Betreff
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Rheine 2020 2. Sachstandsbericht zu den Leitprojekten
Vorlage
340/10
Aktenzeichen
FB7-PM-ks
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den 2. Sachstandsbericht zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Rheine 2020 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Das IEHK Rheine 2020 ist ein Werkbuch, welches sich zum Ziel gesetzt hat, eine strategische Ausrichtung der Stadtentwicklung für die Stadt Rheine vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bis zum Jahr 2020 vorzunehmen. Unstrittig ist dabei, dass gesellschaftliche Veränderungen sowie die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Daher ist im laufenden Prozess darauf zu achten, ob und welche Rahmenbedingungen sich geändert haben, um zeitnah darauf reagieren zu können. Die Gesamtumsetzung des IEHK Rheine 2020 ist langfristig bis zum Jahr 2020 – also für die nächsten 10 Jahre – angelegt.

 

Zur Chronologie des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEHK) Rheine 2020 sowie auf den 1. Sachstandsbericht 2009 wird auf die Vorlage (Nr. 116/09 - Sitzung des HFA am 10.03.2009 und Sitzung des Rates am 31.03.2009) und auf die Anlagen zu den 28 Leitprojekten verwiesen.

 

Turnusmäßig wird zum IEHK Rheine 2020 jährlich berichtet. Mit dieser Vorlage wird der 2. Sachstandsbericht gegeben. Der diesjährige Sachstandsbericht erfolgt in Anlage 1 nicht in tabellarischer, sondern in textlicher Form.

 

Seit Sommer 2007 werden folgende Leitprojekte (LP) in der (höchsten) Priorität I geführt:

 

LP   1     Wissenschafts- und Hochschulstandort Rheine

LP   2     Kinder und Jugendliche in Rheine

LP   4     Innovativer und mittelstandsfreundlicher Wirtschaftsstandort Rheine

LP 10     Vitale Innenstadt

LP 18     „Zentrum Vital Solbad Gottesgabe“

LP 28     Klimaschutz

 

Alle übrigen LP sind in der Priorität II aufgeführt.

 

 

Besonderheit:

 

Zum LP 7 „kurzfristige Einrichtung eines bildungsorientierten Ganztagskindergartens als Modellprojekt“:

Seit dem Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) im August 2008 sind die vorgesehenen Maßnahmen gesetzlich verankert. Daher wird künftig nicht mehr zu diesem LP berichtet.

 

 

Hinweis:

 

Die Leitprojekte sind innerhalb der Unterscheidung nach der Priorität I und II in numerischer Reihenfolge aufgeführt und stellen innerhalb der Prioritäten keine Rangfolge dar. Auf die Darstellung von Querverbindungen der Leitprojekte untereinander wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Kürze verzichtet.


Anlagen:

 

Anlage 1: Sachstandsbericht