Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
beschließt, den für 2010 zusätzlich zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von
44.334 € als zusätzliche Betriebskostenzuwendungen an die Vereine mit
vereinseigenen Anlagen auszuzahlen.
Der Betrag wird im Verhältnis der bereits für das Jahr 2009 geleisteten Betriebskostenzuwendungen aufgeteilt.
Begründung:
Mit der Einführung von
Nutzungsentgelten für städtische Sportanlagen war sich die Politik darüber im
Klaren, dass die hieraus erzielten Erlöse den Sportvereinen in voller Höhe
wieder zur Verfügung gestellt werden sollten. Insgesamt wurden 2009
Nutzungsentgelte in Höhe von 86.489,14 € vereinnahmt.
Die in den
Sportförderrichtlinien festgeschriebene Zuwendung für Betriebskosten in Höhe
von 25% konnte in den Vorjahren aufgrund zu geringer Haushaltsmittel nicht in
dieser Höhe ausgezahlt werden. Dem Beschluss des Sportausschusses folgend, die
in den Förderrichtlinien manifestierten 25 % Betriebskostenzuschuss zu
gewähren, zahlte die Verwaltung 2009 einen um 42.154,60 € erhöhten Betrag an
die Vereine aus. Werden von den Gesamterträgen der Nutzungsentgelte i.H.v.
86.849,14 € die verausgabten 42.154,60 € abgezogen, verbleibt ein Restbetrag
von 44.334 €.
Für das Haushaltsjahr 2010
wurden diese noch nicht verausgabten Resterlöse aus den Nutzungsentgelten
zusätzlich dem Sportbudget bei den Transferaufwendungen zur Verfügung gestellt.
Bisher wurde durch den
Sportausschuss noch nicht entschieden, wofür diese Mittel eingesetzt werden
sollen.
Die Auszahlung der
Nutzungsentgelte an Sportvereine sollte auch zu einem gewissen Ausgleich
zwischen Vereinen mit vereinseigenen Anlagen und Vereinen ohne eigene Anlage
führen. Dieses Ziel wurde nach Auffassung der Verwaltung nicht erreicht, da Vereine
mit vereinseigener Anlage auch nach Anpassung der ausgezahlten Betriebskosten
auf fünfundzwanzig Prozent deutlich mehr an die Stadt an Nutzungsentgelten
abführen müssen, als sie durch höhere Betriebskostenzuwendungen erhalten haben.
Deshalb sollen an die Vereine
mit vereinseigenen Anlagen die zusätzlichen Betriebskosten ausgezahlt werden.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, die noch nicht verausgabten 44.334 € im Verhältnis zu den bereits
gezahlten Betriebskosten für das Jahr 2009 an Sportvereine mit vereinseigenen
Anlagen auszuzahlen.
Zuwendungen für investive Maßnahmen der Vereine scheiden damit aus.