Betreff
Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine
Vorlage
287/10
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine wird in der vorgelegten Form beschlossen.


Begründung:

 

Gemäß § 3 Abs. 2 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes NRW ist für das Jugendamt eine Satzung zu erlassen. Die Gemeindeordnung NW sieht ebenfalls vor, dass die Kommunen ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nicht anderes bestimmen. Die Satzung ist nach dem Kommunalverfassungsrecht von der Vertretungskörperschaft zu erlassen und für die Geschäftsführung des Jugendamtes und die Tätigkeit des Jugendhilfeausschusses verbindlich.

 

Die aktuelle Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine wurde am 09.März 1998 beschlossen.

 

Inzwischen hat es verschiedene Neuerungen (wie z. B. die Einführung des KiBiz NW oder des SGB VIII) gegeben.

 

Der vorliegende Entwurf der Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine berücksichtigt diese Veränderungen.

 


Anlagen:

 

Gegenüberstellung der Jugendamtssatzung alt / neu

 

Entwurf der neuen Jugendamtssatzung