Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Auf den in der Anlage beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 18. Mai 2010 wird verwiesen.
Die Verwaltung hat diesen Antrag sowohl mit dem Geschäftsführer der
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, als auch mit dem Geschäftsführer der
Stadtwerke Rheine GmbH eingehend erörtert. Die einvernehmlich gewonnenen
Erkenntnisse und Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt.
1.
Die
Struktur des Wohnungsbestandes der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
(WGSR) stellt sich aktuell (Stand 13. Mai 2010) wie folgt dar:
|
WE |
% |
Baujahr 1900 bis
1928 |
9 |
3,3 |
Baujahr 1950 bis
1958 |
174 |
63,7 |
Baujahr 1960 bis
1965 |
45 |
16,5 |
Ersatzwohnungen-Neubau |
27 |
9,9 |
Neubau |
18 |
6,6 |
|
273 |
100,0 |
nachrichtlich |
|
|
(2006 bis 2010
abgebrochene WE) |
34 |
|
|
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|
WE = Wohneinheiten |
|
|
2.
Hieraus
wird deutlich, dass mit 183 WE oder 67 % der Gesamt-WE der überwiegende Teil
des Wohnungsbestandes der WGSR vor 1960 errichtet wurde. Diese Wohnungen
verfügen nur teilweise über eine Zentralheizung, Toiletten befinden sich
teilweise außerhalb der Wohnung auf dem Flur und in vielen Wohnungen sind keine
Bäder vorhanden, Duschen befinden sich teilweise als Mobilteil in der Küche.
Bei diesen Gebäuden ist eine energetische Nachrüstung nicht möglich, weil die
vorhandenen Grundrisse keine Modernisierung ermöglichen. Einige dieser Objekte
sind bereits vor längerer Zeit mit einem alten wärmedämmenden Verbundsystem
nachgerüstet worden, alle anderen verfügen über ein einschaliges Mauerwerk. Die
Modernisierungskosten dieser Objekte übersteigen die Kosten für einen Neubau an
gleicher Stelle. Der Ersatz dieser Objekte durch Neubau kann nur im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten der WGSR erfolgen.
Zu den zwischen 1960 bis 1965 errichteten 45
WE gehört auch die Obdachlosenwohnung an der Catenhorner Straße mit 12 WE.
Dieses Objekt ist nicht mehr sanierungsfähig und auf längere Sicht abgängig.
Mithin verbleiben noch maximal 33 oder 12,1 % sanierungsfähige WE im Wohnungsbestand
der WGSR. Die Sanierung dieser Objekte kann nur sukzessive im Rahmen der finanziellen
Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der WGSR erfolgen und ist unter diesen
Aspekten auch vorgesehen.
Die neu errichteten Objekte (insgesamt 45 WE
oder 16,5 %) erfüllen den Standard „Energieeffizienzhaus 85“.
3.
Zwar gab
es bei Neubau- und Sanierungsvorhaben bisher bereits Kontakte zwischen der
Geschäftsführung der WGSR und der SWR. Diese sollen in Zukunft bei anstehenden
Neubau- und Sanierungsvorhaben intensiviert werden, insbesondere um zu klären,
ob im Einzelfall unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Kooperationen, z.B. im
Rahmen von Wärmecontracting-Modellen, umgesetzt werden können.
4.
Eine
Eingliederung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH in den Unternehmensverbund
der Stadtwerke Rheine GmbH ist nicht angeraten,
-
da nur
ein kleiner Teil der WE sanierungsfähig ist, bei dem die SWR ihre organisatorische
und finanzielle Gestaltungskraft mit einbringen kann,
-
die SWR
im Gegensatz zur WGSR über kein spezielles wohnungspolitisches Know-how verfügt
und
-
deshalb
der angestrebte Zweck einer forcierten energetischen Sanierung des bestehenden
Gebäudebestandes einfacher und verhältnismäßiger über eine verstärkte Zusammenarbeit im
Bereich des Wärmecontractings erreicht werden kann.
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen