Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Grünflächenunterhaltung durch die Technischen Betriebe Rheine zur Kenntnis.
Erläuterungen:
1. Einleitung
Der Bereich Grün in der TBR ist aus der Planungsabteilung, die vor Gründung der TBR im Fachbereich Planen und Bauen angesiedelt war, und der Grünflächenunterhaltung der Technischen Betrieb entstanden.
Die Planungsabteilung wickelt Projekte für verschiedene Fachbereiche der Stadtverwaltung ab:
Grünflächenplanung FB 5
Umweltberichte FB 5
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen FB 5
Kinderspielplätze FB 2
Straßenneubau – Bepflanzungen FB 5
Außenanlagen an Schulneubauten FB 5
Diese Maßnahmen werden projektbezogen aus den Budgets der einzelnen Fachbereiche bezahlt.
Die Grünflächenabteilung pflegt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Finanzmittel die folgenden Grünflächen für die Eigentümer in den verschiedenen Fachbereichen:
Emslandstadion, Jahnstadion FB 1
Dorenkampstadion, Hassenbrockstadion FB 1
Spiel- und Bolzplätze FB 2
Außenanlagen an Schulen FB 5
Grün- und Parkanlagen FB 5
Straßenbegleitgrün FB 5
Stadien
Die Pflege der Stadien umfasst die Grünpflege, also das Mähen der Spielfelder, Rückschnitt der Gehölze, Reparatur der Zaunanlagen und die Baumpflege.
Des Weiteren gehört die Unterhaltung der Einrichtungsgegenstände wie Flutlicht, Sprunganlagen, Beregnungsanlagen und Laufbahnen, die Beschaffung und Verarbeitung des benötigten Düngers und die jeweils nötigen Renovationen.
Spielplätze
Neben der Reinigung müssen auf allen Spielplätzen in bestimmten Rhythmen unterschiedliche Kontrollen durchgeführt werden. Diese werden von den Mitarbeitern der Spielplatzkolonne durchgeführt. Kleinere Reparaturen, die eine Sperrung eines Gerätes verhindern, werden auch erledigt.
Die Abwicklung größerer Reparaturen, Ersatz und Aufbau von Geräten wird hier koordiniert.
Schulen
An den Schulen werden die Grünanlagen und die Schulhöfe mit Beleuchtung, Einzäunungen, Entwässerung und Spielgeräten gepflegt.
Grün- und Parkanlagen
Hierzu gehören die Parkanlagen Stadtpark, Salinenpark und Walshagenpark; die Grünzüge (z.B. Theodor-Heuss-Straße, Heinrich-Lübke-Straße, Wohnpark Dutum) und die Grünanlagen Hünenborg und Melkeplatz.
Die Pflegeintensität in den drei Parkanlagen ist durch die Zuordnung fester Personen am höchsten. Die anderen Anlagen werden turnusmäßig 3 bis 4- mal jährlich gepflegt; die Rasenflächen mindestens alle 14 Tage gemäht.
Straßenbegleitgrün
Beim Straßenbegleitgrün sind in den letzten Jahren etliche bepflanzte Beete in Rasenflächen umgewandelt worden. Diese können maschinell 8 – 10-mal jährlich gemäht werden, wohingegen Flächen mit Bodendeckern nur max. 2-mal jährlich gepflegt werden können.
Bei allen Pflegeobjekten werden Baumpflege und Baumkontrolle durchgeführt.
Wie bei den Spielplätzen sind die Kontrollintervalle gesetzlich vorgegeben.
2. Pflege
Die Pflege lässt sich in folgende Bereiche aufteilen:
- Verkehrsicherungspflicht
- Wartung
- Instandhaltung
- Erneuerung
Verkehrsicherungspflicht
Hierunter fallen die oben schon erwähnten Kontrollen der Spielplätze und der Bäume durch speziell dafür geschulte Mitarbeiter. Die Schäden werden dokumentiert, die Maßnahmen und die Dringlichkeit zur Behebung festgelegt und entsprechende Aufträge (intern oder extern) herausgegeben.
Der Umfang der Kontrollen von Bäumen an Wanderwegen in Wäldern und in Naturschutzgebieten muss noch festgelegt werden.
Auch die Straßenwärter melden Schäden an Wegen, zu enge Lichtraumprofile, etc. und dokumentieren diese in der entsprechenden Datenbank.
Die Kolonnen sind für die Verkehrssicherheit ihrer Bezirke verantwortlich, die Schäden z.B. Absackungen im Pflaster, defekte Bänke werden dann auch zeitnah durch die Kolonnen behoben.
Wartung
Unter Wartung wird die normale Pflege verstanden, also der regelmäßige Rasenschnitt, das Entfernen von Wildkraut und der fachgerechte Rückschnitt von Gehölzen.
Hierbei wird lediglich der ursprünglich geplante Zustand erhalten.
Instandhaltung
Hierzu zählen größere Reparaturen, auch an Einrichtungsgegenständen, Nachpflanzung einzelner Bäume, Ersatz von Bodendeckerflächen, Bänken, etc., die im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel erledigt werden können.
Auch hier wird lediglich der Gebrauchswert erhalten, bzw. geringfügig erhöht.
Erneuerung
Unter Erneuerung fallen alle Maßnahmen, bei denen eine völlige Umgestaltung durch Nutzungsänderungen notwendig wird. Solche Maßnahmen haben eine Gebrauchswerterhöhung zur Folge.
Diese Maßnahmen können nur mit zusätzlichen Mitteln ausgeführt werden.
3. Finanzmittel
Auf Basis der Amtshilfevereinbarung zwischen der Stadt Rheine und der TBR stehen für das Jahr 2010 von den unterschiedlichen Auftraggebern der Stadt Rheine insgesamt 4.385.000 € für die gesamte Grünflächenunterhaltung in oben aufgeführten Bereichen zur Verfügung.
Diese teilen sich wie folgt auf:
Planungs- und
Ingenieurleistungen 291.000 €
(Ausführungs- und Genehmigungsplanung
und Spielplätze von Grün-/-parkanlagen,
Schul- und Spielplätzen)
Unterhaltung „Öffentliches Grün“ 2.829.000 €
Unterhaltung „Schulplätze“ 586.000 €
Unterhaltung „Öffentliche
Spielplätze“ 324.000 €
Unterhaltung „Sportplätze“ 355.000 €
Aus diesen Mitteln werden folgende Aufwendungen finanziert:
- Personalkosten
- Sach- und Materialkosten
- Fremdleistungen
- Mieten und Pachten
- Gemeinkosten
Der größte Kostenblock sind die Personalkosten, da die Grünflächenunterhaltung sehr arbeitsintensiv ist.
Hinter Sach- und Materialkosten verbergen sich alle Ersatzteile, Pflanzenlieferungen für Nachpflanzungen, Dünger, aber auch Kosten für Arbeitskleidung.
Aus Fremdleistungen werden Spezialarbeiten wie Baumpflegearbeiten mit einem Kettensteiger, Ausfräsen von Baumstubben, Reinigung von Tartanbelägen, größere Schlosser- und Schreinerarbeiten und Beheben von Kanalschäden bezahlt.
Bei Mieten und Pachten werden alle Anmietungen von Minibaggern, Radladern, Steigern, Traktoren usw. abgerechnet.
Zusätzlich fallen noch Umlagen für den Fuhrpark, Overheadkosten, Versicherungen, Beiträge für Berufsgenossenschaft etc. an.