Betreff
Antrag des Kindergartenverbundes im Kirchenkreis Tecklenburg auf Gewährung eines Zuschusses zur beabsichtigten Dachsanierung am Jakobi-Kindergarten, Mittelstraße 105, 48431 Rheine
Vorlage
320/10
Aktenzeichen
II 2 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der Ergebnisse aus der baufachlichen Prüfung und vorbehaltlich der Landesförderung in Höhe von 50 % der anerkennungsfähigen Kosten, dem Kindergartenverbund im Kirchenkreis Tecklenburg für die Dachsanierung am Jakobi-Kindergarten, Mittelstraße 105, 48431 Rheine einen Zuschuss in Höhe von 8.368,10 € zu gewähren.


Begründung:

 

 

Allgemeines:

 

 

Der Jakobi-Kindergarten in der ursprünglichen Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde Jakobi zu Rheine wurde 1968 als 3-gruppige Einrichtung in Betrieb genommen. In den 90iger Jahre erfolgt der Anbau einer 4. Gruppe.

 

Im Jahre 2008 trat ein Trägerwechsel dergestalt ein, dass nicht mehr die Kirchengemeinde Träger der Einrichtung ist, sondern die Trägerschaft an den neu gebildeten Kindergartenverbund im Kirchenkreis Tecklenburg übertragen wurde. Dieser Wechsel wurde von dem weitaus überwiegenden Teil der Ev. Kirchengemeinden im Kirchenkreis Tecklenburg vollzogen.

 

Aktuelle Situation:

 

Die Gebäudesubstanz der ursprünglichen 3-gruppigen Einrichtung ist über 40 Jahre alt. Im Rahmen des Ausbauprogramms für die U3-Betreuung soll die in Rede stehende Einrichtung um eine 5. Gruppe erweitert werden. Damit sollen Vorkehrungen für den ab 2013 anstehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch für die Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden.

 

Bezüglich der U3-Ausbaumaßnahme wird auf die Vorlage 319/10 verwiesen.

 

Nach Auskunft des Trägers wäre ohne die geplante U3-Maßnahme eine umfangreiche Dachsanierung erforderlich. Die U3-Maßnahme findet dergestalt statt, dass man sowohl in die Fläche als auch in die Höhe baut. Insbesondere die Tatsache, dass man in die Höhe baut und damit das vorhandene Flachdach in wesentlichen Teilen verändert, ist der zwingende Grund dafür, dass an den Restflächen des Daches zeitgleich die erforderlichen Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Positiv anzumerken ist, dass durch die vorgesehene Aufstockung des Gebäudes wesentliche Teile der Dachsanierung über diese Maßnahme finanziell abgewickelt werden können. Die Haushalte des Trägers und der Kommune werden dadurch erheblich entlastet.

 

Eine ausführliche Stellungnahme des Trägers bzw. des beauftragten Architekturbüros zur zwingenden Notwendigkeit der Sanierung der Restflächen ist z. Zt. in Arbeit. Sobald der komplette Antrag vorliegt, wird im Rahmen der baufachlichen Prüfung der FB 5 / Hochbauamt beteiligt. Von dort aus ist auch zu beurteilen, ob die Sanierung erforderlich ist oder nicht.

 

Das Landesjugendamt wird sich an den Kosten der Sanierung nur beteiligen, wenn

 

  • ohne die Sanierung eine Betriebsgefährdung nachgewiesen werden kann und
  • entsprechende Landesmittel zur Verfügung stehen.

 

Aus den genannten Gründen steht der Beschlussvorschlag auch unter den ausdrücklichen Vorbehalten.

 

Finanzierung:

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist wie folgt geplant:

 

Nach den Unterlagen des Trägers geht man von

Gesamtkosten in Höhe von                                                        47.872,41 €

aus.

Die noch bestehende GTK—Rücklage in Höhe von                        14.400,00 €

ist zur Reduzierung der Gesamtkosten einzusetzen,

so dass aktuell von förderbaren Gesamtkosten

in Höhe von                                                                               33.472,41 €

ausgegangen wird.

 

Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in Höhe von               33.472,41 €

Ist folgende Regelfinanzierung geplant:

 

50 % Landesmittel                                                 =                 16.736,20 €

25 % Trägermittel                                                  =                   8.368,10 €

25 % kommunale Mittel                                     =                   8.368,10 €

 

Deckungsvorschlag:

 

Nach aktuellem Sachstand stehen die erforderlichen Mittel der Kommune im Produkthaushalt 2102 „Kindertageseinrichtungen“ nicht zur Verfügung. Aus dem Budget des Fachbereichs “Jugend, Familie und Soziales“ wird daher folgender Deckungsvorschlag unterbreitet:

 

Einsparungen beim Produkt 2105

„Öffentliche Spielplätze“                                                              6.000,00 €

Einsparungen beim Produkt 2211

„Sonstige Soziale Betreuung“                                                     2.400,00 €

 

Summe:                                                                                   8.400,00 €