Betreff
Ausnahmen von der Haushaltssperre
Vorlage
329/10
Aktenzeichen
I/5-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt die Ausnahme von der Haushaltssperre für die folgenden Projekte:

 

1. Projekt 53014-8154 Ausbau „An den Kleingärten 2. BA“

2. Projekt 53014-0332 Ausbau „Spiekstraße (Wöstenweg-Spielplatz)

3. Projekt 53014-0169 Ausbau „Offlumer Straße“

4. Projekt 5202-909 Erweiterung „Schulhof Kfm. Schulen“

5. Projekt 5202-942 Aufzugsanlage „Overbergschule“

6. Projekt 5202-948 Lehrküche Grüterschule

 


Begründung:

 

Mit Datum vom 6. Oktober 2009 wurde die Haushaltssperre erlassen. Seitdem dürfen nur noch begonnene Projekte und Projekte aus dem Konjunkturpaket II durchgeführt werden.

In einigen Bereichen ist neben den o. g. Projekten dringender Handlungsbedarf.

 

1. Projekt 53014-8154 Ausbau „An den Kleingärten 2. BA“

         

HHPL 2010          Einzahlungen:      120 T€  

                                      Auszahlungen:     150 T€

 

2. Projekt 53014-0332 Ausbau „Spiekstraße (Wöstenweg-Spielplatz)

 

HHPL 2010          Einzahlungen:      260 T€  

                                      Auszahlungen:     330 T€

                    2011                   Einzahlungen:        25 T€

 

 

3. Projekt 53014-0169 Ausbau „Offlumer Straße“

 

HHPL 2010          Einzahlungen:      200 T€  

                                      Auszahlungen:     250 T€

 

Bei diesen unter 1. – 3. genannten Projekten handelt es sich um Anliegerstraßen, die erstmalig hergestellt werden. Die Planungen sind hier abgeschlossen. Die Anlieger rufen bereits an und wünschen einen Ausbau. Außerdem bezahlen die Anlieger bis zu 90% der Kosten.

 

Eine Ausnahme nach § 82 GO – Regelung der vorläufigen Haushaltführung ist gegeben, da der o. a. Straßenausbau in der Prioritätenliste und auch im Haushaltplan 2010 den Anliegern zugesichert wurde. Diese Verpflichtung soll umgesetzt werden.

Zudem sind nicht unerhebliche Vorleistungen für diese Projekte bereits erbracht worden.

 

4. Projekt 5202-909 Erweiterung „Schulhof Kfm. Schulen“

 

          HHPL 2010          Auszahlungen:                 35 T€

          Ermächtigungsübertragung aus 2009:       65 T€       

 

Im Zuge der Erweiterung der Kaufmännischen Schulen wurde für die Freianlagen ein Gesamtkonzept entwickelt, welches  2003 im Bauausschuss beraten wurde. Dieses Konzept sollte schrittweise nach Verfügbarkeit der Flächen umgesetzt werden.

Zwischenzeitlich wurde im Kreuzungsbereich Lindenstraße ein Gebäude abgebrochen. Es ist geplant diese Fläche in die Schulhofgestaltung entsprechend der damaligen Planung einzubeziehen.

 

Die Kosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 60 T€.

 

Eine Ausnahme nach § 82 GO – Regelung der vorläufigen Haushaltführung ist gegeben, da eine Verschiebung der Erweiterung aus Verkehrssicherungsgründen nicht zu vertreten ist.

 

 

 

5. Projekt 5202-942 Aufzugsanlage Overberg-Schule

 

Ermächtigungsübertragung aus 2009:     154 T€

 

Für das Jahr 2009 war der Bau einer Aufzugsanlage an der Overberg-Schule aus dem Sonderprogramm barrierefreies Bauen geplant und konnte aufgrund der eingetretenen Haushaltssperre nicht begonnen werden. In der Haushaltsplanung standen für die Maßnahme insgesamt 154.000 Euro zur Verfügung, die aus dem Sonderprogramm „Barrierefreies Bauen“ der Jahre 2008/09 bereitgestellt wurden.

 

Aus Sicht der Schulleitung und der Verwaltung ist die Ausnahme von der Haushaltssperre begründet, da die Overberg-Schule als einziger Schulstandort in Rheine ein integratives Angebot für die Sekundarstufe I anbietet. Mittlerweile besuchen 4 Schüler/innen mit einer Gehbehinderung die Schule. Die Barrierefreiheit des Gebäudes für diese Schüler/innen ist allein durch organisatorische Maßnahmen (z. B. durch die Verlegung von Klassenräumen in das Erdgeschoss) kaum mehr möglich und erschwert zudem die Raumplanung für einen geregelten Schulbetrieb.

 

Eine Ausnahme nach § 82 GO – Regelung der vorläufigen Haushaltführung ist gegeben, da eine Verschiebung des barrierefreien Ausbaus aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht weiter vertretbar ist.

 

 

6. Projekt 5202-948 Lehrküche Grüterschule

 

Ermächtigungsübertragung aus 2009:       70 T€

 

Für das HH-Jahr 2009 war unter dem Projekt 5202-948 die Erneuerung der 29 Jahre alten Lehrküche der Grüterschule (Förderschule) geplant und konnte aufgrund der eingetretenen Haushaltssperre nicht begonnen werden.

 

Gerade in praktischen Anwendungen sind Förderschulen auf eine zeitgerechte und funktionale Ausstattung angewiesen um ihrem Lehrauftrag zu erfüllen. Ebenfalls ist die Vermittlung des Wissens um gesunde Ernährung und deren Zubereitung mittlerweile ein wichtiger Lehrinhalt an Schulen. Seitens der Schulleitung und der Verwaltung wird daher die Ausnahme von der Haushaltssperre befürwortet.

 

Eine Ausnahme nach § 82 GO – Regelung der vorläufigen Haushaltführung ist gegeben, da eine Verschiebung der Erneuerung den ordnungsgemäßen Unterricht aufgrund des besonderen Schülerklientel und der damit verbundenen Verletzungsgefahr während des Unterrichtes nicht zu verantworten ist.