Betreff
Einziehung eines unbenannten Weges zwischen Milkeweg und Heiner Heide
Vorlage
422/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass aufgrund der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, den unbenannten Weg zwischen Milkeweg und Heiner Heide, Gemarkung Elte, Flur 21, Flurstück 62, einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Der unbenannte Weg zwischen Milkeweg und Heiner Heide, Gemarkung Elte, Flur 21, Flurstück 62, wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine möchte den oben näher beschriebenen Weg an den alleinigen Anlieger veräußern. Bevor jedoch die Veräußerung durchgeführt werden kann, ist zu prüfen, ob ein förmliches Einziehungsverfahren durchzuführen ist. Der Weg ist in der Zusammenlegungssache von Heine Nr. 733 im Jahr 1916 entstanden. Im dazugehörigen Rezess ist dieser Weg als Erschließungsweg zugunsten der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke gewidmet worden. Der Verkauf der Grundstücke setzt demnach ein förmliches Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen voraus.

 

Eine Einziehung ist begründet, wenn entweder öffentliche Gründe für die Einziehung des Weges vorliegen oder der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Alle angrenzenden Grundstücke sind ausreichend über andere öffentliche Verkehrsstraßen erschlossen. Ferner stehen alle Grundstücke im Eigentum des Kaufinteressenten. In der Örtlichkeit ist erkennbar, dass dieser Weg nur zur Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen genutzt wird. Somit spricht alles dafür, dass eine öffentliche Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Die Einziehungsabsicht ist vom Bauausschuss der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 27. Mai 2010 unter der Vorlagennummer 259/10 beschlossen worden. Die amtliche Bekanntmachung ist am 5. Juni 2010 erfolgt. Gegen die Einziehung sind Einwendungen nicht erhoben worden.

 

Das Einziehungsverfahren ist nunmehr zum Abschluss zu bringen.

 


Anlagen:

 

Lageplan