Betreff
Antrag des Sportanglervereins Emsland auf eine städtische Zuwendung für den Neubau einer Doppelgarage
Vorlage
289/10
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss lehnt den Antrag des Sportanglervereins auf eine städtische Zuwendung für den Neubau einer Doppelgarage ab.

 


Begründung:

Mit Schreiben vom 11.05.2009 beantragt der Sportanglerverein Emsland (SAV) eine städtische Zuwendung für Sanierungsarbeiten am Vereinsheim und den Neubau einer Doppelgarage. Der Neubau der Garage wurde mit geschätzten Kosten von 10.000 € angegeben.

 

Die Sanierungsarbeiten beinhalteten dabei auch die Erneuerung des Daches. Wegen der vorliegenden Dringlichkeit stellte er mit Datum vom 04.06.2009 einen Antrag auf vorzeitigen, förderungsunschädlichen Baubeginn.

 

In der Sitzung des Sportausschusses am 24.09.09 wurde der Antrag auf vorzeitigen, förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn der Sanierung des Daches mit der Auflage, dass vor Beginn der Maßnahme die monatlichen Mitgliedsbeiträge auf das Niveau der in den Sportförderrichtlinien geforderten Mindestbeiträge angepasst werden, befürwortet. Über diese Grundvoraussetzungen einer Förderung wurde der Vorsitzende durch die Verwaltung nochmals ausdrücklich in einem persönlichen Gespräch und einem Anschreiben hingewiesen.

 

Dem als Anlage beigefügten Gesamtvorgang ist nach dem Leserbrief vom 29. September 2009 zu entnehmen, dass der Sportanglerverein mit „einer schnellen Truppe aus Mitgliedern und mit Unterstützung einiger Rheiner Unternehmen die nötigsten Sanierungsarbeiten durchgeführt hat“.

 

Der mit dem Bescheid zum vorzeitigen, förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn ausgesprochenen Auflage zur Anpassung der Mitgliederbeiträge kam der SAV nicht nach. Hier liegt ein deutlicher Verstoß gegen die Sportförderrichtlinien vor, über die der Sportausschuss unterrichtet wurde. Die Maßnahme wurde deshalb nicht mehr gefördert.

 

Der Neubau der Doppelgarage wurde bisher nicht beschieden. Die geschätzten Kosten gibt der Verein mit 10.000 bis 12.000 € an.

 

Mit Schreiben der Verwaltung vom 22.10.09 und 14.12.09 wurde der SAV abermals über die fehlende Anpassung der monatlichen Mitgliederbeiträge hingewiesen. Er wurde im eigenen Interesse gebeten, die geforderten Beiträge auf der nächsten Mitgliederversammlung zu beschließen und der Verwaltung den Beschluss in Kopie zu überlassen. Mit gleichem Schreiben erfolgte auch der Hinweis, dass der Sportausschuss bei fehlender Anpassung der Mitgliederbeiträge den Antrag auf eine städtische Zuwendung für die Errichtung der Garage voraussichtlich ablehnen wird.

 

Trotz aller Bitten legte der SAV der Verwaltung bis heute den Nachweis über die geforderten Mindestmitgliederbeiträge nicht vor. Da somit eine der Eingangsvoraussetzungen für eine finanzielle Förderung der Stadt Rheine nicht erfüllt ist, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag des SAV auf eine Zuwendung für den Bau einer Garage abzulehnen.


Anlagen:

 

          Gesamtvorgang Sportanglerverein Emsland