Betreff
Antrag der Sportfreunde Gellendorf auf eine städtische Zuwendung für den Neubau eines Kabinengebäudes
Vorlage
279/10
Aktenzeichen
II-1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss beschließt, den Sportfreunden Gellendorf eine städtische Zuwendung in Höhe von 94.170 € unter  folgenden Auflagen zu gewähren:

 

Die Umkleidebereiche und Duschen sind der bestehenden DIN 18032 anzupassen.

Die Umkleideräume (Duschen) der Schiedsrichter sind so zu vergrößern, dass sich die Schiedsrichter nicht in der Dusche umkleiden müssen. Ein Sichtschutz ist einzuplanen.

Die Kosten für eine Fotovoltaik- und Solaranlage werden nicht gefördert.

 


Begründung:

Die Sportfreunde Gellendorf (SF Gellendorf) beantragten am 19.04.2009 eine städtische Zuwendung für den Neubau eines Kabinengebäudes.

 

1.      Angaben zum Verein

Die SF Gellendorf sind ein reiner Fußballverein und bestehen seit 1920. Seit vielen Jahren warten sie mit konstanten Mitgliederzahlen auf.

 

Jahr

Gesamt-

mitglieder

weiblich

männlich

weibl. Jugenl.

männl. Jugendl.

Jugendl. gesamt

Jugendl. in %

2001

577

48

529

16

227

243

42,1

2002

547

41

506

15

242

257

47,0

2003

527

42

485

24

235

259

49,1

2004

527

46

481

28

232

260

49,3

2005

527

63

464

47

223

270

51,2

2006

533

 

 

 

 

278

50,7

2007

540

78

462

62

244

306

56,7

2008

570

86

484

70

249

319

56,0

2009

556

82

474

62

232

294

52,9

 

Bei den SF Gellendorf spielen heute 14 Juniorenmannschaften, davon 5 Juniorinnen (U10, U13 und U16).

 

Neben dem Sportgelände „Am Goldhügel“ mit drei Rasenspielfeldern betreibt er auch die Sporthalle der ehemaligen Kaserne Gellendorf. Außer dem Vereinssport üben hier auch zwei Schulen, die Euregio-Gesamtschule und die Private Handelsschule Middendorf, ihren Schulsport aus.

 

2.      Die geplante Neubaumaßnahme

Der Neubau (als Anbau zum Bestand) umfasst zwei Umkleide- und zwei Schiedsrichterräume, einen Dusch- und einen Mehrzweckraum sowie eine WC-Anlage.

 

Die Notwendigkeit der Erweiterung wird damit begründet, dass die Anzahl der weiblichen, Fußball spielenden Mitglieder in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist und heute fünf Frauen- und Mädchenmannschaften am Spielbetrieb teilnehmen. Die alten Kabinen sind leider so angeordnet, dass ein gleichzeitiger Spiel- oder Trainingsbetrieb von weiblichen und männlichen Mannschaften nicht möglich ist. Eine räumliche Trennung ist nicht vorhanden ist, jeweils zwei Umkleidekabinen erschließen eine Duschanlage und sind z.T. über einen Windfang (Flur) ungehindert zu betreten. Für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Trainings- und Spielbetriebes und der damit verbundenen geschlechtlichen Trennung sei es zwingend erforderlich, das Kabinengebäude um den geplanten Anbau zu erweitern.

 

Die vom Architekturbüro Feldhaus + Kreft erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf 188.353,20 €.

 

Die mögliche Finanzierung des Neubaus gibt der Verein wie folgt an:

 

 

 

          Gesamtkosten:                         188.353,20 €

          Eigenanteil des Vereins

          a) Eigenmittel bar                          5.930,70 €

          b) Eigenleistung                           44.245,90 €

          c) Darlehen                                 44.000,00 €

          Städtische Zuwendung                94.176,90 €

 

Die Darlehenskosten (angesetzt mit 5% Zinsen und 1%Tilgung) werden durch eine bereits in 2007 erfolgte Beitragserhöhung abgedeckt.

 

Die dem Sportservice eingereichten Bauunterlagen wurden dem städtischen Hochbauamt zur Stellungnahme vorgelegt. „Bemängelt“ wird von hier die Aufteilung der Umkleide- und Duschräume. Nur über einen gemeinsamen Flur sind die Duschen für die Sportler erreichbar. Eine Trennung zwischen Barfußbereich und Stiefelgang ist nicht vorhanden. Die vergleichbar heranzuziehende DIN 18032 fordert einen direkten Zugang aus dem Umkleidebereich in die Duschen. Weiter sollte jedem Umkleidebereich ein eigenes WC zugeordnet werden.

 

Die Duschbereiche für die Schiedsrichter werden als zu klein betrachtet. Durch den direkten Zugang von außen und die Enge des Raumes muss sich der Schiedsrichter in der Dusche umkleiden.

 

Hinterfragt wird der hohe Anteil an Eigenleistung. Nach der Aufstellung des Architekturbüros Feldhaus + Kreft beträgt dieser Anteil rund 23,5%. Es muss an dieser Stelle auf den Antrag der SF Gellendorf aus dem Jahr 2000 erinnert werden. Bei einer Gesamtbausumme von 420.000 DM für die Modernisierung und Erweiterung des Kabinengebäudes war eine Eigenleistung von 117.000 DM eingeplant. Ein folgender Antrag auf Nachfinanzierung von 80.000 DM wurde damit begründet, dass die Eigenleistung wohl zu hoch angesetzt worden wäre. Aus Sicherheitsgründen hätte man insbesondere den Spiel- und Trainingsbetrieb der Kinder und Jugendlichen einschränken müssen. Da dieses aber aufgrund der langen Bauzeit nicht möglich gewesen wäre, hätte man in Teilbereichen auf Eigenleistungen verzichtet und Unternehmer beauftragt. Dem Antrag wurde seinerzeit nicht entsprochen.

 

Es stellt sich erneut die Frage, ob die Eigenleistung mit rund 44.000 € nicht zu hoch angesetzt ist.

 

Die geplanten Eigenleistungen setzen zum Teil Fachkenntnisse voraus, die von den Hochbauern hinterfragt werden. Ebenso könnte die Gewährleistung für Arbeiten in Eigenleistung zum Problem werden.

 

Der Vorsitzende wurde um Stellungnahme zu den Anmerkungen des Hochbauamtes gebeten. Sie ist als Anlage der Vorlage beigefügt. In seinem Schreiben vom 16.12.2009 gibt er an, die Anforderungen an die Raumanordnung/Größen anzupassen. Um Kosten zu sparen, sollen diese geänderten Planungen in die Baugenehmigungsunterlagen einfließen. Die Fachkenntnis bringt er selber als Elektroinstallateurmeister mit Unterstützung seiner Chefs ein.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Sitzung kurzfristig zu unterbrechen und den Vorsitzenden der SF Gellendorf, Herrn Henschel, Gelegenheit zu geben, zu den Anmerkungen des Hochbauamtes Stellung zu nehmen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte dem vorgeschlagenen Beschluss und den damit verbundenen Auflagen zugestimmt werden und den SF Gellendorf eine städtische Zuwendung in Höhe von 94.170 € gewährt werden.


Anlagen:

1.           Antrag SF Gellendorf

2.           Kostenaufstellung

3.           Bauskizze

4.           Baufachliche Stellungnahme

5.           Antwort SF Gellendorf auf baufachliche Stellungnahme