Betreff
Schülerfahrkosten zur Don-Bosco-Schule Mesum
Vorlage
452/10
Aktenzeichen
II -1-
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat hebt seinen Beschluss vom 21.06.1994 zur freiwilligen Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schülern aus Hauenhorst und Elte zur Don-Bosco-Schule mit Wirkung Schuljahresbeginn 2010/11 (01.08.10) auf.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hatte in seiner Sitzung vom 21.06.1994 Folgen­des be­schlossen: „Von den Schülerinnen und Schülern, die die Don-Bosco-Schule besuchen, können diejeni­gen zu den gleichen Konditionen (Nulltarif) wie bisher fah­ren, die beim Besuch einer anderen Hauptschule eine Schülerfahrkarte kostenlos erhalten würden.“

 

Dies besagt, dass Schülerinnen und Schüler aus Hauenhorst und Elte mit einer geringeren Entfernung als 3,5 km zwischen Wohnung und Don-Bosco-Hauptschule Anspruch auf eine Bus­fahrkarte haben, wenn sie nicht zur Don-Bosco-Hauptschule, sondern zur Elisabeth- bzw. Overberg-Haupt­schule angemeldet werden. Eltern haben in Rheine die Wahl zwi­schen der Don-Bosco-Hauptschule als Gemeinschaftsschule und der Elisabeth- und Overberg­schule als Bekenntnisschulen.

 

Der Beschluss zur freiwilligen Übernahme von Schülerfahrkosten zur Don-Bosco-Haupt­schule wurde seinerzeit vor dem Hintergrund intensiver Be­mühungen zum Erhalt der ein­zigen weiterführenden Schule im Südraum, der Don-Bosco-Hauptschule, geführt, die aufgrund zu­rückgehender Schü­lerzahlen in ihrem Bestand Anfang der 90er Jahre gefährdet war. Sie hatte 1993 nur noch rd. 200 Schüler in 10 Klassen und hatte seit 1989 nur noch eine Eingangs­klasse gebildet.

 

Bei Aufgabe des Schulstandortes Don-Bosco-Schule wären erhebliche Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler aus Mesum, Hauenhorst und Elte zur Overberg-Haupt­schule oder Elisabeth-Hauptschule entstanden, und man hätte dort baulich erweitern müssen.

 

Mittlerweile haben sich die argumentativen Voraussetzungen deutlich gewandelt. Die Schülerzahl in der Don-Bosco-Schule ist derzeit stabil. Die Schule ist mit rd. 370  Schü­lern und 15 Klassen zwei- bis dreizügig. Es ist nicht zu erwarten, dass der Wegfall der frei­willigen Übernahme von Schülerfahr­kosten für Schülerinnen und Schüler aus Hauenhorst und Elte dazu führt, dass ein Großteil dieser Schüler an der Elisabeth- oder Overbergschule ange­meldet werden und die Don-Bosco-Schule in ihrem Be­stand gefährdet ist. Deshalb hat die Verwal­tung die Strategie- und Finanz­kommission 2006 auf die mögliche Einsparung durch die Streichung von freiwilligen Schülerfahrkosten zur Don-Bosco-Hauptschule hingewiesen. Der Schulaus­schuss wurde am 31.01.2007 in der Vorlage 074/07 „Bera­tung Haushalts- und Investitionsplan 2007 – 2010“ informiert.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde der Sachverhalt der freiwilligen Übernahme der Schülerfahrkosten im Schulausschuss thematisiert. Seinerzeit wurde die Gewährung der freiwilligen Leistung für den Zeitraum der Finanzplanung (2007-2010) aus den vorgenannten Gründen ausgedehnt (siehe Vorlage 074/07).

 

Die Strategie- und Finanzkommission wurde am 26.08.10, der Haupt- und Finanzausschuss am 31.08.10 in Vorlagen darüber informiert, dass der von der Schulverwaltung Ende 2006 unterbreitete Einsparvorschlag bezüglich der freiwilligen Übernahme von Schülerfahrkosten für Fahrten von Elte und Hauenhorst zur Don-Bosco-Hauptschule ab dem Schuljahr 2010/11 umgesetzt wird und ab diesem Zeitpunkt den Schülerinnen und Schülern, welche einen unbeleuchteten Schulweg befahren müssen, lediglich in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März Busfahrkarten kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

Diese Regelung basiert auf der Schülerfahrkostenverordnung.

 

Die freiwillige Übernahme von Schülerfahrkosten für die Monate August bis Oktober und April bis Juli, die sich aus dem Ratsbeschluss vom 21.06.94 ergab, entfällt somit.

 

Hiermit haben sich beide Gremien einverstanden erklärt.

 

Da die Grundlage für den Ratsbeschluss vom 21.06.94 – Stärkung des Schulstandortes Don-Bosco-Hauptschule gegenüber den Schulstandorten Elisabeth-Hauptschule und Don-Bosco-Schule – nicht mehr gegeben ist, muss der damalige Ratsbeschluss vom 21.06.94 mit Wirkung Schuljahresbeginn 2010/11 aus formalen Gründen noch aufgehoben werden.