Betreff
Antrag des Kindergartenverbundes im Kirchenkreis Tecklenburg auf Gewährung eines Zuschusses zur Realisierung der U3-Ausbaumaßnahme am Jakobi-Kindergarten, Mittelstraße 105, 48431 Rheine
Vorlage
319/10
Aktenzeichen
II 2 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der noch durchzuführenden baufachlichen Prüfung dem Kindergartenverbund im Kirchenkreis Tecklenburg zur Realisierung der U3-Baumaßnahme am Jakobi-Kindergarten in Rheine, Mittelstraße 105 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 19.166,00 € zu gewähren.


Begründung:

 

Bisherige Entwicklung:

 

Der Kindergartenverbund im KK Tecklenburg hat sich schon frühzeitig bereiterklärt, der Stadt Rheine bei der Realisierung des Ausbauprogramms für die Betreuung der unter 3 Jahre alten Kinder zu unterstützen. Erste Planungen unter Berücksichtigung der U3-Förderrichtlinie des Bundes und des Landes NRW gab es schon im Jahre 2008.

 

Ende 2008 wurde der Antrag einvernehmlich zurückgestellt mit dem Hinweis, dass die Ergebnisse aus der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung abzuwarten sind.

 

Im März 2009 wurden neue Pläne für den Jakobi-Kindergarten vorgelegt. Die Anregungen des Landesjugendamtes zur Überarbeitung der vorgelegten Planung wurden aufgenommen und in einer weiteren Gesprächsrunde im Mai 2009 vorgestellt. Der Träger der Einrichtung hat immer darauf hingewiesen, dass eine U3-Baumaßnahme immer im Einklang mit der Überplanung des vorhandenen Raumprogramms stehen muss. Hierzu ist anzumerken, dass die Einrichtung in wesentlichen Teilen nicht über das heute gängige Nebenraumprogramm verfügt.

 

Weitere Trägergespräche erfolgten im Okt. 2009.

 

Aktuelle Entwicklung:

 

 

Im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Planungsgebiet Rheine links der Ems hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 03. 12. 2009 u. a. den Beschluss gefasst, den Jakobi-Kindergarten an der Mittelstraße um eine Gruppe der Gruppenform II zu erweitern.

 

Dem Träger wurde dieser Beschluss am 08. 12. 2009 schriftlich mitgeteilt mit dem Hinweis, dass die Baumaßnahme sich im Rahmen der Festbeträge bewegen muss.

 

Der Träger und die Verwaltung einigten sich in nachgehenden Gesprächen auf die Schaffung eines Raumprogrammes für folgende Angebotsform:

 

                                                                   U 3-Plätze            Ü3-Plätze

 

2 x Gruppenform I           =                          12 Plätze               28 Plätze

2 x Gruppenform II                   =                 20 Plätze                 0 Plätze

1 x Gruppenform III                                        0 Plätze               50 Plätze

 

Summe:                                                      32 Plätze             78 Plätze

 

Von den geplanten U3-Plätzen im Endausbaustadium sind zur Ermittlung der förderfähigen Plätze nach der U-3-Förderrichtlinie 7 Plätze in Abzug zu bringen, weil diese bereits bei der damaligen Investitionsmaßnahme zur Schaffung der kleine altersgemischten Gruppe investiv gefördert wurden.

 

Abstimmung der Planung mit dem Landesjugendamt:

 

Die nunmehr vorgelegte Planung für die 5-gruppige Einrichtung wurde mit dem Landesjugendamt abgestimmt, so dass unter dem Gesichtspunkt der Planung mit einer Freigabe zu rechnen ist.

 

 

Aussagen zu den Gesamtkosten, zur Ermittlung der förderbaren Kosten nach der Förderrichtlinie und der Finanzierung der Deckungslücke:   

 

 

In der 23. KW 2010 wurde der Förderantrag für die U3-Maßnahme vorgelegt. Gleichzeitig wurde eine Kostenschätzung für eine notwendige Dachsanierung vorgelegt. Bezüglich der beabsichtigten Dachsanierung wird auf die separate Vorlage für die heutige Sitzung verwiesen.

 

Die U3-Ausbaumaßnahme einschließlich der Anpassung des

Raumprogramms verursacht nach der Kostenschätzung

des beauftragten Architekturbüros Kosten in Höhe von               559.000,00 €

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 25 zusätzliche

U3-Plätze geschaffen werden, berechnen sich die förderbaren

Kosten für die U3-Maßnahme wie folgt:

 

25 Plätze x 20.000,00 €                                                  =       500.000,00 €

 

Diese Kosten sollen wie folgt finanziert werden:

 

Bundes-/Landesmittel auf dem Förderprogramm

90 % von 500.000,00 €                                                  =       450.000,00 €

 

Trägeranteil

5 % von 500.000,00 €                                                    =         25.000,00 €

 

Kommunale Mittel

5 % von 500.000,00 €                                                    =         25.000,00 €

 

Summe Finanzierungsmittel:                                                     500.000,00 €

 

Die Finanzierung der förderbaren Kosten ist nach

dieser Darstellung als gesichert anzusehen.

 

Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten

in Höhe von 559.000,00 € besteht noch eine

Finanzierungslücke von                                                           59.000,00 €

 

Diese Finanzierungslücke soll wie folgt

geschlossen werden:

 

Vorbehaltlich der endgültigen Prüfung des

Verwendungsnachweises für das KiBiz-Jahr

2008/2009 rechnet der Träger mit einer

möglichen Rücklagenzuführung in Höhe von                                39.834,00 €

 

die er in die Finanzierung einbringen will.

 

Der fehlende Restbetrag in Höhe von                                          19.166,00 €

 

soll durch einen zusätzlichen städtischen Zuschuss

finanziert werden.

 

Aussagen zur Finanzierung der städtischen Anteile:

 

Unter Berücksichtigung der förderbaren Kosten in Höhe von 500.000,00 € beläuft sich der städtische Anteil nach dem Grundsatzbeschluss des JHA vom 27. 11. 2008 auf 25.000,00 €. Dieser Betrag steht im Haushaltsplan für das Jahr 2010 zur Verfügung.

 

Zur Finanzierung des fehlenden Restbetrages in Höhe von 19.166,00 € kann nach Auswertung aller heute bekannten Tatsachen ein Deckungsvorschlag aus dem laufenden Betriebskostenetat 2010 gemacht werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen im Bereich der Betriebskosten:

 

Die durch den Anbau zusätzlicher Gruppen entstehenden Betriebskosten belasten die Haushaltsjahre der Zukunft. Vor dem Hintergrund, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ausschließlich durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen ist, fordern die Träger, die zusätzliche Gruppen anbauen, eine volle Übernahme der jeweiligen gesetzlichen Trägeranteile.

 

Die Bruttobetriebskosten einer Gruppe der

Gruppenform II betragen jährlich ca.                                          123.260,00 €

 

Der gesetzliche Trägeranteil beläuft sich auf 12 %             =         14.791,00 €.

 

Dieser Betrag ist zusätzlich zu dem gesetzlichen Anspruch

in Höhe von 88 %                                                           =       108.469,00 €

zu übernehmen.

 

Den Aufwendungen stehen Erträge aus der anteiligen Refinanzierung durch Landesmittel und durch die Erhebung von Elternbeiträgen gegenüber.

 

 

Diese Mittel sind bei der Aufstellung der Haushaltspläne für die zukünftigen Jahre einzuplanen und bereitstellen. Sollte man dem nicht nachkommen, so ist die Realisierung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz sowohl im U3 als auch im Ü3-Bereich nicht sicherzustellen. Dieses hätte erhebliche zusätzliche finanzielle Konsequenzen.