Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt, die Einführung des „Ibbenbürener Modells“ nicht weiter zu verfolgen
Begründung:
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.06.2010 während der Diskussion zum Tagesordnungspunkt 9 Kooperation Jugendhilfe – Schule „Frühe Hilfen“ beantragt, für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses den Tagesordnungspunkt „Ibbenbürener Modell“ mit entsprechendem Beschlussvorschlag auf die Tagesordnung zu nehmen.
Ausgangslage:
Im Rahmen der integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung ist sowohl im Planungszeitraum 2001 – 2005 als auch in der aktuellen integrierten Planung aus dem Jahre 2007 die Kooperation zwischen den Schulen und der Jugendhilfe angeregt worden, insbesondere die Kooperation mit den Bereichen der Hilfen zur Erziehung.
Im Rahmen des Planungsberichtes hat der Gutachter zur Kooperation Jugendhilfe/ Erzieherische Hilfen und Schulen zum Punkt
„Perspektiven
der Verzahnung von Schule, Kita und Jugendhilfe – Aufbau eines Frühwarnsystems“
u.a. folgendes ausgeführt:
Vorrangige Ziele:
·
die Früherkennung
von Erziehungsproblemen zu verbessern
·
die
Problemlösungskompetenz von Kita und Schule weiterzuentwickeln
·
Angebote
unterhalb der Schwelle der Erziehungshilfe zu organisieren
·
im
Bedarfsfall die Wege zur Erziehungshilfe zu verkürzen
Erfolgsvoraussetzungen
/ Perspektiven der Entwicklung:[1]
·
ausgearbeitetes
Indikatorensystem, möglichst mit Schwellenwerten
·
abgestimmte
Handlungsempfehlungen zu möglichen Verfahrensweisen (was soll wann passieren,
wer wird tätig)
·
Ausrichtung
auf Angebote und Hilfen unterhalb der Schwelle zur Erziehungshilfe
(vgl.: Schulentwicklungs-
und Jugendhilfeplanung, Zentrum für angewandte Sozialforschung und
Praxisberatung GmbH, Primarbericht Seite 20 ff.)
Der Gutachter benennt als einschlägiges Beispiel das Präventionsprojekt in gemeinsamer Trägerschaft von Caritasverband Tecklenburger Land und Evangelischer Jugendhilfe Münsterland.
Eine Umsetzung der Empfehlungen sollte im Rahmen bestehender Arbeitsstrukturen erfolgen, um keine Parallelangebote aufzubauen.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
30.04.2009 ist das sog. „Ibbenbürener Modell“ vorgestellt worden. (Vgl.: Vorlage. 166/09)
Zum Inhalt des Vortrages wird auf die Anlage 3 des Sitzungsprotokolls verwiesen.
In
der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses am
28.1.2010 ist unter dem Tagesordnungspunkt 6 „Integrierte Schulentwicklungs- und
Jugendhilfeplanung - Zwischenbericht“ umfangreich zu den unterschiedlichen
Planungsempfehlungen von der Verwaltung berichtet worden. (Vgl.: Vorlage. 054/10)
Zum
Themenkomplex „Jugendhilfe – Schule“ hatte die Verwaltung folgendes ausgeführt:
„Der Jugendhilfeausschuss hat sich mit der
Thematik „Frühe Hilfen und
Schulen“ beschäftigt und hat sich das Modell der
Stadt Ibbenbüren vorstellen
lassen.
Auch in der integrierten Schulentwicklungs- und
Jugendhilfeplanung wird
angeregt, in Grundschulen sozialarbeiterische
Kompetenz zur Verfügung
zu stellen.
Im Rahmen der weiteren Gestaltung der
Kooperationen ist nach Auffassung
der Verwaltung darüber nachzudenken, wie diese
Kompetenz sinnvoll
eingesetzt werden sollte.
Dabei schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam
mit dem Kompetenzzentrum
ein Konzept zu entwickeln, welches bei Bedarf
neben der Beratung in
schulischen Fragen auch eine Beratung in Fragen
der Erziehung zur Verfügung
stellen kann.
So kann sichergestellt werden, dass diese
Beratungsressource bedarforientiert
und zielgerichtet angeboten wird“. (Vgl.: Vorlage. 054/10) S.
8/9)
In der Sitzung
am 24.6.2010 hat die Verwaltung vorgeschlagen, in enger Abstimmung mit dem
Kompetenzteam und der Erziehungsberatungsstelle die Kooperation im Bereich der
individuellen Hilfen zu verbessern. (Vgl.: Vorlage 302/10)
Bewertung:
Im Rahmen der
integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung wird seitens des
Gutachters empfohlen, Strukturen zu entwickeln bzw. zu nutzen, die dazu dienen,
frühzeitig Problemlagen zu erkennen und Hilfsstrukturen vorzuhalten, die
unterhalb der Schwelle der Hilfen zur Erziehung Unterstützungsmöglichkeiten zur
Verfügung stellen.
Mit dem
vorgelegten Konzept kann dieses Ziel nicht nur verfolgt werden, sondern es
integriert schulische Indikatoren und Kompetenzen der Förderschullehrkräfte mit
den Kompetenzen der Jugendhilfe und kann somit dazu beitragen, schon sehr frühzeitig
schulische und außerschulische
Ressourcen zu nutzen.
Durch die
Verzahnung der Leistungen und Angebote des Kompetenzzentrums mit den Leistungen
der Jugendhilfe wird somit das auch im „Ibbenbürener Modell“ vorgesehene
unterstützende Angebot der Lehrkräfte optimiert.
Hinzu kommt,
dass dieses Konzept kostenneutral umzusetzen ist.
Eine reine
Umsetzung des Ibbenbürener Modells – was keine fachlichen Vorteile bringen
würde - ist auch aus finanziellen Überlegungen nicht tragbar.
In Ibbenbüren werden
den Grundschulen pro Woche 2 sozialarbeiterische Fachleistungsstunden zur
Verfügung gestellt.
Bei einer
Nutzung dieser Fachleistungsstunden ausschließlich während der Schulzeit würde
sich für Rheine folgender zusätzlicher Finanzbedarf ergeben:
15 Grundschule x 40 Wochen x 2 Std. a 55,- € =
66.000 €.
[1] sh. auch das dargestellte Beispiel der Stadt Dortmund in: MGSFF (Hrsg.): Soziale Frühwarnsysteme in Nordrhein-Westfalen, März 2005