Betreff
Antrag des Wassersportvereins Rheine auf eine städtische Zuwendung für den Kauf einer neuen Bootssteganlage
Vorlage
291/10
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss beschließt, den Antrag des Wassersportvereins Rheine auf eine städtische Zuwendung für den Kauf einer neuen Bootssteganlage abzulehnen.

 


Begründung:

Der Wassersportverein Rheine (WSV Rheine) beantragt mit Datum vom 30. November 2009 eine städtische Zuwendung für den Kauf einer neuen Bootssteganlage. Er begründet seinen Antrag damit, dass der vorhandene Steg über dreißig Jahre alt sei und in Eigenregie gebaut wurde. Der Steg erfülle nicht mehr die Sicherheitsbestimmungen aufgrund der ständig defekten Schwimmkörper (Kunststofftonnen). Da eine grundlegende Sanierung nicht möglich sei, möchte er einen den Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Bootssteg anschaffen.

 

Die Verwaltung bestätigte den Eingang des Antrages und teilte als Zwischenbescheid mit, dass über den Antrag erst nach Beratung und Entscheidung des Haushaltsplanes 2010 entschieden werden könne.

 

Bereits im Februar 2010 wurde der Verwaltung bei einem Ortstermin von einem Vereinsmitglied erklärt, dass der neue Bootssteg bereits bestellt sei und in Kürze zur Auslieferung käme. Seit spätestens Mai 2010 liegt der neue Steg betriebsbereit vor dem WSV-Gelände in der Ems.

 

Als bleibt festzustellen, dass die neue Bootssteganlage vor Bescheiderteilung durch den WSV Rheine beauftragt, gekauft und in Betrieb genommen wurde.

 

Gemäß Ziffer 1.6 der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien  (AZR) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Gemäß Ziffer 1.6.3 ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten.

 

Da die neue Bootssteganlage bereits im Mai in Betrieb war und das Vereinsmitglied schon im Februar 2010 bestätigte, dass der Steg beauftragt sei, ist die Maßnahme vor der Bewilligung begonnen worden und darf daher nicht bewilligt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag des WSV Rheine auf eine Zuwendung für eine neue Bootssteganlage abzulehnen.


Anlagen:

 

          1. Antrag des Wassersportvereins Rheine

          2. Zwei Angebote