Betreff
Bezuschussung der Verbraucherberatung Rheine für den Zeitraum 2011 bis 2015
Vorlage
334/10
Aktenzeichen
FB 3-kra
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Die Stadt Rheine fördert die Verbraucherzentrale Rheine mit einem Betrag in Höhe von max. jährlich 66.376,00 Euro für die Jahre 2011 bis 2015. Voraussetzung dafür ist, dass der Kreis Steinfurt die Verbraucherzentrale mit einem Betrag, der 50 % der Höhe des städtischen Anteils entspricht, fördert.

 

2.     Weiterhin fördert die Stadt Rheine die Verbraucherzentrale Rheine mit einem Betrag in Höhe von 10.502 Euro zur Finanzierung der Personalkosten für eine Bürokraft (halbtags). Voraussetzung dafür ist, dass der Kreis Steinfurt die Verbraucherzentral mit einem Betrag, der der Höhe des städtischen Anteils entspricht, fördert.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vertrag mit der Verbraucherberatung für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 zu schließen. Angestrebt wird dabei eine Festbetragsfinanzierung, alternativ kommt auch eine Förderung im Rahmen einer Spitzabrechnung in Betracht, sofern der Kreis Steinfurt nur unter diesen Bedingungen weiter fördert und sich der Anteil des Kreises Steinfurt im Verhältnis zur Stadt Rheine nicht verändert. Der Leistungskatalog der von der Verbraucherzentrale angeboten wird, soll dabei dem bisherigen Leistungsumfang entsprechen.


Begründung:

 

Die Verbraucherberatung NRW betreibt in der Stadt Rheine „Auf dem Thie 34“ eine Beratungsstelle für Verbraucher (Verbraucherberatung). Die Verbraucherberatung hat die Aufgabe, die Allgemeinheit und beratungsbedürftige Einzelpersonen sachlich, unabhängig und anbieterneutral über alle den Verbraucher und seinen Haushalt betreffenden Fragen möglichst umfassend zu informieren und zu beraten.

 

Der aktuelle Vertrag über den Betrieb der Beratungsstelle in Rheine zwischen der Verbraucherberatung, dem Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine endet nach fünfjähriger Laufzeit zum 31. Dezember 2010. Die Verbraucherberatung ist am Standort Rheine an mindestens 4 Tagen mit insgesamt mindestens 27 Stunden geöffnet. Zur Erfüllung der Aufgaben ist neben der Leiterin in Vollzeit eine weitere Vollzeitkraft sowie mit einem Umfang von zurzeit 1,5 Stunden/Woche ein Rechtsanwalt als Honorarkraft beschäftigt. Die Finanzierung erfolgte für den Zeitraum von 2006 bis 2010 zu 50 % durch das Land Nordrhein-Westfalen. Weitere 50 % werden kommunal durch den Kreis Steinfurt zu einem Drittel und durch die Stadt Rheine zu zwei Dritteln finanziert. Der Festbetrag beläuft sich auf 60.000 Euro jährlich für die Stadt Rheine, auf 30.000 Euro jährlich für den Kreis Steinfurt.

 

Weiterhin erfolgt seit dem Jahr 2008 die Finanzierung einer erforderlichen Büroarbeitskraft mit einem Umfang bis zu einer halben Stelle zu jeweils 50 % durch den Kreis Steinfurt und die Stadt Rheine mit einem Festbetrag. Die Kosten betragen jährlich 10.000 Euro für beide Zuschussgeber. Eine Finanzierung durch das Land NRW erfolgt hierfür nicht.

 

Somit belaufen sich die Aufwendungen der Stadt Rheine zurzeit für die Verbraucherberatung Rheine auf jährlich 70.000 Euro.

 

Der Vertrag sah vor, dass Anfang des Jahres 2010 Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern aufgenommen werden mit dem Ziel, bis zum 30. Juni 2010 über die Fortführung des Vertrages zu entscheiden. Diese mit der Verbraucherzentrale NRW und dem Kreis Steinfurt geführten Gespräche konnten bislang noch nicht zum Abschluss gebracht werden, da eine Einigung zwischen Kreis Steinfurt und Verbraucherzentrale NRW noch nicht endgültig erzielt werden konnte.

 

Für die Stadt Rheine ist dagegen festzuhalten, dass die Gespräche mit der Verbraucherzentrale in guter und vertrauensvoller Atmosphäre geführt wurden und die vorgelegte Kalkulation für einen künftigen Vertragszeitraum für die Jahre 2011 bis 2015 seitens der Stadt Rheine akzeptiert werden kann, da sie nachvollziehbar ist und die erforderlichen Wirtschaftlichkeitserwägungen durch die Verbraucherberatung NRW beachtet werden.

 

Nach der Kalkulation werden lediglich in den Bereichen Personalkosten sowie der Raumbewirtschaftung einschl. Energiekosten Anpassungen vorgenommen. Alle anderen Ausgabenblöcke wie Geschäftsbedarf, Miete, Anschaffungen etc. wurden in der Kalkulation nicht erhöht. Danach ergibt sich unter Berücksichtigung einer 50-prozentigen Förderung durch das Land NRW ein Betrag in Höhe von 66.376,00 Euro für die Stadt Rheine sowie in Höhe von 33.188 Euro für den Kreis Steinfurt.

 

Festzuhalten ist im Übrigen, dass nach wie vor eine Finanzierung der halben Bürokraftstelle durch das Land NRW nicht erfolgt. Die Verbraucherberatung ist bemüht, in künftigen Verhandlungen mit dem Land, auch für diese Aufwendungen eine 50-prozentige Beteiligung des Landes zu erreichen. Nach der vorgelegten Kalkulation entfallen jährlich 10.502 Euro auf die Stadt Rheine und den Kreis Steinfurt.

 

Alternativ zu den genannten Festbeträgen, die seitens der Verwaltung favorisiert werden, ist eine Spitzabrechnung für die Vertragsdauer möglich. Diese Lösung wird seitens des Kreises Steinfurt zurzeit favorisiert. Um den Betrieb der Beratungsstelle Rheine weiterhin zu gewährleisten, sollte auch ein Spitzabrechnungsverfahren akzeptiert werden, sofern der Kreis Steinfurt dies zur Bedingung einer weiteren Förderung macht. Es lässt sich angesichts der 5-jährigen Vertragsdauer keine gesicherte Aussage darüber treffen, welches Modell vorteilhaft ist, da dies von Preisentwicklungen der Zukunft abhängig ist.