Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Beigeordnete Ute Ehrenberg sowie die Ratsmitglieder Hermann-Josef Kohnen, Jürgen Roscher, Alfred Holtel und Siegfried Mau fassen hiermit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO folgenden Beschluss im Wege der Dringlichkeit:
Es wird die Ausnahme von der Haushaltssperre für das Projekt 5202-954 „Josef-Winckler-Zentrum Bühnentechnik“ beschlossen.
Rheine, den ________________
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Bürgermeisterin Hermann-Josef
Kohnen
Ratsmitglied
Jürgen Roscher
Ratsmitglied
Alfred Holtel
Ratsmitglied
Siegfried Mau
Ratsmitglied
Begründung:
Mit Datum vom 6. Oktober 2009 wurde die
Haushaltssperre erlassen. Seitdem dürfen nur noch begonnene Projekte und
Projekte aus dem Konjunkturpaket II durchgeführt werden.
Das Josef-Winckler-Zentrum hat sich in den vergangenen drei
Jahren durch drei Bauphasen und die Zusammenführung verschiedener
Bildungsträger zu einem kommunalen Weiterbildungszentrum entwickelt.
Vielfältige Synergien konnten in dieser Zeit durch die Zusammenarbeit der
verschiedenen Institutionen unter dem Dach des Josef-Winckler-Zentrums erzielt
werden. Die steigenden Besucher- und Anmeldezahlen und damit verbunden die
Mehreinnahmen im Haushaltssoll der VHS und damit der Stadt Rheine, sind ein
Beleg für die gelungene Konzeption dieser Weiterbildungseinrichtung.
Der letzte nun
fertig gestellte bauliche Schritt war die Instandsetzung der Ignatz Bubis Aula
und die dazugehörende notwendige technische Ausstattung.
Die Fusion der VHS mit der Musikschule, die Zusammenlegung dieser
beiden Institutionen unter einer Leitung, der Umzug der VHS in das
Josef-Winckler-Zentrum und die drei großen Bauabschnitte der letzten Jahre sind
als Gesamtpaket verabschiedet worden. Dazu gehörte auch die Sanierung der
Ignatz Bubis Aula. Mit den Instandsetzungsarbeiten wurde, entsprechend der
Beschlussfassung im Kulturausschuss vom 05. 02. 2009, im November 2009
begonnen.
Diese Gelder konnten nur für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen,
nicht aber für investive Ersatzbeschaffungen zur Verfügung gestellt werden. Aus
diesem Grund wurde bereits in der Kulturausschusssitzung im Febr. 2009 diese
investive Maßnahme für das Haushaltsjahr 2010 angemeldet und steht auch mit
107.000 € im Haushalt 2010 zur Verfügung.
Die Ausschreibungen für die technischen Einrichtungen der Ignatz Bubis Aula soll im September 2010 veröffentlicht werden, da erst durch die technische Ausstattung der Aula die vorgesehene Nutzung möglich wird. Entsprechende Planungsaufträge sind daher zeitnah zu vergeben.
Eine Ausnahme nach § 82 GO – Regelung der
vorläufigen Haushaltführung ist gegeben, da eine weitere Verschiebung der
Maßnahme zum Ausfall von vertraglich vereinbarten Veranstaltungen führt bzw. zu
hohen Leihgebühren für die Bühnentechnik.
Anlagen:
Vermerk Technik Ignatz-Bubis-Aula 22.07.2010