Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den 2. Sachstandsbericht zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Rheine 2020 zur Kenntnis.
Begründung:
Das IEHK Rheine 2020
ist ein Werkbuch, welches sich zum Ziel gesetzt hat, eine strategische
Ausrichtung der Stadtentwicklung für die Stadt Rheine vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels bis zum Jahr 2020 vorzunehmen. Unstrittig ist dabei,
dass gesellschaftliche Veränderungen sowie die finanziellen und personellen
Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Daher ist im laufenden Prozess
darauf zu achten, ob und welche Rahmenbedingungen sich geändert haben, um
zeitnah darauf reagieren zu können. Die Gesamtumsetzung des IEHK Rheine 2020
ist langfristig bis zum Jahr 2020 – also für die nächsten 10 Jahre – angelegt.
Zur Chronologie des
Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEHK) Rheine 2020 sowie auf
den 1. Sachstandsbericht 2009 wird auf die Vorlage (Nr. 116/09 - Sitzung des
HFA am
Turnusmäßig wird zum
IEHK Rheine 2020 jährlich berichtet. Mit dieser Vorlage wird der 2.
Sachstandsbericht gegeben. Der diesjährige Sachstandsbericht erfolgt in Anlage 1 nicht in tabellarischer,
sondern in textlicher Form.
Seit Sommer 2007 werden folgende Leitprojekte
(LP) in der (höchsten) Priorität I geführt:
LP 1 Wissenschafts- und Hochschulstandort Rheine
LP 2 Kinder und Jugendliche in Rheine
LP 4 Innovativer und mittelstandsfreundlicher
Wirtschaftsstandort Rheine
LP 10 Vitale
Innenstadt
LP 18 „Zentrum
Vital Solbad Gottesgabe“
LP 28 Klimaschutz
Alle übrigen LP sind in der Priorität II aufgeführt.
Besonderheit:
Zum LP
7 „kurzfristige Einrichtung eines bildungsorientierten Ganztagskindergartens
als Modellprojekt“:
Seit dem Inkrafttreten des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) im August 2008 sind die vorgesehenen Maßnahmen
gesetzlich verankert. Daher wird künftig nicht mehr zu diesem LP berichtet.
Hinweis:
Die Leitprojekte sind innerhalb der
Unterscheidung nach der Priorität I und II in numerischer Reihenfolge aufgeführt
und stellen innerhalb der Prioritäten keine Rangfolge dar. Auf die Darstellung
von Querverbindungen der Leitprojekte untereinander wurde aus Gründen der
Übersichtlichkeit und Kürze verzichtet.
Anlagen:
Anlage 1: Sachstandsbericht