.

 

 

Wesentliche Elemente dieses Systems sind

 

Ø  das Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept (Vorlage 508/06 vom 5. 12. 2006)

Ø  die Grundsatzregelung für die Gewährung von Altersteilzeit (Vorlage 456/06 und 422/09)

Ø  die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung der Stadt Rheine für die Jahre 2008 bis 2015 (Vorlage 100/08)

 

Wegen der Komplexität und im Hinblick auf die umfangreichen Darstellungen in den o. g. Vorlagen wird an dieser Stelle auf weitere detaillierte Erläuterungen verzichtet.

 

 

3       Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung der Stadt Rheine für die Jahre 2008 bis 2015

Kernstück des Gesamtsystems zur Reduzierung der Personalaufwendungen bei der Stadt Rheine ist die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung der Stadt Rheine für die Jahre 2008 bis 2015.

Auf der Grundlage der Vorlage Nr. 100/08 wurde über die Vorschläge der Verwaltung am 20. Mai 2008 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Einzelheiten zu den geplanten konkreten Konsolidierungsmaßnahmen wurden seitens der Verwaltung darüber hinaus in der Strategie- und Finanzkommission am 8. September 2008 erläutert. Der erste Umsetzungsbericht zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung der Stadt Rheine für die Jahre 2008 bis 2015 wurde am 23. Februar 2010 im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt (Vorlage 98/10).

 

Angesichts der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Mai 2010 werden die wesentlichen Aspekte in diesem Kontext nachfolgend zusammengefasst dargestellt:

 

3.1    Frei werdende Stellen

 

Nach den aktuellen Erkenntnissen werden im Planungszeitraum 2008 - 2015 insgesamt 75 Personen (überwiegend Vollzeitbeschäftigte) aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine ausscheiden. Hiervon entfallen auf:

 

Ø   „natürliche Fluktuation“                                                30 Personen

Ø   Altersteilzeit                                                                45 Personen

davon       -    tariflich Beschäftigte:   26 Personen

-    Beamte/Beamtinnen:  19 Personen

 

 

3.2    Übernahme/Einstellung von Auszubildenden

 

Die aktuelle Planung sieht vor, anlässlich des Ausscheidens der unter Ziffer 3.1 genannten Personen 33 Auszubildende einzustellen bzw. vorhandene Auszubildende zu übernehmen.

 

 

3.3    Externe Wiederbesetzung

 

Von den 75 frei werdenden Stellen sollen aufgrund der sehr speziellen fachlichen Anforderungen 24 Stellen extern wiederbesetzt werden.

 

 

3.4    Stelleneinsparungen - Ausweisung von kw-Vermerken (künftig wegfallend)

 

Nach den aktuellen Planungen der Verwaltung sollen von den 75 im Planungszeitraum 2008 - 2015 frei werdenden Stellen insgesamt 18 Stellen eingespart, d. h. nicht wiederbesetzt werden.

Hiervon wurden in den Jahren 2008 und 2009 bereits 4,5 Stellen eingespart, sodass bis 2015 noch insgesamt 13,5 eingespart werden müssen. Die Aufteilung dieser Planung ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

 

Tabelle: Frei werdende Stellen 2008 - 2015

Jahr

frei werdende Stellen

Ein-sparung

Externe Besetzung

Einstellung/

Übernahme von

Auszubildenden

 

natürliche

Fluktuation

Alters-

teilzeit

Gesamt

 

 

 

2008/2009

9

10

19

7

7

7

2010

1

3

4

1

1

2

2011

1

6

7

2

2

3

2012

4

10

14

4

4

6

2013

4

10

14

1

5

7

2014

5

6

11

2

2

6

2015

6

 

6

1

3

2

Summe

30

45

75

18

24

33

 

 

 

 

 

 

 

Bereits eingespart:

 

 

4,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Noch einzusparen:

 

 

13,5

 

 

 

 

Intention des seitens der CDU-Fraktion in Betracht gezogenen Antrages ist es, diese 13,5 Stellen konkret zu identifizieren und mit einem kw-Vermerk zu versehen. An dem nachfolgend aufgeführten praktischen Beispiel soll verdeutlicht werden, dass dieses Verfahren in der praktischen Umsetzung zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde.

 

 

 

 

3.5    Praktisches Beispiel für das Gesamtsystem zur Reduzierung der Personalaufwendungen bei der Stadt Rheine

 

Angenommen, die Stelle Nr. 4711 der Besoldungsgruppe A 12 wird durch altersteilzeitbedingtes Ausscheiden des Stelleninhabers frei. Es handelt sich um eine Stelle, die nach dem Stellen- und Personalkostenkonsoliderungskonzept eine hohe Priorität hat und somit wiederbesetzt werden muss.

 

Hätte diese Stelle einen kw-Vermerk, müsste diese A-12-Stelle Nr. 4711 nach der o. g. Intention mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers eingespart werden und die Aufgaben würden somit nicht mehr wahrgenommen werden können.

 

Nach dem von der Verwaltung entwickelten System würde folgendes Verfahren ablaufen:

 

Da die Stelle eine hohe Priorität in der Aufgabenwahrnehmung hat, wird sie verwaltungsintern ausgeschrieben. Ein(e) Mitarbeiter(in) einer geringeren Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe würde im Wege des üblichen verwaltungsinternen Stellenbesetzungsverfahrens diese Stelle übernehmen.

Bei der so frei werdenden Stelle wird wiederum geprüft, ob diese Stelle aufgrund ihrer Priorität wiederbesetzt werden muss. Ist dies der Fall, wird das Verfahren so oft wiederholt, bis am Ende dieser Kette entweder

 

Ø   ein Auszubildender nachrückt oder

Ø   eine externe Wiederbesetzung erforderlich ist oder

Ø   die Stelle eingespart werden kann.

 

Für die externe Wiederbesetzung ist nach der bestehenden Regelung die Zustimmung zur Ausnahme vom externen Einstellungsstopp durch die Fraktionsvorsitzenden erforderlich.

 

Sollte die Stelle zur Erreichung der Gesamtvorgabe (18 Stelleneinsparungen) eingespart werden, wird sie im Rahmen des Stellenplanes gestrichen.

In diesem Falle würde dann jedoch nicht eine A-12-Stelle gestrichen werden, sondern wahrscheinlich eine A-9- oder A-10-Stelle. Der an der A-12-Stelle angebrachte kw-Vermerk würde somit ins Leere laufen.

 

 

4       Vorschlag der Verwaltung

 

Angesichts des seitens der Verwaltung entwickelten und praktizierten relativ komplexen Gesamtsystems zur Reduzierung der Personalaufwendungen wird vorgeschlagen, 1-mal jährlich einen Umsetzungsbericht zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 - 2015 im Haupt- und Finanzausschuss zu geben.

 

Dies ist bereits am 23. Februar 2010 mit dem 1. Umsetzungsbericht 2008 - 2009 geschehen.

 

Durch dieses Verfahren übernimmt die Verwaltung im Sinne einer Selbstverpflichtung die Verantwortung für das Erreichen des o. g. Konsolidierungszieles. Auf diesem Wege kann das Ziel im Rahmen der jährlichen Berichterstattung den jeweils aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen angepasst werden.