Betreff
"Ibbenbürener Modell"
Vorlage
389/10
Aktenzeichen
II-2-51-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.           Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2.           Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt, die Einführung des „Ibbenbürener Modells“ nicht weiter zu verfolgen


Begründung:

 

Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.06.2010 während der Diskussion zum Tagesordnungspunkt 9 Kooperation Jugendhilfe – Schule „Frühe Hilfen“ beantragt, für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses den Tagesordnungspunkt „Ibbenbürener Modell“ mit entsprechendem Beschlussvorschlag auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Ausgangslage:

 

Im Rahmen der integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung ist sowohl im Planungszeitraum 2001 – 2005 als auch in der aktuellen integrierten Planung aus dem Jahre 2007 die Kooperation zwischen den Schulen und der Jugendhilfe angeregt worden, insbesondere die Kooperation mit den Bereichen der Hilfen zur Erziehung.

 

Im Rahmen des Planungsberichtes hat der Gutachter zur Kooperation Jugendhilfe/ Erzieherische Hilfen und Schulen zum Punkt

        „Perspektiven der Verzahnung von Schule, Kita und Jugendhilfe – Aufbau eines Frühwarnsystems

 

u.a. folgendes ausgeführt:

 

Vorrangige Ziele:

 

·       die Früherkennung von Erziehungsproblemen zu verbessern

·       die Problemlösungskompetenz von Kita und Schule weiterzuentwickeln

·       Angebote unterhalb der Schwelle der Erziehungshilfe zu organisieren

·       im Bedarfsfall die Wege zur Erziehungshilfe zu verkürzen

 

Erfolgsvoraussetzungen / Perspektiven der Entwicklung:[1]

 

·       ausgearbeitetes Indikatorensystem, möglichst mit Schwellenwerten

·       abgestimmte Handlungsempfehlungen zu möglichen Verfahrensweisen (was soll wann passieren, wer wird tätig)

·       Ausrichtung auf Angebote und Hilfen unterhalb der Schwelle zur Erziehungshilfe

(vgl.: Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung, Zentrum für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung GmbH, Primarbericht Seite 20 ff.)

 

Der Gutachter benennt als einschlägiges Beispiel das Präventionsprojekt in gemeinsamer Trägerschaft von Caritasverband Tecklenburger Land und Evangelischer Jugendhilfe Münsterland.

 

Eine Umsetzung der Empfehlungen sollte im Rahmen bestehender Arbeitsstrukturen erfolgen, um keine Parallelangebote aufzubauen.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.04.2009 ist das sog. „Ibbenbürener Modell“ vorgestellt worden. (Vgl.: Vorlage. 166/09)

Zum Inhalt des Vortrages wird auf die Anlage 3 des Sitzungsprotokolls verwiesen.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses am 28.1.2010 ist unter dem Tagesordnungspunkt 6 „Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung - Zwischenbericht“ umfangreich zu den unterschiedlichen Planungsempfehlungen von der Verwaltung berichtet worden. (Vgl.: Vorlage. 054/10)

 

Zum Themenkomplex „Jugendhilfe – Schule“ hatte die Verwaltung folgendes ausgeführt:

 

„Der Jugendhilfeausschuss hat sich mit der Thematik „Frühe Hilfen und

Schulen“ beschäftigt und hat sich das Modell der Stadt Ibbenbüren vorstellen

lassen.

 

Auch in der integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung wird

angeregt, in Grundschulen sozialarbeiterische Kompetenz zur Verfügung

zu stellen.

 

Im Rahmen der weiteren Gestaltung der Kooperationen ist nach Auffassung

der Verwaltung darüber nachzudenken, wie diese Kompetenz sinnvoll

eingesetzt werden sollte.

 

Dabei schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum

ein Konzept zu entwickeln, welches bei Bedarf neben der Beratung in

schulischen Fragen auch eine Beratung in Fragen der Erziehung zur Verfügung

stellen kann.

 

So kann sichergestellt werden, dass diese Beratungsressource bedarforientiert

und zielgerichtet angeboten wird“. (Vgl.: Vorlage. 054/10) S. 8/9)

 

In der Sitzung am 24.6.2010 hat die Verwaltung vorgeschlagen, in enger Abstimmung mit dem Kompetenzteam und der Erziehungsberatungsstelle die Kooperation im Bereich der individuellen Hilfen zu verbessern. (Vgl.: Vorlage 302/10)

 

Bewertung:

 

Im Rahmen der integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung wird seitens des Gutachters empfohlen, Strukturen zu entwickeln bzw. zu nutzen, die dazu dienen, frühzeitig Problemlagen zu erkennen und Hilfsstrukturen vorzuhalten, die unterhalb der Schwelle der Hilfen zur Erziehung Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

 

Mit dem vorgelegten Konzept kann dieses Ziel nicht nur verfolgt werden, sondern es integriert schulische Indikatoren und Kompetenzen der Förderschullehrkräfte mit den Kompetenzen der Jugendhilfe und kann somit dazu beitragen, schon sehr frühzeitig schulische und außerschulische Ressourcen zu nutzen.

 

Durch die Verzahnung der Leistungen und Angebote des Kompetenzzentrums mit den Leistungen der Jugendhilfe wird somit das auch im „Ibbenbürener Modell“ vorgesehene unterstützende Angebot der Lehrkräfte optimiert.

 

Hinzu kommt, dass dieses Konzept kostenneutral umzusetzen ist.

 

Eine reine Umsetzung des Ibbenbürener Modells – was keine fachlichen Vorteile bringen würde - ist auch aus finanziellen Überlegungen nicht tragbar.

 

In Ibbenbüren werden den Grundschulen pro Woche 2 sozialarbeiterische Fachleistungsstunden zur Verfügung gestellt.

 

Bei einer Nutzung dieser Fachleistungsstunden ausschließlich während der Schulzeit würde sich für Rheine folgender zusätzlicher Finanzbedarf ergeben:

 

15 Grundschule x 40 Wochen x 2 Std. a 55,- € = 66.000 €.

 

 



[1] sh. auch das dargestellte Beispiel der Stadt Dortmund in: MGSFF (Hrsg.): Soziale Frühwarnsysteme in Nordrhein-Westfalen, März 2005