Betreff
Verwendung der Erträge aus den Nutzungsentgelten 2009
Vorlage
425/10
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss beschließt, den für 2010 zusätzlich zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 44.334 € als zusätzliche Betriebskostenzuwendungen an die Vereine mit vereinseigenen Anlagen auszuzahlen.

 

Der Betrag wird im Verhältnis der bereits für das Jahr 2009 geleisteten Betriebskostenzuwendungen aufgeteilt.


Begründung:

Mit der Einführung von Nutzungsentgelten für städtische Sportanlagen war sich die Politik darüber im Klaren, dass die hieraus erzielten Erlöse den Sportvereinen in voller Höhe wieder zur Verfügung gestellt werden sollten. Insgesamt wurden 2009 Nutzungsentgelte in Höhe von 86.489,14 € vereinnahmt.

 

Die in den Sportförderrichtlinien festgeschriebene Zuwendung für Betriebskosten in Höhe von 25% konnte in den Vorjahren aufgrund zu geringer Haushaltsmittel nicht in dieser Höhe ausgezahlt werden. Dem Beschluss des Sportausschusses folgend, die in den Förderrichtlinien manifestierten 25 % Betriebskostenzuschuss zu gewähren, zahlte die Verwaltung 2009 einen um 42.154,60 € erhöhten Betrag an die Vereine aus. Werden von den Gesamterträgen der Nutzungsentgelte i.H.v. 86.849,14 € die verausgabten 42.154,60 € abgezogen, verbleibt ein Restbetrag von 44.334 €.

 

Für das Haushaltsjahr 2010 wurden diese noch nicht verausgabten Resterlöse aus den Nutzungsentgelten zusätzlich dem Sportbudget bei den Transferaufwendungen zur Verfügung gestellt.

 

Bisher wurde durch den Sportausschuss noch nicht entschieden, wofür diese Mittel eingesetzt werden sollen.

 

Die Auszahlung der Nutzungsentgelte an Sportvereine sollte auch zu einem gewissen Ausgleich zwischen Vereinen mit vereinseigenen Anlagen und Vereinen ohne eigene Anlage führen. Dieses Ziel wurde nach Auffassung der Verwaltung nicht erreicht, da Vereine mit vereinseigener Anlage auch nach Anpassung der ausgezahlten Betriebskosten auf fünfundzwanzig Prozent deutlich mehr an die Stadt an Nutzungsentgelten abführen müssen, als sie durch höhere Betriebskostenzuwendungen erhalten haben.

 

Deshalb sollen an die Vereine mit vereinseigenen Anlagen die zusätzlichen Betriebskosten ausgezahlt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die noch nicht verausgabten 44.334 € im Verhältnis zu den bereits gezahlten Betriebskosten für das Jahr 2009 an Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen auszuzahlen.

 

Zuwendungen für investive Maßnahmen der Vereine scheiden damit aus.