Betreff
Kooperation Jugendhilfe - Schule "Frühe Hilfen"
Vorlage
302/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

In der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 28.1.2010 sind bezüglich der Kooperation Jugendhilfe – Schule verschiedene Projekte dargestellt worden. Unter anderem wurden zum Themenkomplex „Frühe Hilfen“ folgende Ausführungen gemacht:

 

„Der Jugendhilfeausschuss hat sich mit der Thematik „Frühe Hilfen und

Schulen“ beschäftigt und hat sich das Modell der Stadt Ibbenbüren vorstellen

lassen.

Auch in der integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung wird

angeregt, in Grundschulen sozialarbeiterische Kompetenz zur Verfügung

zu stellen.

Im Rahmen der weiteren Gestaltung der Kooperationen ist nach Auffassung

der Verwaltung darüber nachzudenken, wie diese Kompetenz sinnvoll

eingesetzt werden sollte.

Dabei schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum

ein Konzept zu entwickeln, welches bei Bedarf neben der Beratung in

schulischen Fragen auch eine Beratung in Fragen der Erziehung zur Verfügung

stellen kann.

So kann sichergestellt werden, dass diese Beratungsressource bedarforientiert

und zielgerichtet angeboten wird.“ (Vorlage 054/10)

 

In der gleichen Sitzung sind auch umfangreiche Informationen zur Arbeit des Kompetenzzentrums dargelegt worden.

 

Um effektiv sozialarbeiterische Ressourcen und die Ressourcen der Schule, insbesondere der am Projekt beteiligten Förderschulen, Grundschulen und Hauptschulen im Sinne der Idee der „Frühen Hilfen“ miteinander verzahnen zu können, schlägt die Verwaltung vor, das erprobte Beratungskonzept des Kompetenzzentrums bei Bedarf um das Element einer Elternberatung durch die Erziehungsberatungsstelle zu ergänzen.


 

Das Beratungskonzept des Kompetenzzentrums sieht wie folgt aus:

 

Ablauf der Beratung:

 

Informationsphase

 

Informationsgespräch mit der Pädagogin / dem Pädagogen

- Einschätzungsgespräch

- Aussagen zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten

- Aussagen zum Sprachverhalten

- Einsicht in die aktuellen Förderpläne

- bisherige Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

- Einsicht in aktuelle Zeugnisse

- ggf. Befunde anderer Fachdienste

 

Diagnostikphase

Hospitation

- Kennen lernen des Kindes

- Beobachtung in der Lerngruppe

- Gespräch mit dem Kind

Gespräch mit den Erziehungsberechtigten

ggf. Auswertung der Befunde anderer Fachdienste

Kind-Umfeld-Analyse

Standardisierte und informelle Testverfahren

 

 

Beratungsphase

Entscheidungsvorschlag über das weitere Vorgehen

(Beraterin/Berater, Pädagogin/Pädagoge der Einrichtung,

Erziehungsberechtigte, ggf. sonstiges Fachpersonal)

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Diagnostikphase zur Feststellung eines erhöhten oder sonderpädagogischen Förderbedarfes bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Vermutung, dass auch familiäre Problematiken zu den schulischen Auffälligkeiten führen, in Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle ein Beratungsangebot für die Eltern zu unterbreiten, in welchem die familiäre Problematik erörtert und gelöst werden kann.

 

Durch die Anbindung des Angebotes an das Kompetenzzentrum kann sichergestellt werden, dass zielgerichtet schon beginnende familiäre Problementwicklungen begegnet werden kann.

 

Unabhängig von diesem Angebot bestehen schon jetzt tragfähige Kooperationsstrukturen zwischen der Erziehungsberatungsstelle und den Grundschulen in Rheine.

 

So besteht z.B. die Möglichkeit, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle an Elternsprechtagen teilnehmen, dass Erstkontakte zwischen den Eltern und der Beratungsstelle in Schulen stattfinden können und vieles mehr.

 

Es ist geplant, in Abstimmung mit allen Beteiligten mit diesem Projekt zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 zu starten.

 

Nach dem Schuljahr 2010/2011 sollte ausgewertet werden, wie hoch die Anfrage der Schulen an diesem Angebot ist und wie effektiv die Kooperation im Kontext einer Feststellung eines erhöhten bzw. sonderpädagogischen Förderbedarfes ist.

 

Gleichzeitig ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass eine Arbeitsgruppe der Schulaufsichtsbeamten im Kreis Steinfurt und der Jugendämter intensiv die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule entwickelt.

 

Nachdem ein Handlungskonzept zur Kooperation bei Kindeswohlgefährdungen  zwischen den Jugendämtern und den Schulen im Kreis Steinfurt erarbeitet worden ist, soll als eine der nächsten Projekte die Kooperation bei Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes entwickelt werden.