Betreff
Fortführung des Frauenförderplans der Stadt Rheine für die Jahre 2010 - 2012
Vorlage
350/10
Aktenzeichen
GSB-hoe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage beigefügte Novellierung des Frauenförderplanes der Stadt Rheine für die Jahre 2010 - 2012.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat auf Grund des im November 1999 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) für das Land Nordrhein-Westfalen am 7. November 2000 erstmals den Frauenförderplan der Stadt Rheine beschlossen. Entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Laufzeit des Frauenförderplanes für 3 Jahre wurde im Dezember 2003 eine novellierte Fassung für die Laufzeit bis Ende 2006 und im Februar 2007 eine Novellierung bis Ende 2009.

 

Daher ist jetzt ein neuer Frauenförderplan zu beschließen bzw. der bislang geltende fortzuführen.

 

Nachdem in der novellierten Fassung (Dezember 2003) der Gender-Mainstreaming-Ansatz in den Frauenförderplan eingearbeitet wurde, sind aus Sicht der Verwaltung für den aktuellen Beschluss im Wesentlichen nur redaktionelle Änderungen erforderlich. Dies sind insbesondere Begriffsänderungen auf Grund des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Hier mussten die Begriffe Lohn und Vergütung durch Entgelt ersetzt werden.

 

Seit dem 1. Januar 2008 wird der städtische Bauhof als Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben. Da für die TBR ein eigener Frauenförderplan zu erstellen ist, fallen diese Daten und Zahlen im Plan der Stadtverwaltung Rheine nicht mehr an.


Anlagen:

 

Anlage 1: Frauenförderplan 2010 - 2012