Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen zum Investitionsprogramm U3 zur
Kenntnis.
2.
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, den unter Ziffer IV. der
Vorlage näher beschriebenen weiteren U-3 Ausbau im Rahmen der jeweils zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel fortzusetzen.
Begründung:
I. Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz
Durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG
„§ 24
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
und in Kindertagespflege
(1)
Ein
Kind, das das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder
in der Kindertagespflege zu fördern, wenn
1.
diese
Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2.
die
Erziehungsberechtigten
a)
einer
Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitsuchend
sind,
b)
sich in
einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
c)
Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem
Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt
diese Person an die Stelle der
Erziehungsberechtigten. Der Umfang der
täglichen Förderung richtet
sich nach dem individuellen Bedarf.
(2
II. Bedarfsplanung
Unter Berücksichtigung
der Beratungen im Rahmen des Kindergipfels im April 2007 geht die
Bundesregierung davon aus, dass bis 2013 insgesamt eine Bedarfsdeckung für die
Betreuung der U-3Kinder von 35 % bundesweit erreicht werden muss. Basis dieser
Berechnungen sind die Ergebnisse der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen
Jugendinstitutes aus dem Jahre 2005. Allerdings beziehen sich die Bedarfe nicht
allein auf Plätze in Kindertageseinrichtungen, also im institutionellen
Bereich. Auch die Kindertagespflege ist einzubeziehen und soll – im Regelfall –
rund 30 Prozent der Plätze ausmachen.
Aktuelle
Untersuchungen belegen, dass die von der Bundesregierung angenommenen Werte zur
Bedarfsdeckung nicht ausreichend sein werden. Einerseits liegt der Bedarf im
Bereich der institutionellen Betreuung deutlich höher. Anderseits wird die
Tagespflege nicht in dem prognostizierten Umfang angenommen.
Das Präsidium des
Städte- und Gemeindebund NRW hat sich in seiner Sitzung 09. 06. 2010 mit dem
Thema „Planung und Finanzierung des U3-Ausbaues“ auseinandergesetzt und
festgestellt, dass sowohl die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruches als
auch die Erweiterung der Bedarfskriterien ab 2009 die ursprüngliche
Ausgangslage signifikant verändert haben mit der Folge, dass die den
Berechnungen zugrunde gelegte Versorgungsquote von bundesweit 35 % deutlich
überschritten werden wird. Das Land NRW wurde aufgefordert, sich gegenüber dem
Bund nachdrücklich dafür einzusetzen, dass auch bei einer Überschreitung des
bislang festgelegten Versorgungsgrades nach 2013 eine Drittelbeteiligung des
Bundes sichergestellt wird.
Ferner hat das
Präsidium angesichts zahlreicher Signale aus der kommunalen Praxis festgestellt,
dass die planungsrelevante Annahme, 30 % des Bedarfs an Plätzen für unter
Dreijährige könnte über die Tagespflege erreicht werden, einer sorgfältigen
Überprüfung bedarf.
Angesichts der
Tatsache, dass die Planungsvorgaben bislang nicht revidiert wurden, erfolgen
die weiteren Ausführungen auf der Grundlage der vom Jugendhilfeausschuss in der
Sitzung vom 25. 03. 2010 beschlossenen Bedarfsplanung (Vorlage Nr. 171/10
Die Verwaltung geht
davon aus, dass jede
Kindertageseinrichtung ab dem
01. 08. 2013 unter räumlichen
Gesichtspunkten in der Lage sein muss, U-3
Kinder zu betreuen. Diese Auffassung wird nach den Erkenntnissen aus den
Budget- und Trägergesprächen von allen Trägern der Kindertageseinrichtungen
geteilt. Die Fachleute gehen davon aus, dass zukunftsorientiert die
Gruppenformen I und II die Regelangebotsform in den Kindertageseinrichtungen
darstellen werden. In beiden Gruppenformen werden U-3 Kinder betreut. Sollten
Einrichtungen eine dieser beiden Gruppenformen nicht anbieten können, so sind
sie in ihrer Existenz gefährdet. Ferner wird bei der Erteilung der
Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt genauestens darauf geachtet, dass
das vorgegebene Raumprogramm auch tatsächlich vorgehalten wird.
Vor diesem Hintergrund
erfolgte bislang die Beantragung von Fördermitteln für den U-3 Ausbau. Auf die
Ausführungen unter Ziffer IV. über bereits vorliegende Bewilligungen bzw. noch
zu beantragende Maßnahmen wird verwiesen.
Mit den dort
beschriebenen Maßnahmen werden 386 der geplanten 405 U3-Plätze geschaffen sein.
Weitere 30 U3-Plätze sollen noch im Bereich links der Ems geschaffen werden.
Auf die diesbezüglichen Beratungen in der Sitzung des JHA am 24. 06. 2010 wird
verwiesen.
III. Erlasse des Ministeriums für
Generationen, Frauen, Familie und Integration (MGFFI
03. 08. 2010
Per Erlass vom 22. Juni 2010 wurden die Landesjugendämter durch das
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW
angewiesen, zur Sicherstellung einer möglichst ausgewogenen Mittelverteilung
aus dem U-3 Ausbauprogramm folgende Steuerungskriterien zu berücksichtigen:
- Bewilligt werden die Anträge der
Jugendämter, die bislang zu einem geringen Maße an dem Programm
partizipiert haben. Soweit hiervon in Einzelfällen abgewichen werden soll,
sind diese Fälle dem MGFFI zur Entscheidung vorzulegen.
- Kommunen in der Haushaltssicherung sind
dabei besonders zu berücksichtigen.
Ergänzend teilt das MGFFI mit, dass ihm ab sofort Anträge auf Zulassung
des vorzeitigen Baubeginns vorzulegen sind.
Damit wurde der bis dato laut Zuwendungsrichtlinie zulässige und
förderunschädliche vorzeitige Baubeginn zurückgenommen.
Die vom Ministerium vorgesehenen Maßnahmen sind auf einen Zeitraum von
3 Monaten befristet.
Das MFKJKS des Landes NRW hat mit Erlass vom 03. 08. 2010 eine
geringfügige Korrektur des Ursprungserlasses zugelassen. Danach können die
Landesjugendämter im begrenzten Umfang für die Maßnahmen Mittel bewilligen, für
die im Rahmen der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2010/2011
U3-Plätze berücksichtigt und dem Land gegenüber zum 15. 03. 2010 gemeldet wurden.
Ferner können Maßnahmen gefördert werden, für die bereits Mittel aus dem
Konjunkturpaket II bewilligt wurden und die Maßnahme nur als Gesamtmaßnahme
durchgeführt werden kann.
Schließlich beabsichtigt das Land, für die
weitere Programmplanung demnächst bei allen Jugendämtern eine Bestandsaufnahme
zur Ausbauplanung bis 2013 aufgrund der bereits getroffenen örtlichen Beschlusslagen
durchzuführen.
Die Verwaltung hat in einer schriftlichen Stellungnahme das
Landesjugendamt aufgefordert, sich für die Bereitstellung weitere Fördermittel
einzusetzen. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen.
Eine telefonische Rücksprache beim Landesjugendamt hat ergeben, dass
Rheine unter Berücksichtigung der Anzahl der Kinder unter 3 Jahren in Relation
zum festgesetzten Fördervolumen im Landesjugendamtsbereich bereits eine
Ausbauquote von 96 % erreicht haben soll. Diese Aussage wurde zum Anlass
genommen, dem Landesjugendamt schriftlich mitzuteilen, dass bislang lediglich
rd. die Hälfte der Kindertageseinrichtungen auf Grund des geschaffenen
Raumprogramms in der Lage sind, dauerhaft U-3Kinder zu betreuen.
Der Fortgang ist abhängig von der weiteren Programmplanung des Landes
NRW auf der Grundlage der angekündigten Bestandsaufnahme.
IV.
Übersicht über die Umsetzung des
U3-Investitionsprogrammes
in Rheine
Für die nachfolgend
genannten Kindertageseinrichtungen wurden bislang U3-Förderanträge wie folgt bewilligt:
Einrichtung Anzahl
bewilligte
der
ge- Zuwendung
schaf- aus Bundes-
fenen und Landes-
U-3 mitteln
Plätze
Caritas-KiTa Ellinghorst, Freiherr-von-Beust-Str. 20 13 234.000,00
€
Franziskus-Kindergarten, Frankenburgstraße 68 12 212.043,00 €
Hofzwerge Dutum, Dutumer Straße 303 6 18.900,00 €
Raphael-Kindergarten, In den Wiesen 24 16 288.000,00 €
Elisabeth-Kindergarten, Windthorststraße 15 12 200.832,00 €
Michael-Kindergarten, Bühnertstraße 17 12 216.000,00 €
DRK-Kindergarten Bunte Welt, Brombeerweg 20 10 125.307,00 €
Josef-Kindergarten, Nielandstraße 32 12 80.219,00 €
Marien-Kindergarten, Engelstraße 13 12 118.582,00 €
AWO-Kindergarten, Ludgeristraße 22 11 131.591,00 €
Antonius-Kindergarten, Sadelstraße 35 12 201.619,00 €
Lamberti-Kindergarten, Notburgastr. 1 12 85.967,00 €
Kinderland-Kindergarten, Ludwig-Erhard-Str. 1 3 9.450,00 €
Tagesstättengruppe im HPZ, Dreikönigstraße 29 2 6.300,00 €
Johannes-Kindergarten, Keltenstiege 5 16 160.772,00 €
Marien-Kindergarten, Osnabrücker Straße 339 12 96.281,00 €
Joseph-Kindergarten Rodde, Malterstraße 22 12 37.574,00
€
Summen: 185 2.223.437,00 €
Die Maßnahmen in den
Einrichtungen sind angelaufen bzw. zum Teil auch schon abgeschlossen.
Für die folgenden
Kindertageseinrichtungen liegen dem
Landesjugendamt entscheidungsreife Förderanträge vor:
Einrichtung zu
schaffende
U-3
Plätze
Jakobi-Kindergarten,
Mittelstraße 105 25
Kinderland-Kindergarten,
Ludwig-Erhard-Str. 1 6
Summe 31
Schließlich sind unter
Berücksichtigung der unter Ziffer II. der Vorlage gemachten Ausführungen zur
Bedarfsplanung in den nachstehend genannten Einrichtungen noch bauliche Maßnahmen
erforderlich, damit auch dort U-3-Kinder betreut werden können.
Einrichtung noch
zu
schaffende
U-3
Plätze
Kindergarten St. Gertrud, Kevenbrink 49 16
St. Josef-Kindergarten, Katerkampweg 14 12
St. Dionysius-Kindergarten, Auf dem Hügel 7 12
Janusz-Korczak-Kindergarten, Wadelheimer Chaussee 195 16
Waldorf-Kindergarten, Bauerschaftsstraße 207 6
St. Marien-Kindergarten, Kirchstr. 8 12
Lummerland-Kindergarten, Moorstraße 6 12
Ludgerus-Kindergarten,
Kiärkpädken 49 12
Konrad-Kindergarten, Am
Pfarrhaus 6 12
St.
Theresia-Kindergarten, Meisenstraße 28 12
Herz-Jesu-Kindergarten,
Esperlohstraße 9 6
Mobile-Kindergarten,
Germanenallee 4 12
Ludgerus-Kindergarten,
Bergstraße 6 12
Bonifatius-Kindergarten,
Friedrich-Ebert-Ring 241 12
EKI-Sandmanns Hof,
Habsburgerstraße 20 6
Summe: 170
Ob für die
Einrichtung „Haus der Kinder St. Martin“ noch Maßnahmen erforderlich sind,
bedarf der weiteren Abklärung. Dort wurden auch schon in der Vergangenheit U-3
Kinder in der kleinen altersgemischten Gruppe betreut. Evtl. kommt noch ein Ausbau
für 3 oder 9 Plätze in Frage.
Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild:
Laut Bedarfsplanung
notwendige U-3 Plätze für Rheine 405
./. Plätze aus bereits
bewilligten Maßnahmen: 185
./. Plätze aus
bewilligungsreifen Anträgen beim Land 31
./. noch geplante
Plätze 170
./. in Planung
befindliche Plätze links der Ems 30
./. aus GTK-Zeiten
vorhandene Plätze aus den
kleinen altersgemischten Gruppen 28
„Überhang“ 39
Diesem rein
rechnerischen „Überhang“ stehend folgende inhaltliche Überlegungen gegenüber:
- Im Bereich links der Ems reichen die
bislang vorhandenen U-3 Plätze nicht aus. Der zusätzliche Bedarf besteht
tatsächlich.
- Bei der Planung der noch notwendigen
Maßnahmen wurde wie bei den bereits bewilligten Maßnahmen immer davon
ausgegangen, dass jeweils Raumprogramme für komplette Gruppen geschaffen werden. Die Planung
und Ausweisung von ½ Gruppen ist nicht sinnvoll, da die Angebotsformen der
Zukunft im Kindergartenbereich sich auf die Gruppenformen I und II
konzentrieren werden. Diese Gruppen werden immer voll belegt sein, da die
Nachfrage nach Plätzen in diesen Betreuungsformen immer größer werden
wird.
- Unter Berücksichtigung der Ausführungen
unter Ziffer II. zur Bedarfsplanung ist von einem weitaus höheren
tatsächlichen Platzbedarf auszugehen.
- Erfahrungen aus der Vergangenheit haben
gezeigt, dass neue Angebotsformen sehr schnell ausgebucht sind.
- Wenn auch die demografische Entwicklung
von rückläufigen Geburtenzahlen ausgeht, so ist doch unter
Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung davon auszugehen, dass
die Betreuungsbedarfe deshalb steigen werden, weil die Berufstätigkeit
beider Elternteil immer mehr zunehmen wird und auch der Anteil der
berufstätigen Ein-Elternfamilien stetig zunimmt.
V. Umsetzung des
Beschlusses des JHA vom 24. 06. 2010
Kostenermittlung für die beabsichtigten
Maßnahmen im Bereich links und rechts der Ems
Der Beschluss des
JHA zur weiteren Umsetzung des U3-Ausbauprogrammes wurde den beteiligten
Trägern links und rechts der Ems unter Berücksichtigung der Urlaubszeit in der
32. Kalenderwoche zugestellt mit der Bitte, die erforderlichen Planungsschritte
einzuleiten und die Planung einschließlich der ersten Kostenschätzung bei der
Verwaltung einzureichen.
Unter
Berücksichtigung der Kürze der Zeit liegen noch keine Ergebnisse vor.
Trägergespräche für den Südraum
Die Einladungen für
das noch ausstehende Trägergespräch für den Südraum wurden am 16. 08. 2010 an
die beteiligten Träger aus dem Südraum versandt. Ebenfalls wurden die Vertreter
der im JHA vertretenen Parteien, die an den ersten Trägergesprächen
teilgenommen haben, eingeladen.
VI. Weiteres Vorgehen
Vor dem Hintergrund,
dass ab dem 01. 08. 2013 der
Rechtsanspruch auf eine Betreuungsform in der oben beschriebenen
Ausgestaltung besteht, schlägt die Verwaltung vor, den in der Vorlage
beschriebenen Weg für den weiteren U-3 Ausbau zu verfolgen.
Kindertageseinrichtungen,
die am 01. 08. 2013 nicht den räumlichen Anforderungen für eine U-3 Betreuung
entsprechen, sind in Ihrer Existenz gefährdet. Unter Berücksichtigung der
gesellschaftlichen Entwicklung und des dann geltenden Rechtsanspruches ist der weitere zielstrebige Ausbau
unumgänglich.
Die Finanzierung
der notwendigen Baumaßnahmen orientiert sich an vorgegebenen Festbeträgen des
Bundes und des Landes NRW. Der überwiegende Teil der bisherigen Maßnahmen
konnte auch im Rahmen der Festbeträge realisiert werden. Bei der bisherigen
Veranschlagung der Haushaltsmittel ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass
die Realisierung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Festbetragsregelungen
möglich ist.
Erfahrungen aus
der jüngeren Vergangenheit haben ergeben, dass insbesondere bei Umbauarbeiten
in älteren Kindertageseinrichtungen die notwendigen Arbeiten nicht im Rahmen
der Festbeträge zu realisieren sind. Die Gründe hierfür liegen einerseits in
dem nicht vorhandenen Nebenraumprogramm und andererseits daran, dass bei
Durchführung der Maßnahmen zusätzliche Anforderungen im Bereich der energetischen
Infrastruktur und im Bereich des Brandschutzes zwingend zu erfüllen sind.
Es bleibt
abzuwarten, ob der Stadt Rheine für den weiteren U-3-Ausbau die notwendigen
Fördermittel des Bundes und des Landes zur Verfügung gestellt werden. Ohne
diese Fördermittel ist der Stadt Rheine der weitere U-3-Ausbau nicht möglich.
Ggf. ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über das weitere Vorgehen zu entscheiden.